Spontan den hier gefunden:
https://www.tuningszeneanwalt.com/die-da…aq/stilllegung/
Kurz: Ein Fahrzeug kann nur durch die Straßenverkehrsbehörde stillgelegt werden.
Was der Polizist aber durchaus darf, ist das Beschlagnahmen des Fahrzeuges zu Beweissicherungszwecken.
Ob der Polizist jetzt die Messung machen darf oder nicht, ist ein anderes Thema.
Das ist beim Atemstest die gleiche Geschichte, so ne Blaserunde ins Alkometer ist nicht verpflichtend, muss keiner machen.
Nur sollte man bedenken, dass man Gefahr läuft, zu einem Blutalkoholtest verdonnert zu werden, wenn man es ablehnt.
Klar, der Polizist hat vielleicht kein geeichtes Gerät dabei und die Messung ist so gut wie nichtssagend. Aber es ist gut genug, um eine wesentliche Abweichung von dem eingetragenen Wert festzustellen.