Aktuell gibt es einige Änderungen bezüglich unserer Führerscheine:
http://www.heise.de/autos/artikel/Der-gr…33-1757935.html
So haben diese nun ein Haltbarkeitsdatum und Foto sowie weitere Daten müssen regelmässig aufgefrischt werden. Nebenbei ergibt sich bei den Änderungen auch eine sehr positive Anpassung bezüglich der Anhänger:
Beim Pkw-Führerschein der Klasse B (Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetem Fahren) vereinfacht die neue Regelung die Bestimmungen für Gespanne. Jetzt dürfen bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) grundsätzlich Zugkombinationen bis 3,5 Tonnen zGM gefahren werden – das heißt, die zGM des Zugwagens und des Trailers werden einfach addiert. Die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Bislang durfte die zGM des Anhängers nicht gleich oder größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs.
Ergo am 1.500kg Auto problemlos einen 2.000kg Anhänger ziehen. Bei beidem natürlich jeweils das zulässige Gesamtgewicht addieren. Maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs muss natürlich beachtet werden, aber das ist ja eh klar
Man will ja nicht das Auto in Stücke reißen
Eine weitere Änderung ist die B96:
Wer seinen Führerschein mit der zusätzlichen Kennung 96 erweitert, darf sogar 4,25 Tonnen statt 3,5 Tonnen fahren. Für diese Erweiterung sind nur ein paar Stunden bei der Fahrschule nötig. Eine Prüfung findet nicht(!) statt.