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C35/45

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1

Samstag, 19. Juli 2008, 18:48

Geschwindigkeitsbeschränkung

Heute auf der A99 (München) Richtung westen: Anzeige 60km/h "Begründung" Sicht! Es war strahlend blauer Himmel, die klarste Sicht wie selten zuvor! Muß ich die Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten? Erkennbar waren die meisten Autofahrer dadurch irritiert...
Bitte um rechtskundige Beurteilung.
Gruß
Erich
PS: Kommt auf dieser Strecke sowohl in die eine als auch in die andere Richtung gehäuft vor, völlig unsinnige Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuzeigen...

wrx´er

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2

Samstag, 19. Juli 2008, 18:56

Halt dich dran. Einer Radaranlage ist es egal welches Wetter herscht.

vonderAlb

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3

Samstag, 19. Juli 2008, 22:19

Die Wechselschilder sind sozusagen rechtsverbindlich.

Der Grund warum da nur 60 km/h erlaubt sind kann und darf den Autofahrer nicht interessieren. Er hat sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung zu halten und keine eigene Vorstellung von angemessener Geschwindigkeit eigennützig durchsetzen.

Mit anderen Worten, so wie schon wrx'er geschrieben hat: Der Radaranlage ist es wurscht was du denkst. Sie schlägt zu wenn du dich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung hältst.
Andreas

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4

Sonntag, 20. Juli 2008, 12:14

Ja in dem Fall ist es wohl eindeutig.....aaaaber...

Was ist denn wenn die Wechselzeichen, sagen wir mal, 60km/h anzeigen und
auf dem selben Streckenabschnitt feste Geschwindigkeitsbegrenzungschilder stehen, die 100km/h anzeigen.
Was gilt denn dann?
Bei dem Wechselzeichen könnte ich mich doch rausreden und sagen, da stand nicht 60km/h, ich bin die 100km/h gefahren, die auf dem Schild zu sehen waren.

Ist übrigens keine Fiktion....jeden Tag zu sehen auf der A9 kurz vor München.


Jürgen
Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Beastmaster« (20. Juli 2008, 12:15)


C35/45

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5

Sonntag, 20. Juli 2008, 17:43

Danke für die Antworten, aber das war nicht genau meine Frage, -denn der Zusatz "Sicht" bedeutet für mich, das etwas (Nebel,Rauch etc.) die Sicht einschränkt, und DESHALB 60kmh "angeordnet" wurde. Die Sicht war allerdings in diesem Bereich klarer wie nie zuvor! Daher ist dies eindeutig eine Fehlschaltung. Kommt wie schon erwähnt auf dieser Strecke häufig vor, aber meist mit dem Hinweis auf Baustelle, von der wiederum weit und breit nichts zu sehen ist. Ob ich nun bestraft werde, weil ich die Anordnung nicht eingehalten habe würde sich meiner Ansicht nach dann vor Gericht entscheiden...
Es ist ja nicht so, dass der Autofahrer grundsätzlich nicht denken darf.
Gruß
Erich

@ Beastmaster
Bei den Wechselzeichen würde ich sagen sind das die Polizisten, die auch anordnen dürfen bei rot über die Kreuzung zu fahren wenn die Ampelanlage defekt ist, -also 60 beachten. Was aber wenn der Beschränkung ein Grund zugeordnet wird -wie in meinem Fall- der nicht zutrifft? Haaallo Juristen!!!
Noch eine Frage: Was ist in meinem geschilderten Fall eindeutig?

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6

Sonntag, 20. Juli 2008, 18:06

ich meine automatische Zeichen sind vor den festen anzusehen, da diese ja eben auch was anderes anzeigen können und somit sinnlos wären, wenn man sich an festen Zeichen (falls vorhanden) halten würde

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7

Montag, 21. Juli 2008, 08:40

@C35/45

Ich kenne das auch, und ärgere mich darüber. Das ändert aber nichts
dran, dass Du Dich an die 60 halten musst. Die 60km/h wurden
irgendwann vorher geschalten, als die Sicht tatsächlich schlecht war, und ich
denke da hat ganz einfach jemand gepennt und nicht mehr aufgehoben. Das die Sicht genau an dieser Stelle und um die Uhrzeit nicht schlecht war, wirst Du im Verhandlungsfall wohl kaum beweisen können.

