Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Bernhard

unregistriert

1

Dienstag, 15. Dezember 2009, 15:25

GC8 STI Impreza Zulassung in der Schweiz!

Wenn mein 1999 GC8 Impreza STI V Limiter WRC Type RA Nummer 278
Tüv+Hu hat in Deutschland wird es dann leichter den Impreza in der Schweiz Zugelassen zu bekommen.Da ich einen Käufer hätte für meinem Wagen,.aber der nur ihn kauft wenn er ihn Zugelassen bekommt.Was ich auch Verstehen kann.
Hat wer hier schon einen Japanischen GC8 STi Zugelassen in der Schweiz?

mfg Bernhard

Nussi

Profi

Beiträge: 705

Registrierungsdatum: 14. Januar 2009

Wohnort: St. Gallen

  • Private Nachricht senden

2

Dienstag, 15. Dezember 2009, 15:28

RE: GC8 STI Impreza Zulassung in der Schweiz!

Frag mal den User pro, er hat einen P1 in der Schweiz zugelassen.

Beiträge: 906

Registrierungsdatum: 8. November 2007

Wohnort: süd-baden

  • Private Nachricht senden

3

Dienstag, 15. Dezember 2009, 15:30

servus bernhard,

ich kenn jemanden der nen gc8 sti type r in der schweiz hat........ruf ihn heut abend nach der arbeit mal an um zu fragen ob er schon ne zulassung hat.
der pro hat doch auch nen gc8 sti p1 zugelassen in der schweiz.
sollte ja im prinzip zum zulassen die selbe hürde sein.
;)

gruss


hmpff:der nussi kann schneller tippen......



"If everything seems under control,your just not going fast enough." ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »subliminald« (15. Dezember 2009, 15:31)


Bernhard

unregistriert

4

Dienstag, 15. Dezember 2009, 15:45

Danke für die Anworten,habe Pro ein PN Geschrieben.

sigi

Profi

Beiträge: 1 002

Registrierungsdatum: 23. Juli 2005

Wohnort: Schweiz (Hinterthurgau)

  • Private Nachricht senden

5

Dienstag, 15. Dezember 2009, 15:54

P1 mit COC != GC8 STI mit Deutscher Zulassung ;)

Fragt mal den joe gt der sollte sich damit ein wenig auskennen von seinem Legy GTB her

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sigi« (15. Dezember 2009, 15:54)


Bernhard

unregistriert

6

Dienstag, 15. Dezember 2009, 19:06

@sigi Das heißt wenn er eine Deutsche Zulassung hat,..dann bekommt er auch eine in der Schweiz?
Hat das mit denn zu tun,..da ja nach der Hauptgasuntersuchung,eh die Abgasnorm+CO2 Ausstoß steht...?

sigi

Profi

Beiträge: 1 002

Registrierungsdatum: 23. Juli 2005

Wohnort: Schweiz (Hinterthurgau)

  • Private Nachricht senden

7

Dienstag, 15. Dezember 2009, 19:38

Zitat

Original von Bernhard
@sigi Das heißt wenn er eine Deutsche Zulassung hat,..dann bekommt er auch eine in der Schweiz?
Hat das mit denn zu tun,..da ja nach der Hauptgasuntersuchung,eh die Abgasnorm+CO2 Ausstoß steht...?


Ne eher im Gegenteil, wenn er eine Deutsche Zulassung hat heisst das noch lange nicht, dass er auch eine Schweizer bekommt

pro

AK-Schweiz

Beiträge: 4 105

Registrierungsdatum: 15. März 2005

Wohnort: Aarau

  • Private Nachricht senden

8

Dienstag, 15. Dezember 2009, 21:33

Zitat

Original von sigi
P1 mit COC != GC8 STI mit Deutscher Zulassung ;)


Falsch!

CoC bestätigt, dass das Fahrzeug der EU Norm entspricht.
Nur weil ein JDM GC8 STi Deutsche Zulassung hat, heisst es nicht, dass er auch in der CH zugelassen werden kann.

