ui ui ui, normal hebt ein neues schild oder eine straßeneinmündung, ein vorheriges schild bzw. alles andere auf.
Also eine Einmündung ist kein Grund mehr für die Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Ich hatte das auch so gelernt, leider wurde ich von geldgierigen ostdeutschen Kommunalbeamten eines besseren belehrt. In der DDR wurde mal eingeführt, daß Schilder auch noch nach Einmündungen weiter gelten (um Geld für Schilder zu sparen). Nach der Wiedervereinigung wurde das auch in Rest-Deutschland übernommen. Es wird dann so argumentiert, daß ortskundige wüßten, daß diese Beschränkung besteht. Das heißt also, daß auf einer Straße zwei Geschwindigkeiten gefahren werden können. Ortsfremde, die neu auf die Straße abgebogen sind, dürfen schneller fahren als ortskundige oder diejenigen, die schon auf dieser Straße fahren. Total BALLA-BALLA also, aber der ADAC hat mir das auch schriftlich bestätigt. Sie bedauern das und regen an, diese Regelung wieder abzuschaffen, ist aber eben so und keinen kümmert es.
Insofern muß die Parkverbotsbeschilderung natürlich auch nicht logisch sein, sondern könnte durchaus auf solch einem Schwachsinn basieren.