Zitat

Bei den Wechselzeichen würde ich sagen sind das die Polizisten, die auch anordnen dürfen bei rot über die Kreuzung zu fahren

....ich glaube Du hast Dir die Antwort schon selber gegeben.

Wenn das so zu sehen ist, ist es völlig unerheblich ob die Zeichen für einen Sinn machen oder nicht, ihnen ist Folge zu leisten. Ähnlich wie bei einem Polizisten.....


Jürgen
Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

vonderAlb

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8

Montag, 21. Juli 2008, 10:49

Zitat

Original von C35/45
.... -denn der Zusatz "Sicht" bedeutet für mich, das etwas (Nebel,Rauch etc.) die Sicht einschränkt, und DESHALB 60kmh "angeordnet" wurde. Die Sicht war allerdings in diesem Bereich klarer wie nie zuvor! Daher ist dies eindeutig eine Fehlschaltung.

Das Wort "SICHT" ist keine Verkehrsregelung sondern nur ein Hinweis. Das der Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung angezeigt wird ist völlig wurscht. Wenn da nichts steht musst du dich ja auch dran halten.

Die 60 km/h sind verbindlich.

Und ob es eine Fehlschaltung ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Zitat

Original von Beastmaster
Was ist denn wenn die Wechselzeichen, sagen wir mal, 60km/h anzeigen und
auf dem selben Streckenabschnitt feste Geschwindigkeitsbegrenzungschilder stehen, die 100km/h anzeigen.
Was gilt denn dann?

Immer die geringste Geschwindigkeit. Also 60 km/h in deinem Beispiel.
Andreas

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C35/45

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9

Montag, 21. Juli 2008, 14:29

Hallo vonderAlb,
genau hier sehe ich den Unterschied: Wenn die Begrenzung 60km/h ohne Begründung angezeigt wird, dann ist das ein "Befehl"! Warum das angezeigt wird erschließt sich dann nicht selbstverständlich, also wären allen Spekulationen Tür und Tor geöffnet, und der Autofahrer müßte sich definitiv an die Anordnung halten, weil dieser zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit hat zu differenzieren WARUM die Geschwindigkeitsbeschränkung in Kraft tritt.

Um die Frage etwas überspitzt (quasi juristisch) zu formulieren: Zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzung z.B. max. 30km/h an, mit dem Hinweis - "extreme Sichteinschränkung", und ich bremse von 130km/h auf 30km/h ab OBWOHL die Sicht in keiner Weise eingeschränkt ist, und es fährt mir jemand hinten drauf, bekomme ich dann nicht auch eine Mitschuld -oder gar die ganze Schuld- weil ich nicht in der Lage war die Verkehrssituation richtig einzuschätzen? Erschwerend kommt hinzu, dass die Strecke vorher keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatte, -also "frei" war...
Mir geht es bei meiner Frage nicht primär darum ob ich bestraft werden könnte, sondern darum wie dieser Sachverhalt ganz konkret juristisch beurteilt wird.
Gruß
Erich

PS: Ich vermisse immer noch die kompetenten Beurteilungen/Beiträge der evtl. mitlesenden Juristen.

vonderAlb

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10

Montag, 21. Juli 2008, 14:51

Zitat

Original von C35/45
Um die Frage etwas überspitzt (quasi juristisch) zu formulieren: Zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzung z.B. max. 30km/h an, mit dem Hinweis - "extreme Sichteinschränkung", und ich bremse von 130km/h auf 30km/h ab OBWOHL die Sicht in keiner Weise eingeschränkt ist, und es fährt mir jemand hinten drauf, bekomme ich dann nicht auch eine Mitschuld -oder gar die ganze Schuld- weil ich nicht in der Lage war die Verkehrssituation richtig einzuschätzen? Erschwerend kommt hinzu, dass die Strecke vorher keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatte, -also "frei" war...

