Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »drischnie« (23. Dezember 2014, 00:31)
Und laut diversen unabhängigen Stellen werden diese Sondergenehmigung seit kurzen nicht mehr erteilt.Es sind Sonderfälle bekannt geworden von Pkws, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und automatischer Leuchtweiten- Regelungseinrichtungen ausgestattet sind. Dann sind diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugelassen