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Alain

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21

Dienstag, 22. Juli 2008, 13:36

Wenn eine derart offensichtliche Fehlschaltung besteht. Würde ich mich in keinster Weise an dieses Tempo halten! Weil die Anlage ganz offensichtlich kaputt insbesondere wenn dann noch 100er Schilder stehen, was für mich ganz klar heisst ich fahre 100.
Ich kenne solche Situationen auch nur zu gut bei uns wurde ein Tunnel umgebaut seit dem wechselt die Geschwindigkeit immer zwischen 80- 100 schon 2 km vor dem Tunnel an was haltet sich der Nichteinheimische klar 80 nur der Einheimische weiss die Scheissanlage spinnt wieder und schaut halt besser ob da was rumsteht was nicht hingehört ;)

Aber das muss Jeder mit sich ausmachen es gibt die Pargraphenreiter und die die es sich gerade so zurecht biegen wie es ihnen passt. Es gibt solche die Fahren lieber zur Sicherheit 75 das sie ja nicht zu schnell sind und es gibt welche die Fahren 100 so das es noch zahlbar ist ;)

Gruss Alain
Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!

C35/45

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22

Dienstag, 22. Juli 2008, 17:22

@ patGT,

ja du hast es auf den Punkt gebracht - genau so ist es, und genau so wird es kommen!
Und manchmal ist es wirklich zum Haareraufen, wenn man so konsequent und gerne mißverstanden wird.

@vonderAlb

nur noch ein letztes mal: Der monokausale Zusammenhang zwischen Gesetz und Strafe war mir schon vorher bekannt, jedoch ging es darum mit keiner Silbe. Und wer jammert über Strafen? Nimm einfach den Zeigefinger runter, dann tu ich mir leichter.
Übrigens bin ich schon lange keine 18 mehr...

Gruß
Erich

Ikromek

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23

Dienstag, 22. Juli 2008, 21:42

Ist nicht der hier beschriebene Fall einer absolut unsinnigen Geschwindigkeitsbeschränkung, passt hier aber von der grundlegenden Thematik wunderbar. Ich weiß nur im Moment nicht mehr das genaue Jahr und das entsprechende Aktenzeichen.
Folgender Sachverhalt: Ein Autofahrer erreicht nachts gegen 2 Uhr eine Baustellenampel, die für ihn Rotlicht zeigt. An der Baustelle wird nicht gearbeitet. Er kann aber die Baustelle, die nicht sehr lang ist, komplett übersehen und auch einen weiteren Bereich der Straße vor der entgegengesetzt stehenden Baustellenampel. Er hält an, entschließt sich aber, da er auch in weiterer Entfernung keinen Gegenverkehr erkennen kann, das Rotlicht zu missachten und die Baustelle trotz Rotlicht zu passieren.
Dies wird von der Besatzung eines Streifenwagens beobachtet, der für den Autofahrer unsichtbar geparkt ist, und zur Anzeige gebracht.
In erster Instanz wird der Autofahrer wegen Missachtens des Rotlichts mit den entsprechenden Punkten und dem entsprechenden Fahrverbot bestraft.
In zweiter und letzter Instanz wird er freigesprochen!
Ganz kurz zusammengefasst war das höhere Gericht der sehr löblichen Ansicht, dass in einem solchen Fall man von einem Autofahrer keinen unsinnigen und "absoluten Kadavergehorsam" erwarten kann und muss.

Eine letzte, etwas bissige Bemerkung:
Nur gut, dass vonderAlb kein Richter der höheren Instanz war... :D

vonderAlb

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24

Mittwoch, 23. Juli 2008, 12:09

RE: Geschwindigkeitsbeschränkung

Wieso werde ich hier als Moralapostel mit dem erhobenen Zeigefinger hingestellt?

Die Frage lautete eindeutig !!!! ::

Zitat

Original von C35/45
Muß ich die Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten?


Ich habe hier nichts anderes getan als die korrekte Antwort dazu abgegeben. Und ich hab mir sogar die Mühe gemacht zu erklären warum das so ist.

Weil das (die Verkehrsvorschrift) aber offensichtlich nicht in das Konzept so manchem hier passt, wird dann mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Beispielen erklärt das diese Vorschrift Blödsinn ist.
Man versucht mit gesundem Menschenverstand, einheimischen Kenntnissen und Lebensalter zu argumentieren.