1. wird es solche drastischen Geschwindigkeitsunterschiede niemals geben. Die Geschwindigkeit wird stufenweise heruntergedrosselt.
2. Auch der Hintermann hat sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung zu halten und seine Geschwindigkeit "in angemessener Weise" herunter zu drosseln. Pennt er und knallt dir hinten drauf trägt er die Schuld. Niemand kann von dir verlangen das du ein Gesetz missachtest und dich strafbar machst, nur um den Hintermann zu schonen. Natürlich darfst du keine Vollbremsung hinknallen sondern nur ebenfalls angemessen bremsen. Eine Geschwindigkeitskontrolle wird deshalb auch nie direkt hinter einem Verkehrschild aufgestellt sondern frühestens einige 100 m dahinter.
Andreas

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11

Montag, 21. Juli 2008, 16:18

zu 1.) Sicher, -das eine ist Theorie, das andere die Praxis. Bei 100km/h mit dem Hinweis "Sicht" mag es kaum jemand glauben, bei 80 wird dann schon teils hektisch gebremst, bei 60 gibt s dann extreme Geschwindigkeitsunterschiede, weil die einen von einem Fehler der Technik (zutreffend) überzeugt sind , trotzdem Gas geben weil ja nichts die Sicht behindert und die anderen Obrigkeitshörigen wirklich 60 fahren, -nämlich wider besseren Wissens- nur um ja nicht geblitzt zu werden...

zu 2.) Es geht mir nicht -wie schon gesagt- darum wer Schuld hat. Ich möchte auch nicht "unverschuldet" in einen Auffahrunfall verwickelt werden, denn auch hier gilt die Maxime, ob ich den Unfall mit angemessenen Mitteln hätte vermeiden können. Das sklavische Einhalten von Verkehrsregeln gilt meines Erachtens nicht in allen Fällen.

Gruß
Erich

cweber

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12

Montag, 21. Juli 2008, 16:55

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
"Eine Geschwindigkeitskontrolle wird deshalb auch nie direkt hinter einem Verkehrschild aufgestellt sondern frühestens einige 100 m dahinter." Aber nicht im Osten Deutschlands, da stehen sie regelmäßig in den Autobahnbaustellen hinterm ersten Schild.



Gruß
Christian

C35/45

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13

Montag, 21. Juli 2008, 17:33

Und ich dachte immer die deutsche Einheit hat sich im Hinblick auf das Abkassieren zwischenzeitlich nivelliert...
Vielleicht hat das Merkel aber ein besonderes Interesse den Osten mit weiteren Solidarabgaben zu unterstützen?
Fällt mir gerade eine meiner früheren Fragen ein: Ab wann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung, vs. ab wann darf aus der "Brücke" geblitzt werden? -Antwort hier im Forum: 50m davor...
Gestern in der Formel1 Berichterstattung: Beim Deutschland GP kommen viele mit dem privaten PKW, weil diese dann -sinngemäß- endlich mal auf den Autobahnen ohne Beschränkungen gefahrlos schnell fahren dürfen -harrharrharr
Gruß
Erich

vonderAlb

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14

Montag, 21. Juli 2008, 21:55

Zitat

Original von C35/45
....., weil die einen von einem Fehler der Technik (zutreffend) überzeugt sind , trotzdem Gas geben weil ja nichts die Sicht behindert und die anderen Obrigkeitshörigen wirklich 60 fahren, -nämlich wider besseren Wissens- nur um ja nicht geblitzt zu werden...

Die einen machen ihre eigenen Gesetze und machen was sie wollen -wider besseren Wissens-, die anderen denen ihr Führerschein lieb und heilig ist bzw. der Verlust des Führerscheins existenzgefährdend ist, werden als Obrigkeitshörige beschimpft/belächelt.

Nochmal: es ist völlig wurscht ob du einsichtig bist oder nicht, du der Meinung bist das es sich um Schickaniererei oder technischen Defekt handelt: die Geschwinsigkeitsbegrenzung gilt und wer sich nicht dran hält und erwischt wird, braucht nicht zu jammern. Er muß damit rechnen das sich andere Verkehrsteilnehmer an die Vorschrift halten und ihre Geschwindigkeit dementsprechend runterbremsen. Dementsprechend hat er sich zu verhalten und bremsbereit zu sein.
Andreas

