Gibt meines Wissens nix dazu und ist daher auch nicht eintragbar.
Müsste wohl heißen: Zu oft vertretbaren Kosten nicht eintragbar.
Der Weg, eine mit Zerstörungstest teuer zu prüfen, steht doch weiter offen? Oder geht das nicht mehr ohne Nachweis von Qualitätssicherungsprozessen, die die zuverlässige Gleichartigkeit der produzierten Felgen auch für einen deutschen Prüfer nachweist?