Ich hatte vor zig Jahren selber mal eine Erfahrung gemacht, als ich meinen damaligen serienmässigen Golf 3 mit den serienmässigen BBS-Rädern auf der MFK (wie TÜV) routinemässig vorführen musste. Da meinte der Prüfer auch eiskalt, ich müsse da ein Beiblatt/Eintragung zu den Rädern haben.
Ja beim Prüfer braucht man sich wirklich nicht abwimmeln zu lassen. Aber viele Leute haben da ja Respekt wenn der TÜV "Beamte" (der schon lange kein Beamter mehr ist) was sagt.
Bei der Polizei geht das nicht so einfach, da die Polizisten ja keine Prüfer sind, können die nur einen Verdacht äußern und das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen prüfen lassen bzw. die Überpüfung anordnen. Das muss man in Deutschland leider bezahlen und hat nicht wirklich die Chancen da drum herum zu kommen inklusive dem Aufwand den man hat.