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15

Montag, 21. Juli 2008, 22:38

Mir ist mein Führerschein weder "lieb" noch "heilig", jedoch sicher existenzsichernd solange ich diesen noch besitze. Das betrifft jedoch nicht die Gnade des selbständigen Denkens -auch- im Straßenverkehr. Wäre dies nicht so, dann hätte ich aktuell auch die Frau die mir heute rechtswidrig in das Auto gelaufen ist überfahren können ohne Gewissensbisse haben zu müssen. Ich habe mich herabgelassen ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten eine klassische Vollbremsung hinzulegen mit dem Ergebnis die Frau um ca. 5cm zu "verpassen".

vonderAlb, du hast dich bisher in keiner Weise auf (m)eine Diskussion eingelassen, sondern willst mir stets nur beweisen wie verkehrt meine Sicht ist ohne auf Details einzugehen. Das ist unangemessen, da ich schon beschrieben habe, daß sich fast niemand an die Regelung 60km/h gehalten hat, -manche jedoch ziemlich verunsichert reagiert haben und dies zu problematischen Situationen geführt hat!

Wenn du mir weder folgen willst oder kannst, dann lege ich auf deine Einschätzung keinen Wert. Es handelt sich ganz offensichtlich nicht um einen Mangel MEINER Einsichtsfähigkeit.

Nochmal: Es ist mir schei55egal welche Strafe in diesem Fall extrahiert wird, es geht mir lediglich um die Frage wie dies aus verkehrsjuristischer Sicht zu betrachten ist! -Und deshalb bitte ich lediglich um KOMPETENTE Beiträge, -Danke!
Gruß
Erich

frank.k

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16

Montag, 21. Juli 2008, 22:50

Aber immer an §1 der StVO denken, der besagt, dass niemand gefährdet werden darf. Steht auf freier Strecke und leerer Autobahn Tempo 60 ausgeschildert, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass ich das so nicht befolge. Warum? Weil mir ein Leben wichtiger ist als ein Führerschein. Mit 60km/h bin ich auch auf der rechten Spur ein Hindernis und potentielles Unfallopfer. Das mag vor 50 Jahren anders gewesen sein ;)

Aber nochwas: Ihr kennt doch sicher die Autobahnstücke, auch denen für die rechte und linke Spur unterschiedliche Tempolimits ausgewiesen sind? Links 100km/h, rechts 80km/h. Tja, da fährt man natürlich links, gelle? Auch wenn die rechte Spur völlig frei ist. Und wenn hinter einem ein Schnellerer vorbei möchte? Nach rechts geht ja nicht, das wären 20km/h über Limit...

Und nu?

98er Prezä

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17

Dienstag, 22. Juli 2008, 05:48

Zitat

Original von vonderalb:
Nochmal: es ist völlig wurscht ob du einsichtig bist oder nicht, du der Meinung bist das es sich um Schickaniererei oder technischen Defekt handelt: die Geschwinsigkeitsbegrenzung gilt und wer sich nicht dran hält und erwischt wird, braucht nicht zu jammern. Er muß damit rechnen das sich andere Verkehrsteilnehmer an die Vorschrift halten und ihre Geschwindigkeit dementsprechend runterbremsen. Dementsprechend hat er sich zu verhalten und bremsbereit zu sein.


:s_dafuer:

98er

patGT

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18

Dienstag, 22. Juli 2008, 11:38

Anscheinend versucht man hier mit allen Mitteln C34/35 missverstehen zu wollen.

Klar ist es so, dass das Übertreten einer Beschränkung, und sei sie noch so bescheuert (gibt ja genügend davon), geahndet werden kann. Das bezweifelt ja niemand. Deswegen jedoch gleich die Flinte ins Korn zu werfen und einfach alles zu fressen, und sich auch noch dran zu freuen, wenn ein anderer wegen einer nicht nachvollziehbaren Regel bestraft wird, finde ich jedoch sehr kleinkariert.
Die Kommentare von vonderalb (und auch der überflüssige Beitrag von 98er Prezä...) sprechen die Sprache des klassischen Musterbürgers: ja nicht auffallen wollen, sich ja keine Scherereien einhandeln, Gesetz ist Gesetz. Vielleicht noch gewürzt mit einer Prise Schadenfreude für die "Fehlbaren". Dies ist genau das Grundprinzip des immer weiter um sich greifenden Reglementierungs- und Kontrollwahns. Am Ende der Geschichte stehen dann völlig unsinnige Regulatorien um ihrer selbst (oder der staatlichen Repressionspolitik) willen - und das Volk hinterfragt nichts mehr auf seine Sinnhaftigkeit. Jeder, der es wagt, eine kritische Stimme zu erheben, läuft Gefahr, als Ketzer abgestempelt zu werden. Was im übrigen ebenfalls Teil des Systems ist.

