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IKR

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21

Samstag, 24. Juni 2017, 21:41

Dann ist die Rechtslage eindeutig: Die erste Werkstatt hat die Kupplung nicht nach Subaru-Vorschrift (und wohl auch nicht nach allgemein gültiger und anerkannter Vorschrift) erneuert und muss die Kosten der erneuten Instandsetzung ersetzen.
Ob die das natürlich freiwillig tun werden, weiß man nicht. Wenn nicht, würde ich zumindest im Falle einer Rechtsschutzversicherung den Rechtsweg einschlagen.
Egal, ob die's nun freiwillig ersetzen oder nicht, diese Werkstatt sähe mich nie wieder.

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22

Sonntag, 25. Juni 2017, 00:13

Ne. ne...

üblicherweise hat der Laden 2 Nachbesserungsversuche bevor Schadensersatz verlangt werden kann...

Wenn ich's richtig weiß §440 BGB

IKR

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23

Sonntag, 25. Juni 2017, 09:00

Wie hatte Waldläufer die Reaktion der ersten Werkstatt auf seine Beschwerde über das Geräusch beschrieben:

Zitat

Meine (nicht-Subaru) Werkstatt, die mir eine neue Kupplung eingebaut hat, meint, es kann nicht das Drucklager sein (weil neu) und weiß nicht weiter.
Bedeutet für mich im Endeffekt, dass diese Werkstatt aufgegeben hat. Dann darf man als Kunde eine weitere Werkstatt beauftragen.
Aber eine Diskussion darüber führt zu weit vom Thema weg.
Mein Rat an Waldläufer: Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, setz dich mit der in Verbindung und frage, ob sie bei einem eventuellen Rechtsstreit die Kosten übernehmen würde. Wenn die Versicherung Deckung zusagt, teile das schon mal der ersten Werkstatt mit.

arturk77

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24

Sonntag, 25. Juni 2017, 15:37

@retseroF:

Ja, das stimmt so. Müssen aber zwei Nachbesserungsversuche sein, das gleiche Teil oder den gleichen Fehler betreffend. Dann kann er theoretisch auch vom Kauf zurücktreten, wenn das Fahrzeug unter 2 Jahre hat.

Andere Frage: Ist das kleine Kugellager auch in den Einmassenschwungrädern der Imprezas der 90er Jahre so vorhanden? Oder ist das nur im Zweimassenschwungrad drin?

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25

Sonntag, 25. Juni 2017, 17:03

Das Lager ist so im EJ20J 122PS starre Scheibe und im EJ202 125PS mit starrer Scheibe und Schwingungsdämpfer (kein 2-Massen!) verbaut.


Such einfach in der Bucht nach "Führungslager Kupplung" unter deinem Fahrzeugtyp.

IKR

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26

Sonntag, 25. Juni 2017, 19:55

Kenne mich in Getriebetechnik und ähnlichem überhaupt nicht nicht aus.

Trotzdem versuche ich noch einmal zusammenzufassen.:

Ich setzte voraus, dass Schwungscheibe und Schwungrad das gleiche Teil meinen.
Das Pilotlager oder Kugellager Schwungscheibe ist bei Subarus in der Schwungscheibe/im Schwungrad eingepresst.
Dann muss die erste Werkstatt das alte Lager aus der alten Schwungscheibe ausgebaut und in die neue eingebaut haben, denn die Schwungscheibe wurde ja erneuert.

Das beweist, dass diese Werkstatt zwei ganz gravierende Fehler gemacht hat:

1. Obwohl es zu den allgemein anerkannten Vorschriften bei einem Kupplungswechsel gehört, das Kugellager zu erneuern, hat die erste Werkstatt das nicht gemacht, obwohl das alte Lager sogar ausgebaut war.

2. Die erste Werkstatt hat das alte Kugellager ungeprüft wieder eingebaut.. Bei einer entsprechend sorgfältigen Funktionskontrolle des ausgebauten (!) Kugellagers hätte man den dann sehr schnell eingetretenen Defekt mit Sicherheit schon bemerkt und das Kugellager ersetzt.

