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Seppel

Fortgeschrittener

  • »Seppel« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 16. August 2010, 22:40

Einnahmeoptimierte Verkehrskontrolle - oder habe ich in der Fahrschule nicht aufgepasst?

Als wir in Saalfeld waren, habe ich mein Auto auf einen vermeintlichen Parkplatz abgestellt.

Als wir wieder zum Auto kamen, war ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer. Da ich mir keiner Schuld bewusst war, habe ich gleich beim Ordnungsamt angerufen. Die nette Dame hat mir auch gut erklärt, was die Beschilderung bedeuten soll. Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hätte ich vor dem Parken das Ordnungsamt angerufen – ach so, da hatte ich ja noch gar keine Telefonnummer von denen. Also, wenn jemand mal in Saalfeld parken möchte: Immer vorher das Ordnungsamt anrufen. Die Nummer schicke ich Euch gern.

Jetzt aber zur Beschreibung:
Am Beginn der Straße stand ein Halteverbotszeichen mit der Ergänzung: Montag 13-14Uhr.
Nach ca. 50m stand ein Schild „Parkplatz“ mit der Ergänzung: 1h. Nach ca. 15m wurde dieses „Parkplatz“ wieder aufgehoben.

Wie Ihr Euch denken könnt habe ich mich Montag 12:30Uhr auf den Parkplatz gestellt, die Uhr eingestellt und mich beeilt, dass ich nach 55min wieder zurück bin.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ein „Parkplatz“-Schild das vorherige Halteverbot aufhebt. Oder habe ich da in der Fahrschule geschlafen?

Viele Grüße
Seppel

2

Montag, 16. August 2010, 22:58

ui ui ui, normal hebt ein neues schild oder eine straßeneinmündung, ein vorheriges schild bzw. alles andere auf. ich glaube so war das damals in der fahrschule.

aber in der heutigen zeit!?!?! keine ahnung, schreibt man, dank der neuen rechtschreibreform, schule schon mit doppel "u" oder gar mit "h" oder ...Schuuhle?
Ihr wolltet den Osten, jetzt kriegt ihr den Osten! :thumbsup:

Gerd

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3

Montag, 16. August 2010, 23:08

Wenn sich das Parkplatz-Schild nicht auf einen eindeutig markierten Bereich bezieht, auf dem du *nicht* geparkt hast, hebt das Parkplatz-Schild meiner Meinung nach das Parkerbotsschild auf. Ansonsten hätte an dem Parkplatz-Schild nochmal die zeitliche Einschränkung wiederholt werden müssen. Du kannst ja nicht jedesmal ne Umkreisrecherche machen und eventuelle Schilderkombinationen einem Gremium zur Abnahme vorlegen wenn parken willst :D

frank.k

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4

Dienstag, 17. August 2010, 08:02

Da schliesse ich mich an: Neues Schild, neues Glück.
Auch eine Einmündung / Auffahrt auf Schnellstraßen hebt das Schild auf. So hab ich das auch gelernt.

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MEKA

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5

Dienstag, 17. August 2010, 15:36

Also ich kann ja immer nur für Bayern sprechen, aber auch ich bin der Meinung neues Schild neue Anweisung.
Somit hast du da zurecht geparkt.
Sonst müsstest du ja auch auf der Autobahn, nach mobilen Baustellen, welche immer nur von Verkehrsleitwägen
angezeigt werden, und nicht aufgelöst werden immer z.B. 80 fahren.

Ich hoffe du hast Fotos gemacht. Würde, auch wenn es die paar Euros nicht Wert sind, mal Einspruch einlegen und
eine Begründung dazu schreiben.
Mal sehen was dann passiert. Zurückziehen kann man immer ohne kosten.