Aber zurück zum Strassenverkehr: Ich bin auch der Meinung, dass es immer noch am wichtigsten ist, dass man seinen Kopf bei der Sache hat. Auch ich würde niemals hektisch abbremsen, wenn irgendwo eine völlig unangemessene Geschwindigkeitsbeschränkung auf weiter Flur steht - erst recht nicht, wenn daraus gefährliche Situationen entstehen. Da geht mir die Sicherheit eindeutig vor. Zudem käme ich mir echt dumm vor.
Aktives Mitdenken (im Strassenverkehr und auch anderen Bereichen des Lebens) scheint heutzutage sowieso eine aussterbende Kunst zu sein. Mit sich die Gesetze selber machen hat das im übrigen wenig zu tun, aber dafür mit gesundem Menschenverstand. Und wenn ich dafür bestraft werde, mein Problem, damit kann ich leben - und noch in den Spiegel schauen.
Würden alle das Hirn einschalten im Verkehr, könnte man Dreiviertel aller Verkehrsschilder abschaffen; es gibt sogar Feldversuche mit erfolgreichem Ergebnis auf diesem Gebiet. Leider geht es in der Praxis in die falsche Richtung.
Wer sich wie ein Lemming verhalten will, dem sei dies natürlich freigestellt - und er/sie ist ja auch zeitgemäss; der Staat wünscht sich und kultiviert diese Weltanschauung zusehends. Das Ergebnis werden wir in ein paar Jahren sehen. :tschuess:

Gruss
Patrick
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19

Dienstag, 22. Juli 2008, 11:49

RE: Geschwindigkeitsbeschränkung

Zitat

Original von C35/45
vonderAlb, du hast dich bisher in keiner Weise auf (m)eine Diskussion eingelassen...
Gruß
Erich


Doch hat er... in seiner 1. Antwort hat er deine Frage im Titel beantwortet!

Die Beschilderung ist verbindlich, obs dir passt oder nicht.
Wenn 60 angeschrieben steht, hat man sich dran zu halten,
egal aus welchen Gründen auch immer!
So ist das Gesetz und darum hast du verkehrsrechtlich keine Chance dagegen vorzugehen!

Wenn du dich darüber hinweg setzen willst, dann tu dies!
Aber jammere nicht, wenn du die Konsequenzen tragen musst!

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

vonderAlb

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20

Dienstag, 22. Juli 2008, 11:58

Zitat

Original von C35/45
Mir ist mein Führerschein weder "lieb" noch "heilig", jedoch sicher existenzsichernd solange ich diesen noch besitze. Das betrifft jedoch nicht die Gnade des selbständigen Denkens -auch- im Straßenverkehr. Wäre dies nicht so, dann hätte ich aktuell auch die Frau die mir heute rechtswidrig in das Auto gelaufen ist überfahren können ohne Gewissensbisse haben zu müssen. Ich habe mich herabgelassen ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten eine klassische Vollbremsung hinzulegen mit dem Ergebnis die Frau um ca. 5cm zu "verpassen".

Also Erich, jetzt bleib doch mal sachlich. Du erwartest eine Diskussion und bringst dann solche hanebüchene Beispiele.

Mann, natürlich sollst du selbstständig denken und darauf achten das niemand zu Schaden kommt. Und in diesem Falle ist nun mal eine Vollbremsung absolut angebracht. Kracht dir einer hinten rein, dann macht die niemand einen Vorwurf. Immerhin hast du ein Leben gerettet und der Penner hinter dir hat nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten und trägt die Schuld an dem Unfall.
Aber das hier als Beispiel für den Grund einer Geschwindigkeitsüberschreitung heran zu ziehen, das ist hier wohl - sagen wir mal - unangebracht. Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Situationen.

