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Sommy

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  • »Sommy« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 12. Juni 2020, 19:25

Felgen ABE für STI auch für WRX?

Moin Moin,

habe damals zum kauf meines Subaru's (2001 Impreza WRX) nen Set Team Dynamics Pro Race 1.2 (8Jx18 ET40) Felgen auf 225 / 35 / R18 Reifen bekommen.
Diese waren in der Schweiz auf dem Wagen eingetragen, würde sie in Deutschland auch gerne eintragen.

Laut Team Dynamics gibt es auch ein Gutachten aber nur für den STI, bevor ich das Gutachten jetzt für 36€ erwerbe wollte ich einmal checken ob man anhand der ABE auch beim WRX die Felgen eintragen kann.
Außerdem wäre die Frage wie es sich mit mein KW Fahrwerk verhält, das wird dann ja wahrscheinlich eh eine Einzelabnahme werden müssen.
Mein TÜVler ist leider im Corona-Urlaub, diesen kann ich also nicht fragen.


Gruß,
Sommy

The.impreza.guy

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2

Samstag, 13. Juni 2020, 10:58

Hey Sommy,

ich fürchte das Gutachten für den STi nützt dir höchstens als Vergleichsgutachten was. Und das auch nur im Bezug auf die Achslast zB. Da weiß ich jetzt gar nicht, in wie fern die gleich ist.

Ansonsten ist ja auch die Achsgeometrie anders. Alles in allem denke ich es nützt dir nichts.

Und wenn du eh eine Einzelabnahme durchführen lassen musst, ist es im Endeffekt vielleicht billiger, wenn du es mir den Felgen kombinierst.

Sommy

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3

Sonntag, 14. Juni 2020, 20:00

Hmm Alles klar, dachte das sich das bei den ABEs nicht viel nimmt ob STI oder WRX.

Mein Fahrwerk ist eingetragen, bezog mich mit der Einzelabnahme schon auf die Felgen die aufgrund des Sportfahrwerks ja per Einzelabnahme abgenommen werden müssen.

Was könnte ich denn noch zum eintragen gebrauchen, außer die Vergleichs-ABE?

vir2l

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4

Sonntag, 14. Juni 2020, 20:08

mMn dürfte es keine Probleme geben. Eine Einzelabnahme musst du so oder so machen und wenn die Felgen über die große STi Bremse passt, dann passen die auch über die WRX Bremsen.
Achslast ist glaube ich beim STi auch minimal höher, also auch kein Problem beim WRX.

Injen

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5

Montag, 15. Juni 2020, 15:47

Moin!

Da hat @vir2l: meiner Einschätzung nach völlig Recht. Wegen des Fahrwerks kommt es eh zur Einzelabnahme (deren Kosten jetzt nicht so extrem viel höher sind) und da geht fast alles. Das impliziert bei vielen, man könne alles eintragen - ist natürlich nicht so. Bei Felgen bzw. Rad/Refienkombis ist natürlich die Freigängigkeit und Radabdeckung recht trivial sicherzustellen. Wenn auf dem Gutachten/ABE oder sonst was eine Traglast des Rades bei steht, wirds keine Hindernisse geben.
Einen Schein als Kopie würde ich nur im äußersten Notfall heranziehen. Dort steht ja u.U. auch nicht die genaue Kennzeichnung der Felge drin und mit einem Abschnitt alá "LM Felge 7x17 JJ 53" in Fahrzeugschein, lässt sich ja nicht wirklich ein Bezug zu deiner verbauten Felge anstellen.

Gruß
Manuel