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STiracer

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1

Sonntag, 14. Mai 2017, 20:10

2,5 Zoll Anlage, zu laut.

Serwus liebe Gemeinde,

Folgendes Problem, hab ein MSD und ESD von spanischen Hersteller Roar verbaut. Beides mit EWG Genemigung. Bei der HU keine Probleme.
Bei einer Polizeikontrolle wurde die Lautstärke gemessen. 97-98dB bei 4250 Umdrehungen.
Der GT darf 84dB +5 dB Toleranz haben.

Jetzt die Frage, wie hat die Anlage überhaupt eine Zulassung bekommen?
Kann ich die leiser machen?
Gibt's für den GT was mit 100mm Endrohr und legal?

rizeschuessel

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2

Sonntag, 14. Mai 2017, 21:39

Weiß ja nicht wie alt der Auspuff ist... aber die Teile werden meist mit dem alter lauter.
Viele Abgasanlagen mit E-Zeichen sind schon so ausgelegt, dass sie gerade noch "legal" sind wenn sie neu sind.
Gibt auch fälle von Abgasanlagen die von vorne herein schon zu laut sind aber dennoch eine EWG Genehmigung haben.
Hat dein Endtopf einen Silencer?
Maßnahmen: neu kaufen oder MSD und ESD aufschneiden und mit neuer Wolle füllen oder wenn möglich Silencer einbauen.

Gt-Cube

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3

Sonntag, 14. Mai 2017, 21:56

Die Polizei macht sich doch echt lächerlich, in Deutschland fahren genug Leute rum mit gebrochenen Federn verschlissenen Stoßdämpfern und schrottreifen. Wenn die mal in eine Bemslige Situation kommen wirds Gefährlich, so eine AGA schadet niemanden und man hört das Auto besser wenn es kommt.
Ich verstehe nicht warum die Polizei die db gemessen hat wenn sie doch eingetragen ist ?(
Zweifeln die jetzt schon den strengen Tüv an, wo soll das noch hinführen.

rizeschuessel

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4

Sonntag, 14. Mai 2017, 22:19

Willkommen in Deutschland :(
Die von der Rennleitung wissen leider auch immer besser Bescheid und suchen nach allem was Kohle bringt. Sobald die was hören, ziehen sie einen raus...
Mir auch schon passiert. Trotz durch Einzelabnahme eingetragener Abgasanlage... 4 dB zu laut. Wollten mir das Auto sogar stilllegen, was gesetzlich gesehen sogar rechtens wäre, da ein Verdacht auf Mangel besteht.
Konnten uns glücklicherweise einigen, da ich nur 3 km weiter entfernt gewohnt habe. Bekannter hatte weniger glück und das Auto wurde abgeschleppt und zum TÜV gebracht.
Wollen eben wissen ob daran nicht legale Änderungen vorgenommen wurden oder der Auspuff defekt ist. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Fällen: das Bußgeld. (Früher gabs Punkte bei manipulation)
Ein zu lauter Auspuff lässt die Betriebserlaubnis erlöschen und daran kann man leider nichts ändern.

STiracer

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5

Sonntag, 14. Mai 2017, 22:26

Meine Anlage ist 2-3 Monate alt. Der GT wird nur am WE bewegt.

Also Leute, Finger weg von ROAR.

Ich werde jetzt die originale verbauen und dann vorfahren.

Will aber den Sound nicht vermissen. Gibt es den kein ESD, der legal ist?))

Gt-Cube

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6

Sonntag, 14. Mai 2017, 22:57

wie viel hast du bezahlt an die Polizei?
Damit ich weiß was auf mich zukommt, auch wenn ich Abstand halte, irgendwann ist immer das erste mal.

rizeschuessel

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7

Sonntag, 14. Mai 2017, 23:09

Hier stehen einn paar interessante Dinge:
https://www.bussgeldkatalog.org/auspuff/

Je nach Auslegung 10 oder 50€ + Bearbeitungsgebühr

Nomad

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8

Sonntag, 14. Mai 2017, 23:17

Das Ding mit der Rennleitung ist, dass die genau wissen, dass beim TÜV und bei den EWG Abnahmen hin und wieder beschissen wird.
Der eine hat nen Prüfer im Freundeskreis, der nächste baut nach der TÜV-Abnahme was um und so weiter.
Also braucht man sich da eigentlich nicht wundern.

So weit ich mal gelesen habe, sind die anständigen Prüfer dazu übergegangen, alles hochdetailliert zu dokumentieren, inklusive Fotos etc.
Das ist quasi deren weg, Cover-Your-Ass zu betreiben.
Wenn dann so einer abgeschleppt und bei denen vorgefahren wird, zeigen die ihre Dokumentation und es stellt sich raus, dass der Fahrzeughalter im Nachhinein was verändert hat.
Falls nicht, dann gibt es wohl richtig viel Papierkrieg, um rauszufinden, wer schuld ist.

STiracer

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9

Sonntag, 14. Mai 2017, 23:31

Ich muss 90€ bezahlen.
Hatte im März eine HU, die haben nichtmal nach der EWG-Genehmigung gefragt.
Ich habe nichts davor oder danach verändert. Wollte einfach eine Anlage mit ABE, aber eigentlich selber schuld, alles was aus dem Ausland kommt und angeblich ne ABE hat ist meistens nur Müll...

Gt-Cube

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10

Sonntag, 14. Mai 2017, 23:37

Der Preis ist hart.
Bin eher der Meinung, aus dem Ausland kommt auch richtig gute Teile, nur haben sie dort teilweise andere Vorschriften.