Was hat eine Vollbremsung, um Schaden Mensch und Material abzuwenden, mit einer ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun?
Was hat das überfahren einer roten Ampel damit zu tun?
Was hat ein 60er Schild mit dem Alter zu tun? Es gilt für 18, 52 und 108 jährige gleichermassen.

Vorschriften sind ja nur für die anderen. Selbst pickt man sich nur die raus die einem in den Kram passen. Sozusagen nur die Rosinen, der Rest ist für die Obrigkeitshörige und Lemminge.

Dazu kann ich nur sagen:
Ein Lemming folgt der Herde und springt in sein Verderben.
Ein Autofahrer folgt wider besseren Wissens der Masse (die anderen machen es ja auch) und fährt in sein Verderben.

Nur die anderen sind Obrigkeitshörig? Tja, warum fahren wir auf der rechten Seite? Warum halten wir an der roten Ampel an? Warum fahren wir auf der von der Obrigkeit vorgegebenen asphaltierten Strecke?

Das sind alles von der Obrigkeit vorgegebene Vorschriften/Richtlinien/Baumassnahmen. Also alles Schikanierei. Also protestiere doch dagegen und fahren nicht die S-Kurve, wie sie uns von den blöden, schickanierenden, gehirnlosen Obrigkeiten und vorgebaut werden. Fahre einfach geradeaus. Scheiß auf die Obrigkeit.
Warum fährst du vorwärts? Fahr doch einfach rückwärts. Einbahnstraßen nur in der von der Obrigkeit vorgeschriebenen Richtung befahren? Langweilig.
Fallschirmspringen ist geil. Der richtige Kick kommt aber erst dann wenn ich die Reisleine erst bei 20 m ziehe.
Warum fahren wir den Kreisverkehr links herum, fahr doch rechts rum. Du bist doch kein Lemming der das tut was alle anderen auch tun.

Was ihr macht ist euer Bier. Ob ihr euch nun an die Rechtslage halten wollt oder nicht, eure eigene Auslegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen durchsetzt, das müsst ihr dann mit dem Staatsanwalt bzw. Rechtsanwalt ausdiskutieren. Das selbst diese Herren nicht immer einer Meinung sind und auch mal nach eigenen Vorstellungen richten, zeigt eindeutig das Beispiel von @Ikromek.
Zwei unterschiedliche Instanzen die unterschiedlich richten. Nicht mal die Obrigkeit ist sich da einig.
Und dann erwartet man in einem Subaruforum einen kompetenten Beitrag zu einer Rechtslage.

Übrigens Sicht hat nicht nur was mit sehen zu tun im Sinne von ich sehe 1000 Meter weit sondern es hat auch was mit gesehen werden zu tun. Auch dann können schlechte Sichtverhältnisse vorliegen.

Auszug aus
VwV-StVO zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit

I. Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten, außer wenn unangemessene Geschwindigkeiten mit Sicherheit zu erwarten sind, nur auf Grund von Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen dort angeordnet werden, wo diese ergeben haben, dass

1. für den Fahrzeugführer eine Eigenart des Straßenverlaufs nicht immer so erkennbar ist, dass er seine Geschwindigkeit von sich aus den Straßenverhältnissen anpasst. Das kann vor allem der Fall sein,

a) wenn in Kurven, auf Gefällstrecken mit Kurven und an Stellen besonders unebener Fahrbahn häufiger Kraftfahrzeugführer die Gewalt über ihr Fahrzeug verlieren, ohne durch die Begegnung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu einer Änderung ihrer Fahrweise gezwungen worden zu sein. An solchen Stellen sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur ausgesprochen werden, wenn Warnungen vor der Gefahrstelle (durch Zeichen 103 oder 105 oder durch Richtungstafeln- vgl. § 43 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b- , durch Zeichen 108 oder durch Zeichen 112) nicht ausreichen,

b) wenn an einer Kreuzung oder Einmündung auf der bevorrechtigten Straße so schnell gefahren wird, dass der Wartepflichtige die Fahrzeuge mit Vorfahrt nicht rechtzeitig sehen kann;


Das kann man z.B. sehr oft auf Autobahnen an Stellen sehen wo rechts eine Baustellen Ein-/Ausfahrt ist.

