überlege noch ob ich bei der ersten Wartung das vom Händler machen lassen soll??Soweit erstmal zu Mir und zum Forri
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RGS« (26. März 2011, 20:40)
Nein auf keinen Fall ... die Nebelschlussleuchte muss bei eingestecktem Anhänger am Zugfahrzeug aus bleiben NICHT die Rückfahrscheinwerfer.oops... ich hab mit dem Schalter die Nebelschlussleuchte aus gemacht.
da soll der Rückfahrscheinwerfer 'drann ??
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