CoC gibts nicht für alle GC8 STi's.
es gibt für jeden P1 genau 1 CoC
Also etwa so, wie wenn man ein DTC Gutachten hat, welches nur auf sein Fahrzeug anwendbar ist.

@Bernhard
Soweit ich weiss gibts in der CH eine Hand voll offiziell zugelassene JDM GC8.
Die meisten (wenn nicht alle) sind als Übersiedlungsgut deklariert worden,
was das Zulassen in der CH erheblich einfacher und günstiger macht.

Wenns sauber sein soll, dann wirds also schwierig und teuer.

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

sigi

Profi

Beiträge: 1 002

Registrierungsdatum: 23. Juli 2005

Wohnort: Schweiz (Hinterthurgau)

  • Private Nachricht senden

9

Dienstag, 15. Dezember 2009, 21:56

Zitat

Original von pro

Zitat

Original von sigi
P1 mit COC != GC8 STI mit Deutscher Zulassung ;)


Falsch!

CoC bestätigt, dass das Fahrzeug der EU Norm entspricht.
Nur weil ein JDM GC8 STi Deutsche Zulassung hat, heisst es nicht, dass er auch in der CH zugelassen werden kann.

CoC gibts nicht für alle GC8 STi's.
es gibt für jeden P1 genau 1 CoC
Also etwa so, wie wenn man ein DTC Gutachten hat, welches nur auf sein Fahrzeug anwendbar ist.

@Bernhard
Soweit ich weiss gibts in der CH eine Hand voll offiziell zugelassene JDM GC8.
Die meisten (wenn nicht alle) sind als Übersiedlungsgut deklariert worden,
was das Zulassen in der CH erheblich einfacher und günstiger macht.

Wenns sauber sein soll, dann wirds also schwierig und teuer.

pro


Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Ui da habe ich wohl etwas Verwirrung gestiftet
!= sollte eigentlich ungleich bedeuten, auf jeden Fall meine ich das mal so gelernt zu haben :crazy:

joe_gt

Fortgeschrittener

Beiträge: 250

Registrierungsdatum: 25. Oktober 2006

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

10

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 08:24

eine zulassung ist möglich, ja. die deutschen papier bringen dir aber rein garnichts was abgas und lärm angeht. schweiz ist NICHT eu. dinge wie gewicht, vmax, usw lesen sie von den deutschen papieren ab. aber abgas normen wie euro 2 oder euro 3 sind denen piepegal. die brauchen angaben der volldynamischen abgasuntersuchung... leider :heuler:

ich denke das die zulassung deines GC8 hier in der schweiz geld und nerven in unsummen fressen würde... :( weil der ist ja nicht ganz orginal, dazu ein sondermodell... ich würde, aus persöhnlicher erfahrung mit dem GT-B von einem import abraten.
drive...feel...think...

Tiki1810

Fortgeschrittener

Beiträge: 456

Registrierungsdatum: 6. März 2008

Wohnort: Dortmund

  • Private Nachricht senden

11

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 10:02

Hallo,

also ich kann ein Lied davon singen wie schwer es ist, ein JDM fahrzeug in der EU zuzulassen, bei mir musste etwas getrixt werden..

der P1 wurde in GB sozusagen gebaut.
Leidglich die Karosserie, die Schale Sozusagen wurde aus Japan Importiert und dann von Prodrive aus GB überarbeitet. somit wurde der P1 auch auf EU normen gebaut und hat somit eine andere Farhgestellnummer (keine GC8 wie die JDM GC8 STIs) und ein CoC. daher ist es recht einfach bzw einfacher einen P1 in D oder in der Schweiz denk ich mal zuzulassen, als ein JDM STI, da die in Japan gebaut wurden und deshalb natürlich überhaupt keien EG/EU normen haben. weder Abgas noch Lärm interessiert da jemanden soweit ich weiß, das muss alles neu gemacht und dokumentiert werden bzw auf EU normen umgebaut werden. zB nebelschlussleuchte und die scheinwerfer auf Linksverkehr.