Aber zur eurer Beruhigung hab ich hier ein Urteil das euch entgegen kommen wird:

Ausnahmsweise nichtig und damit unbeachtlich für jedermann sind – abgesehen von dem Fall der Anbringung durch Unbefugte – nach der StVO zugelassene Vorschriftszeichen nur bei offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit oder objektiver Unklarheit, die sich auch im Wege der Auslegung nicht beheben lässt. Dabei muss der Mangel so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens sich ohne weiteres aufdrängt (OLG Düsseldorf in VRS 96, 143). Ist eine Anordnung nicht aus sich heraus eindeutig und gibt es bei vernünftiger Auslegung berechtigten Anlass zum Zweifel, so geht diese Unklarheit zu Lasten der Behörde (BayObLG VRS 69, 64)
Quelle: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat200.htm#Urteile

So, und jetzt könnt ihr darüber diskutieren was man unter offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit und objektive Unklarheit versteht und wer entscheidet wann ein fehlerhaftes Aufstellen des Zeichens vorliegt.

Zum Schluß: Wenn ihr glaubt das ich ein braves Bubele bin das sich immer und überall an die Verkehrsvorschriften hält, dann lass ich euch in dem Glauben.
Andreas

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25

Mittwoch, 23. Juli 2008, 17:15

Liebes braves Bubele vonderAlb,
ohnehin würde dir niemand glauben, daß du mit deinem Impreza immer vorschriftsmäßig unterwegs bist. Das was zunehmend in Frage gestellt wurde sind deine Belehrungen, die du in letzter Konsequenz sogar selbst ad absurdum führst, -dafür herzlichen Dank, denn genau das war es, was ich gemeint bzw. gefragt habe und zwar ohne den Anspruch zu haben "Recht" zu bekommen. Für diese klaren Worte danke ich auch dem OLG Düsseldorf von ganzem Herzen, belegt es doch daß eigenständiges Denken im Straßenverkehr durchaus seine Berechtigung hat. Auch dir Andreas danke ich für deine Ehrlichkeit dieses Urteil zu zitieren. Die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens, so wie ich den Fall beschrieben hatte, trifft genau im beschriebenen Sachverhalt zu, und würde deshalb ganz zwanglos zu Lasten der Behörden gehen... - d'accord?
Gruß
Erich

PS: Der Hinweis auf mein Lebensalter galt nicht meiner erfahrenen :D Einschätzung der Verkehrssituation, sondern ist deinem Zeigefinger geschuldet.

vonderAlb

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26

Mittwoch, 23. Juli 2008, 18:17

Zitat

Original von C35/45
Liebes braves Bubele vonderAlb,
ohnehin würde dir niemand glauben, daß du mit deinem Impreza immer vorschriftsmäßig unterwegs bist..

1. bin ich älter als du und 2. fahre ich Forester.
Und von Belehrungen kann keine Rede sein sondern nur von Informationen. Dazu zählt die Straßenverkehrsordnung und auch Urteile. Ein bisschen googeln und jeder kann das finden.

Deine Anfrage/dein Anliegen war bis dato nicht eindeutig zu erkennen.
Aber fein das wir uns einig sind. :knuddel:
Mißverständnisse sind da um beseitigt zu werden.
Andreas

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27

Donnerstag, 24. Juli 2008, 17:27

Uiuiui, ich hab erst jetzt nachgeschaut... - man bist du aber alt! :D

vonderAlb

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28

Donnerstag, 24. Juli 2008, 17:47

In unseren 50er Jahren sagt man dazu Reife. Manche sagen: in Ehre ergraut. Aber alt sind wir nicht, gell?
Andreas

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29

Donnerstag, 24. Juli 2008, 18:56

Neinnein ganz anders: Im Besten Alter!
Im Besten aller Alten, äh besser alt als kalt, oder gar besser nicht alt? Möglicherweise auch besser als alles alte bzw. die... -obacht!
Am Besten nicht alt werden, egal wie viele Jahre auf dem Buckel lasten!
Gruß
Erich

PS: Ich kann mir kaum vorstellen so alt zu werden, um mich nicht über die Schnarchzapfen -leider egal welchen Alters- aufregen zu müssen! Manche meinen, Schlafen hinter dem Steuer hätte etwas mit "Souveränität" zu tun...
Mein Onkel Dr. Alz v. Heimer sagt auch immer ich würde mir "was einbilden".