Ja das es verboten ist, ist schon möglich, es wäre trotzdem eine Idee, wenn man in eine Kontrolle kommt kann man immernoch sagen man habe die Nummer soeben abgefahren und müsse es erst reparieren lassen, oder?
Wo hast Du denn die Nummer abgefahren ? Indiesem Falle hast Du ja einen Unfall gehabt, was ein nichtbeherschen des Fhz. wäre und ca. 1-3 Monate Ausweisentzug bedeutet.
Warum hast Du die Nummer dann nicht gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ?
Und die Nummer vergessen oder dergleichen macht gleich 120.- Fr. an Ort und Stelle.
Alles in allem ist die Idee nicht wirklich gut. Lass die Nummer dran und halt Dich ans Tempolimit.
Ach und die übung mit dem Verkleiden,nach dem Motto: " Ich weiss nicht wer gefahren ist ?", kann dazu führen, dass Dich ein Richter zum führen eines Fahrtenbuches verdonnert.
Also auch nicht wirklich der Bringer.