deshalb kann man einen JDM STI und einen P1 überhaupt nicht in dem Bereich vergleichen.


ich dachte damals auch, der wagen war doch in GB angemeldet, dann sollte das in D kein Problem sein, leider Fehlanzeige!
in GB fehlen soweit ich weiß auch ein paar angaben udn normen die in D/CH?! notwendig sind, die aus meinem V5C Dokument nicht entnehmbar waren.

jedoch gehe ich davon aus, wenn ein Auto in D zugelassen wurde, einfacher ist in der schweiz zuzulassen, als wenn das auto nur in GB oder J zugelassen war. klar bringt denen sowas wie EUR 2 oder EUR 3 garnichts in der Schweiz, aber wenn doch ein Abgasgutachten erstellt wurde, dann muss doch da auch die CO² daten stehen oder? dann können die in der CH mit ihren abgassachen da weiter machen oder sind die noch schlimmer als in D?



mfg


Roman

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Tiki1810« (16. Dezember 2009, 10:08)


joe_gt

Fortgeschrittener

Beiträge: 250

Registrierungsdatum: 25. Oktober 2006

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

12

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 10:18

nein roman, die deutschen papiere bringen leider gar nichts, weil die EU (deutschland) und die Schweiz andere normen haben.

von deiner vermutung bin ich auch ausgegangen, aber das hat sich als falsch erwiesen. ob das fahrzeug aus deutschland oder england kommt spielt keine rolle. ebenfalls nicht die dortigen papiere.
drive...feel...think...

Tiki1810

Fortgeschrittener

Beiträge: 456

Registrierungsdatum: 6. März 2008

Wohnort: Dortmund

  • Private Nachricht senden

13

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 11:08

da habt ihr in der CH es ja noch schwerer als bei uns? :D


naja aber der unterschied vom P1 mit den JDM modellen ist bei euch doch genau so oder? das Fahrzeuge wie der P1 mit CoC einfacher zuzulassen sind als JDM modelle die nichts haben oder?.

mfg

Roman

pro

AK-Schweiz

Beiträge: 4 105

Registrierungsdatum: 15. März 2005

Wohnort: Aarau

  • Private Nachricht senden

14

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 11:09

@Tiki

Ein P1 IST ein JDM STi!
Er wurde von Subaru UK von Japan importiert und in Zusammenarbeit mit Prodrive nach EU Norm geprüft.
Ich hab an meinem P1 eine Jap VIN und die neue EU VIN ;)

Wie in meinem P1 Beitrag beschrieben gibt es deshalb für die P1 ein CoC.
Auf diesem Coc sind jedoch nur die Abgaswerte eingetragen.
Dies reichte jedoch unserer CH Gesetzgebung nicht (CoC = wertlos!)
Die wollen den Nachweis über die komplette Abgasprüfung ;)

und wie joe schon geschrieben hat:
EU und Schweiz haben andere Normen und in der CH sind die Normen meist noch strenger.

Die 100% legale Zulassung eines JDM GC8 STis in der CH ist praktisch unmöglich
oder kostet sehr viel Geld und Nerven, wenn mans überhaupt schafft.

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pro« (16. Dezember 2009, 11:11)


Tiki1810

Fortgeschrittener

Beiträge: 456

Registrierungsdatum: 6. März 2008

Wohnort: Dortmund

  • Private Nachricht senden

15

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 11:49

@ Pro,

das stimmt schon, bei uns einen JDM STI legal mit allen schikanen zugelassen zu bekommn ist auch fast eine sache der unmöglichkeit. nur das wir mit einem CoC mehr anfangen können, die die JDMs leider nicht haben. (das die P1 ein CoC haben weiß ich auch)

bin jedenfalls froh das ich meinen angemeldet habe und sogar mit eingetragenem Blow-Off :D