Nach diesen Fakten wäre mein morgiges erstes Telefongespräch mit der Rechtsschutzversicherung.

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27

Montag, 26. Juni 2017, 00:29

Kenne mich in Getriebetechnik und ähnlichem überhaupt nicht nicht aus.

Trotzdem versuche ich noch einmal zusammenzufassen.:

Ich setzte voraus, dass Schwungscheibe und Schwungrad das gleiche Teil meinen. richtig
Das Pilotlager oder Kugellager Schwungscheibe ist bei Subarus in der Schwungscheibe/im Schwungrad eingepresst. richtig
Dann muss die erste Werkstatt das alte Lager aus der alten Schwungscheibe ausgebaut und in die neue eingebaut haben, :D Das macht nicht mal in Afrika einer!
.....denn die Schwungscheibe wurde ja erneuert.
Wo hast du das her?, es wurde die Kupplung gewechselt, nicht die Schwungscheibe.

Das beweist, dass diese Werkstatt zwei ganz gravierende Fehler gemacht hat: Nö!

1. Obwohl es zu den allgemein anerkannten Vorschriften bei einem Kupplungswechsel gehört, das Kugellager zu erneuern, hat die erste Werkstatt das nicht gemacht, obwohl das alte Lager sogar ausgebaut war. Niemals nie nicht! So entstehen Gerüchte... Googel mal das Wort "Prüfen" und zeig mal die "Vorschrift"...

2. Die erste Werkstatt hat das alte Kugellager ungeprüft wieder eingebaut.. So beknackt ist kein Mensch!
Bei einer entsprechend sorgfältigen Funktionskontrolle des ausgebauten (!) Kugellagers hätte man den dann sehr schnell eingetretenen Defekt mit Sicherheit schon bemerkt und das Kugellager ersetzt.


Nach diesen Fakten wäre mein morgiges erstes Telefongespräch mit der Rechtsschutzversicherung. Den Anwalt freuts und du zahlst! Wenn Streit, dann erstmal zur kostenlosen Schiedsstelle des KFZ-Handwerks...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »retseroF« (26. Juni 2017, 07:39)


IKR

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28

Montag, 26. Juni 2017, 14:55

@ retseroF

Ich verstehe nicht, wie du versuchst, einen solchen Murks, wie ihn die erste Werkstatt verbockt hast, herunterzuspielen. Aber sei's drum...

Meine letzten Sätze zu diesem Thema:
So wie der Themenstarter den Zustand des defekten Kugellagers beschrieben hat, musste man das bei gründlicher und sorgfältiger Arbeit in der ersten Werkstatt bemerken und dann natürlich ersetzen.
Als das Kupplungs-Ausrücklager meines Foresters hinüber war, riet die Subaru-Werkstatt zu einem kompletten Ersatz der Kupplung.
Laut Rechnung gehörte dazu auch die Schwungscheibe mit dem entsprechenden Kugellager! Die haben also im Gegensatz zu der ersten Werkstatt, bei der Waldläufer seinen Forester reparieren ließ, sorgfältig und verantwortungsbewusst gearbeitet!

Zur Schiedsstelle gehe ich erst, wenn ich die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung schon habe - das gibt der eigenen Position wesentlich mehr Stärke.

Ende

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29

Montag, 26. Juni 2017, 22:21

Ich verteidige den Murks der erstgenannten Werkstatt keinesfalls, im Gegenteil!

Ich will dir zu Gute halten, daß du von der Technik sehr wenig Ahnung hast, nichts desto Trotz widerspreche ich deinen falschen Hypothesen und den skurilen Schlußfolgerungen, siehe oben.

Die Schwungscheibe, sofern starr mit der KW verschraubt, muß man fast nie wechseln, es sei denn ein Vollhonk hat sie ausgeglüht weil er bis zum endgültigen Stillstand der Karre gefahren ist.
Und sie gehört definitiv nicht zur Kupplung, sondern zur Kurbelwelle! Bei Subaru kann man sie zum Lager erneuern demontieren, das geht aber auch mit nem kleinen Auszieher.
Bei nem 2-Massen-Schwungrad sieht das anders aus, da KANN die Dämpfereinheit verrecken und dann machts Geräusche und/oder nervt bei niedrigen Drehzahlen/Einkuppeln.
Das prüft man, aber man wechselt es nicht generell! Versteh's doch einfach...! Wenn die Schwungscheibe bei dir i.O. war haben die erstmal teuer gearbeitet!