Aber tröste dich, die Abzocke von Kommunalverbänden ist bekannt.
Auch ich bekam schon ein Ticket an einem Ausflugsparkplatz, an welchem ich nachweislich zu diesem Zeitpunkt, als das Ticket
ausgestellt wurde noch am Fahrzeug war.
Sprich ich habe um 13:00 Uhr dort geparkt, um 13:02 ein Ticket gezogen, um 13:03 ins Auto gelegt und dann um 13:05
eine Karte für die Seilbahn gekauft.
Das Ticket wurde ausgestellt um 13:02 Uhr, mit der Angabe, dass ich da schon mehr als 10 Min ohne Parktticket stand.
Achja ich war nie ausserhalb der Sichtweite zu meinem Pkw zu diesem Zeitpunkt.

3 Monate später wurde die Ordnungswidrigkeit erst eingestellt.

Ziemlich fraglich.

Gruß MEKA
Mein Forry ist ein Hybrid, er verbrennt Kraftstoff und Reifen.

göp

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6

Samstag, 21. August 2010, 14:30

ui ui ui, normal hebt ein neues schild oder eine straßeneinmündung, ein vorheriges schild bzw. alles andere auf.


Also eine Einmündung ist kein Grund mehr für die Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Ich hatte das auch so gelernt, leider wurde ich von geldgierigen ostdeutschen Kommunalbeamten eines besseren belehrt. In der DDR wurde mal eingeführt, daß Schilder auch noch nach Einmündungen weiter gelten (um Geld für Schilder zu sparen). Nach der Wiedervereinigung wurde das auch in Rest-Deutschland übernommen. Es wird dann so argumentiert, daß ortskundige wüßten, daß diese Beschränkung besteht. Das heißt also, daß auf einer Straße zwei Geschwindigkeiten gefahren werden können. Ortsfremde, die neu auf die Straße abgebogen sind, dürfen schneller fahren als ortskundige oder diejenigen, die schon auf dieser Straße fahren. Total BALLA-BALLA also, aber der ADAC hat mir das auch schriftlich bestätigt. Sie bedauern das und regen an, diese Regelung wieder abzuschaffen, ist aber eben so und keinen kümmert es.

Insofern muß die Parkverbotsbeschilderung natürlich auch nicht logisch sein, sondern könnte durchaus auf solch einem Schwachsinn basieren.

tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

7

Samstag, 21. August 2010, 22:03

das ist mir jetzt total neu, die spinnen die römer. ich würde darauf bestehen, noch nie auf dieser straße gefahren zu sein auch wenn es in meiner heimatstadt wäre... soll mal einer das gegenteil beweisen!
Ihr wolltet den Osten, jetzt kriegt ihr den Osten! :thumbsup:

Silber Forry

unregistriert

8

Samstag, 21. August 2010, 23:32

Die Zetteltanten haben bei und Digi-Cams dabei, zum Dokumentieren, auf dem Anhörungsbogen ist sogar die Stellung der Reifenventile vermerkt

Seppel

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9

Sonntag, 22. August 2010, 03:29

Haltverbote Theorie und Praxis

Hallo,
auf der Suche nach Vorschriften für die Interpretation von Halteverbotsschildern bin ich auf folgende Seite gestoßen:

http://rsa-95.de/galHV.htm

Viele Grüße
Seppel

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RGS« (22. August 2010, 04:26)


10

Sonntag, 22. August 2010, 12:37

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
[url]http://rsa-95.de/galHV.htm[/url] 8o 8o 8o Schilder bis der Artz kommt!!!!!!!!!!!!!!![/ot]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MEKA« (22. August 2010, 12:46)


göp

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11

Sonntag, 22. August 2010, 13:13

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
das ist mir jetzt total neu, die spinnen die römer. ich würde darauf bestehen, noch nie auf dieser straße gefahren zu sein auch wenn es in meiner heimatstadt wäre... soll mal einer das gegenteil beweisen!


Klar, da könnten sie wahrscheinlich nichts machen. In meinem Fall haben die Herren einfach nach jedem Blitz aufgeschrieben, ob das Auto aus der Seitenstraße kam oder nicht. Die waren auch zu zweit ;).

tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net