Zitat

Original von C35/45
vonderAlb, du hast dich bisher in keiner Weise auf (m)eine Diskussion eingelassen, sondern willst mir stets nur beweisen wie verkehrt meine Sicht ist ohne auf Details einzugehen. Das ist unangemessen, da ich schon beschrieben habe, daß sich fast niemand an die Regelung 60km/h gehalten hat, -manche jedoch ziemlich verunsichert reagiert haben und dies zu problematischen Situationen geführt hat!

Ist denn die Diskussion schon beendet?
Ich will dir doch nur klar machen das es in deiner geschilderten Verkehrssituation eigentlich gar nichts zu diskutieren gibt. Diese schei... 60er Regelung ist absolut Verbindlich. Da gibt es nichts zu diskutieren. Ich versuche dir klar zu machen das deine/meine/unsere Sichtweise zu der bescheuerten Geschwindigkeitsbeschränkung für die Exekutive (Gesetzgeber) total bedeutungslos ist. Da steht 60 und daran müssen wir uns halten. Wer es nicht tut wird bestraft. Punkt. Ende. So ist es.

Und nur weil andere sich nicht dran halten bedeutet es nicht das ich/du/wir es auch nicht brauchen. Sorry, so ist das. Fakten. Gesetz.

Uns steht es nicht zu die Verkehrsregeln anzuzweifeln. Den tieferen Sinn oder Unsinn irgendeiner Verkehrsregel zu begreifen. Der Schei.. wird uns vorgesetzt und wir müssen nun mal damit leben. Ob wir wollen oder nicht.

Ich kenne diese Situation und erlebe sie jeden Tag. Wenn ich aus Reutlingen rausfahre gibt es eine vierspurige Schnellstraße. Unlimitiert. Das wird Vollgs gefahren. 2 Kilometer weiter kommt eine Baustelle. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 100, dann auf 70 dann auf 50. Die wenigsten bremsen bei 100. Jeder will noch schnell an dem Vordermann vorbei und wenn es mit 200 Sachen ist. Aber dennoch gibt es immer wieder genügend Autofahrer die tatsächlich bei 100 bremsen und dann kann man immer wieder beobachten wie der Hintermann Probleme bekommt weil er zu schnell angeflogen kommt bzw. zu wenig Sicherheitsabstand eingehalten hat. Und nur weil der Blödmann vor ihm bremst.
Wer verhält sich denn nun nicht korrekt?
Wer ist dafür verantwortlich wenn es zu einem Unfall kommt?

Ich versuchte dir klar zu machen das JEDER aufmerksam sein muß. Der Vordermann darf natürlich keine Vollbremsung hinlegen (es besteht ja keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben irgendeines Verkehrsteilnehmers), der Hintermann muß damit rechnen das der da vorne bremst. Er hat bremsbereit zu sein, Abstand zu halten, seine Geschwindigkeit zu drosseln wenn die Verkehrslage nicht eindeutig ist (solch einen Vorwurf hab ich mir mal von einem Polizisten anhören müssen).

Zitat

Original von C35/45
Wenn du mir weder folgen willst oder kannst, dann lege ich auf deine Einschätzung keinen Wert. Es handelt sich ganz offensichtlich nicht um einen Mangel MEINER Einsichtsfähigkeit.

Na na na, bleib auf dem Teppich. Wer will wem nicht folgen? Du erwartest eine Diskussion und erwartest das ich DEINE Vorstellung von Verkehrsrecht uneingeschränkt akzeptiere? Da ich es nicht tue fehlt es mir nun an Einsichtsfähigkeit?
Willst du Diskutieren oder nur eine Bestätigung das du fahren darfst wie du es gerne hättest?

Zitat

Original von C35/45
Nochmal: Es ist mir schei55egal welche Strafe in diesem Fall extrahiert wird, es geht mir lediglich um die Frage wie dies aus verkehrsjuristischer Sicht zu betrachten ist! -Und deshalb bitte ich lediglich um KOMPETENTE Beiträge, -Danke!

Nun ja, da du kompetente Beiträge erwartest klinke ich mich hier aus. Ich bin ja nicht kompetent genug. Ich verfüge leider NUR über gesunden Menschenverstand und genügend Kenntnisse über Verkehrsrecht.
Andreas

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (22. Juli 2008, 12:10)