11

Montag, 15. Mai 2017, 08:48

-

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STiracer

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12

Montag, 15. Mai 2017, 10:25

Die Dekra Typen hatten ein Mikro dabei. Bei 4250 Umdrehungen 97-98dB. Max 89dB darf er haben.

Nomad

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13

Montag, 15. Mai 2017, 10:52

Da gibt es verschiedene Verfahren der Messung, die auch zu verschidenen Ergebnissen kommen.
Standgeräuschmessung und Fahrgeräuschmessung. Da sind auch Entfernungen vom Fahrzeug definiert und so.
Der Test der Polizei auf der Straße im Stand sagt eigentlich nur "dieses Fahrzeug ist sehr wahrscheinlich lauter als erlaubt, das muss genauer geprüft werden".

Berni-87

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14

Montag, 15. Mai 2017, 10:56

84dB hört sich eher nach Fahrgeräusch an. Für das Standgeräusch gibt es kein Limit, ist nur eine
Kenngröße zur schnellen überprüfung. Wenn gemessen wird: 1m Abstand im 45° Winkel zum
Auspuff (könnte auch zum Fahrzeug sein, weiß ich nicht mehr genau). Gemessen wird mit 3/4 der
Drehzahl bei der die max Leistung anliegt, mit fallender Drehzahl.
Überprüfen können sie das auf alle Fälle lassen, auch wenns eine EWG gibt oder per Einzelabnahme
eingetragen wurde.

Flo STI

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15

Dienstag, 16. Mai 2017, 11:45

Serwus liebe Gemeinde,

Folgendes Problem, hab ein MSD und ESD von spanischen Hersteller Roar verbaut. Beides mit EWG Genemigung. Bei der HU keine Probleme.
Bei einer Polizeikontrolle wurde die Lautstärke gemessen. 97-98dB bei 4250 Umdrehungen.
Der GT darf 84dB +5 dB Toleranz haben.

Jetzt die Frage, wie hat die Anlage überhaupt eine Zulassung bekommen?
Kann ich die leiser machen?
Gibt's für den GT was mit 100mm Endrohr und legal?
Servus,
ich geh davon aus das der GT eine Nenndrehzahl >5000 und <7500 hat, d.h. die Standgeräuschmessung muss bei 3750 min^-1 Motordrehzahl durchgeführt werden.
Wenn die Messung wie du schreibst bei 4250 Umdrehungen druchgeführt wurde, ist den Beamten oder der Dekra ein Messfehler unterlaufen.

Anbei der Link zur EU-Verordnung, im Anhang 2 unter Punkt 4.2 ist das Messverfahren zum Standgeräusch beschrieben.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D…ELEX:32014R0540

LG

STiracer

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16

Dienstag, 16. Mai 2017, 17:48

Stimmt, mein GT hat 5600 Nenndrehzahl, laut Fahrzeugschein.
Die Messung hat auf dem Dach einer Tiefgarage stattgefunden, mitten in der Stadt.
Ich habe auch kein Messprotokol bekommen, sondern nur ein Wisch von der Polizei, wo es mit handschriftlich steht, 4250Umdrehungen 97dB.

Wo könnte man den Auspuff nocheinmal messen lassen? Beim TÜV?

17

Dienstag, 16. Mai 2017, 20:18

-

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ArcHammer

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18

Mittwoch, 17. Mai 2017, 13:20

Die GTÜ darf solche Messungen gar nicht machen. Von daher ist das eh nicht verwertbar. Fahrgeräuschmessungen dürfen nur TÜV und Dekra machen. Dazu muss der Prüf - Ingenieur auch berechtigt sein. Und ne Stillegung wegen vermeintlich lauter AGA is auch nicht korrekt. Dafür gibt's ne Mängelkarte.
Es sei denn, der Polizist ist Prüfer bei TÜV oder Dekra und darf solche Messungen und Abnahmen machen.

Nomad

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19

Mittwoch, 17. Mai 2017, 13:59

Spontan den hier gefunden: https://www.tuningszeneanwalt.com/die-da…aq/stilllegung/

Kurz: Ein Fahrzeug kann nur durch die Straßenverkehrsbehörde stillgelegt werden.
Was der Polizist aber durchaus darf, ist das Beschlagnahmen des Fahrzeuges zu Beweissicherungszwecken.

Ob der Polizist jetzt die Messung machen darf oder nicht, ist ein anderes Thema.
Das ist beim Atemstest die gleiche Geschichte, so ne Blaserunde ins Alkometer ist nicht verpflichtend, muss keiner machen.
Nur sollte man bedenken, dass man Gefahr läuft, zu einem Blutalkoholtest verdonnert zu werden, wenn man es ablehnt.

Klar, der Polizist hat vielleicht kein geeichtes Gerät dabei und die Messung ist so gut wie nichtssagend. Aber es ist gut genug, um eine wesentliche Abweichung von dem eingetragenen Wert festzustellen.

Flo STI

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20

Mittwoch, 17. Mai 2017, 14:41

Klar, der Polizist hat vielleicht kein geeichtes Gerät dabei und die Messung ist so gut wie nichtssagend. Aber es ist gut genug, um eine wesentliche Abweichung von dem eingetragenen Wert festzustellen.

Entweder wird eine Messung so durchgeführt wie es vorgeschrieben ist oder man lässt es komplett bleiben. Zudem zählt die Beweispflicht, d.h. ohne Beweis keine "Bestrafung" und eine nicht korrekt durchgeführte Messung ist kein Beweis!

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