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Beiträge: 1 442

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21

Samstag, 11. August 2007, 10:21

dann könnte man so ein Auto wohl niemals anlassen, auch wenn man nicht mit fährt :P
http://www.youtube.com/watch?v=bQxYDdpVbaM

Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 6 677

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22

Samstag, 11. August 2007, 10:57

„Namentlich“ bedeutet so viel wie „insbesondere“. Das heisst, die Aufzählung ist nicht abschliessend.

Mit anderen Worten muss Dich der Polizist büssen, wenn Du in einem Wohn- oder Erholungsgebiet und nachts einen Sachverhalt aus lit. a – h erfüllst und er kann Dich büssen, wenn Du Dich ausserhalb eines Wohn- oder Erholungsgebiets befindest oder es tagsüber passiert. Gesetzestechnisch müsste es eigentlich „oder“ nachts heissen, da man sonst von einer kumulativen Voraussetzung ausgehen muss. Aber durch den Begriff „namentlich“ wird diese kleine gesetzestechnische Ungenauigkeit wieder aufgehoben.

Aber kannst Dich ja mal darauf berufen, dass da steht „und nachts“ und Du bist ja nicht nachts vom Baumarkt zur Arbeit gefahren…

Gruss
Lukas

pro

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23

Samstag, 11. August 2007, 18:24

soweit ich weis steht im gesetz:

verursachen von VERMEIDBAREM lärm durch....
a. fahren in niederen gängen
b. hochdrehen des motores
c. durchdrehende reifen

das sind die 3 artikel, welche mir auf die schnelle in den sinn kommen.

klar ist der eindruck der polizisten subjektiv, aber hättest du wie eine oma, schön brav, bei 40 km/h den 4 gang eingelegt, dann wäre die anzeige sicher nicht zustande gekommen ;)

ich verstehe, wenn man sich darüber aufregt und gerade bei diesem sachverhalt sicher einsprache machen! ob man aber ungeschoren davon kommt, weiss ich nicht.
das vorgehen der polizisten kann ich allerdings nicht verstehen!!

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

oesi

Profi

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24

Freitag, 12. Oktober 2007, 19:39

@novy:

Was ist jetzt dabei rausgekommen?

25

Freitag, 12. Oktober 2007, 21:47

Hallo Urs!

Danke für die Erinnerung! Keine Story ist perfekt ohne das Ende.

Hol dir Pop Corn, dann gehts los - ist ziemlich langatmig (nicht die Geschichte, aber mein betrunkener Erzählstil):

Also. Nach ein paar mal schlafen, kriegte ich im besten Zustellverfahren der Stadt Baden ein persönliches Schreiben. Feierlich auch, dass man für die Mitteilung statt Arbeiten auf die Post geht und statt dem erhofften Pokertisch-Paket, man einen Strafbefehl erhält.

Der Brief sah sehr amtlich aus. Stichwortartig wurde mir vorgetragen, was am Schluss Zweihundertzweiundvierzig Komma Null Null Franken kostet. Viel Text wars nicht - aber fast alles war Fett gedruckt. Das hilft wohl älteren Leuten das Wesentliche herauszulesen.

Ich weiss jetzt, dass ich einen Subaru Impreza mit meinem Nummernschild fahre, dass dies wirklich an dem Datum geschah, an dem ich angehalten wurde und dass die Uhrzeit punktgenau 12.51 mittags war. Mein Geburtsort und weitere unwichtige Daten bestätigten mir die Kompetenz der Polizisten, einen Führerausweis richtig abschreiben zu können. Ist jetzt nicht als Beleidigung gemeint.

Nun zum Wesentlichen. Mein Verhalten ist strafbar nach Art. 42/1 SVG, Art. 33b VRV, Art. 90 Ziff. 1 SVG.
Auf Deutsch heisst dieser Sachverhalt "Verursachen von unnötigem Lärm durch hohe Motordrehzahlen beim Fahren in niedrigen Gängen" (sag das mal 10x hintereinander... blablabla unnötige Fahrdrehgänge :D )

Der Beschuldigte (das bin ich) wird verurteilt zu einer Busse von CHF 150.00. Die Kosten Betragen: Staatsgebühr 50.00CHF, Kanzleigebühr CHF 40.00 und Auslagen CHF 2.00 (weniger Fettdruck würde Toner sparen).

Wers noch nicht gerechnet hat: Das Total beträgt CHF 242.00.

Ein fieser Betrag: Gerade hoch genug, um all meinen Freunden mit der blöden Story auf den Wecker zu gehen. Aber dann doch zu wenig, um einen Paragraphen-Legastheniker und Steuererklärung-zu-spät-Ausfüller wie mich, zur Aktion zu zwingen.

Hätt wohl auch nichts gebracht. Ich hab den Betrag mit einem freundlichen "Alles bestens, gerne wieder" im Zahlungsgrund an die Finanzverwaltung überwiesen.

Gruss

Basil

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »novy« (12. Oktober 2007, 21:49)


Häfliger Reto

unregistriert

26

Samstag, 13. Oktober 2007, 09:37

hallo
Hast du rechtsschutz?



kann da nur sagen: die spinnen die schweizer. ;(

Gruss Reti

patGT

Fömi im Impreza GT Club

Beiträge: 3 742

Registrierungsdatum: 28. November 2001

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27

Samstag, 13. Oktober 2007, 10:57

Eine traurige Geschichte, aber erschreckenderweise überhaupt nicht im geringsten erstaunlich, wenn man um die Gepflogenheiten im Schweizer Strassenverkehr weiss.
Für Fahrer eines Subaru Impreza ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich Pflicht. Der Wagen hat in den Köpfen Unbedarfter (und die sind leider in der Mehrzahl) einen sehr schlechten Ruf. Entsprechend wird man sehr schnell zum Opfer irgendwelcher (ungerechtfertigter) Angriffe, sei es von der Polizei oder Privaten.

Gruss
Patrick
MY23 BRZ
MY09 Legacy BPS 3.0R Executive S 6-MT