Was die Schiedsstelle ist und macht hast du leider auch nicht verstanden, das kannst du die aber selber googeln...

IKR

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30

Dienstag, 27. Juni 2017, 20:22

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Was die Schiedsstelle ist und macht hast du leider auch nicht verstanden, das kannst du dir aber selber googeln...
Lieber rückwärtsgedrehter Förster, ein allerletzter Kommentar an dich:

Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung bezog sich überhaupt nicht auf Kosten,die in der Schiedsstelle anfallen.

Kannst du dir vorstellen, dass ich die Schiedsstelle schon einmal selber vor vielen Jahren in Anspruch genommen habe, sie von daher kenne und weiß, dass ihre Arbeit umsonst ist?

Aber gerade deshalb meine Aussage, dass man mit einer Deckungszusage (ohne schon Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen zu haben) in ein solches Schiedsverfahren mit einem ganz anderen, viel sichereren Gefühl, Auftreten und Verhalten geht, da man bei einem nicht zufriedenstellenden Einigungsvorschlag ohne finanzielles Risiko dennoch klagen kann.

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31

Mittwoch, 28. Juni 2017, 19:57

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Das liest sich, als ob du bei verweigerter Deckungszusage auf einen Gang zum kostenlosen Schiedsverfahren verzichtest obwohl du an einen Anspruch glaubst?!
Würd mir nicht im Traum einfallen. Und Leuten ohne Rechtschutz auch nicht.

Waldläufer

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32

Mittwoch, 27. September 2017, 18:01

Danke für die Weiterführung des Threads und die weiteren Tipps.

Die Werkstatt hatte offensichtich "ein schlechtes Gewissen", daß sie den Fehler nicht gefunden hatten und daß ich den Fehler bei Subaru hatte beheben lassen müssen und waren in der Zeit danach sehr entgegenkommend, was so kleinere Reparaturen wie Festschweißen klappernder Bleche unter dem Boden betrifft.

Das ist eine Krankheit, die mich über die Jahre mit dem Fori begleitet hat: immer klapperte da unten am Hitzeschild vorne etwas. Hat Subaru nie in den Griff gekriegt. Nur besagte Werkstatt, die zwar beim Schwungscheibenkugellager das Handtuch geworfen hatte, ist dann beim Schweißen wieder ganz gut.

Aber alle paar Monate oder Halbjahre muß da mal wieder was geschweißt werden, weil wieder eine Naht gerissen ist oder sowas.

--
Christoph

P.S. Ach ja, noch was: bei allen Rechtsschutz-, Schiedsstellen-, Reklamations- und Gewährleistungsbetrachtungen: Man muß sich oft überlegen, ob man so kleine "Fehlleistungen" einer Werkstatt manchmal besser hinnimmt und ein Auge zudrückt, zumal wenn es eine Werkstatt am Platze, geradezu "um die Ecke" ist.
Kann damit leben, so, wie's gelaufen ist.
--
Grüße
Waldläufer

MY 2005 SG, 540600 km

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Waldläufer« (27. September 2017, 18:17)


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33

Donnerstag, 28. September 2017, 08:38

... Hat Subaru nie in den Griff gekriegt. Nur besagte Werkstatt,....
....Aber alle paar Monate oder Halbjahre muß da mal wieder was geschweißt werden,


Das muß man sich noch mal selbst laut sagen, mir fällt da nix mehr ein... :rolleyes:

Man muß sich oft überlegen, ob man so kleine "Fehlleistungen" einer Werkstatt....


Für hunderte Euro und Wochen Ärger? Und was sie schweißen fällt auch dauernd ab?
In einer Werkstatt werden üblicherweise Dinge gegen Entgeld repariert, um es dauerhaft in Ordnung zu bringen, nicht um dir die Taschen zu leeren.

Ich bin raus, viel Spaß mit der "Werkstatt".