ein P1 ist ein "JDM" ja, aber so halb finde ich, denn die von Prodrive haben P1 importiert aber nicht nur geprüft sondern auch ein paar andere teile eingebaut bzw rausgenommen für die EU norm.. sieht man ja auch das Design ist etwas anders. andere Lippe, anderer Spoiler Tacho usw. auch wenn der rest gleich aussieht. (selbst die 3 farbigen rückleuchten sind nicht wie beim JDM sti, die waren ja da 2 farbig)

der P1 hat kein DCCD, und was mir Lee sogar gesagt hat, keine elektrisch einklappbaren spiegel wegen der sicherheit, wenn man einen passanten anfährt dass man die nicht verletzt und die einfach wegklappen. beim JDM STI ist das nämlich nicht so, also da gibt es schon unterschiede, zumal er in GB gefertig wurde und nicht in Japan.
sonst wäre doch ein GT auch fast ein JDM ;)




Roman

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Tiki1810« (16. Dezember 2009, 15:16)


sigi

Profi

Beiträge: 1 002

Registrierungsdatum: 23. Juli 2005

Wohnort: Schweiz (Hinterthurgau)

  • Private Nachricht senden

16

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 11:58

Also möglich ist vieles der Aufwand ist ne andere Sache.
Die Normen in der CH sind die gleichen wie in der EU nur wollen die Schweizer dafür einen eindeutigen auf das Fahrzeug bezogenen Nachweis.

joe_gt

Fortgeschrittener

Beiträge: 250

Registrierungsdatum: 25. Oktober 2006

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

17

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 12:35

@ sigi

die normen sind zwar die gleichen, aber sie heissen anders, bzw die schweizer wollen die buchstaben / zahlencodes sehen. so wars zumindest bei mir. euro 2, also die deutsche abgasmessung hat mir rein nichts gebracht...
drive...feel...think...

sigi

Profi

Beiträge: 1 002

Registrierungsdatum: 23. Juli 2005

Wohnort: Schweiz (Hinterthurgau)

  • Private Nachricht senden

18

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 13:05

Zitat

Original von joe_gt
@ sigi

die normen sind zwar die gleichen, aber sie heissen anders, bzw die schweizer wollen die buchstaben / zahlencodes sehen. so wars zumindest bei mir. euro 2, also die deutsche abgasmessung hat mir rein nichts gebracht...


Ich würde jetzt behaupten das kommt noch ein wenig auf die MFK an aber ja Euro 2 ist nur der Überbegriff für ein EU Gesetz das eine klare Nummer hat

joe_gt

Fortgeschrittener

Beiträge: 250

Registrierungsdatum: 25. Oktober 2006

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

19

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 13:30

ja da hast du bestimmt recht das es von prüfer zu prüfer unterschiede gibt.

die euro 2 norm deckt sich zwar mit den schweizer gesetzten, aber ist ein kleinwenig strenger. desswegen akzieptierend sie das ja nicht...
drive...feel...think...

sigi

Profi

Beiträge: 1 002

Registrierungsdatum: 23. Juli 2005

Wohnort: Schweiz (Hinterthurgau)

  • Private Nachricht senden

20

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 13:43

Zitat

Original von joe_gt
ja da hast du bestimmt recht das es von prüfer zu prüfer unterschiede gibt.

die euro 2 norm deckt sich zwar mit den schweizer gesetzten, aber ist ein kleinwenig strenger. desswegen akzieptierend sie das ja nicht...


Also nach meinen Erfahrungen werden bzw. wurden die EU Normen 1:1 übernommen. Bei meinem Evo z.B. habe ich ein Abgasgutachten vom Tüv machen lassen das gab dann nach bestandener Messung ein Blatt mit max ist Vergleich dem EU Gesetz nach dem geprüft wurde und das nach Kaltstart geprüft wurde. Das ganze war unterschrieben und wurde ohne Beanstandung so von der MFK akzeptiert.