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1

Freitag, 10. August 2007, 14:28

Hatte schom mal wer ne Anzeige wegen Lärmbelästigung (CH)??

Kann mir jemand sagen, was bei einer Anzeige wegen Verursachen von unnötigem Lärm auf mich zu kommt (CH)?

Bin soeben mit meinem STI vom Baumarkt zurück zur Arbeit gefahren.
Vor mir bog ein Auto ab, weshalb ich kurz vor der Ausserortszone nochmals etwas verlangsamen musste. Anschliessend beschleunigte ich zügig von den ca. 30km/h auf ca. 65-70km/h (Tacho) in einer Ausserortszone mit Tempo 60. Die Tourenzahl stieg nie über 5000U/Min.
Der Maxspeed Auspuff ist halt etwas laut, aber eingetragen.

Kurz darauf wurde ich von den freundlichen Herren in Blau angehalten. Sie eröffneten eine Anzeige wegen Lärmbelästigung, konnten mir aber den entsprechenden Gesetzesartikel nicht zeigen... ?( :rolleyes:

Ich hab dann den Tatbestand nicht anerkannt, mit der Begründung "ausserorts, Industriegebiet, nicht über 5000U/Min und zur Zeit der Anzeige konnte mir kein Gesetzestext gezeigt werden"

..was kommt da etwa auf mich zu?

Danke schon im voraus für eure Tipps & Erfahrungen.

Gruss

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »novy« (10. August 2007, 14:29)


2

Freitag, 10. August 2007, 15:00

RE: Hatte schom mal wer ne Anzeige wegen Lärmbelästigung (CH)??

Zitat

Original von novy
Bin soeben mit meinem STI vom Baumarkt zurück zur Arbeit gefahren.
Vor mir bog ein Auto ab, weshalb ich kurz vor der Ausserortszone nochmals etwas verlangsamen musste. Anschliessend beschleunigte ich zügig von den ca. 30km/h auf ca. 65-70km/h (Tacho) in einer Ausserortszone mit Tempo 60. Die Tourenzahl stieg nie über 5000U/Min.
Der Maxspeed Auspuff ist halt etwas laut, aber eingetragen.


Zwischenfrage:
Ganze Anlage legal?
Wenn ja kann Dir nichts passieren und Du kannst bei einer Gerichtlichen Entscheidung Einspruch erheben und wirst wohl Recht erhalten. Am besten nimmst Du deine hoffentlich vorhandene Rechtsschutzversicherung in Anspruch.

Wenn nein könntest Du effektiv eine Busse unbekannter höhe erhalten.

Gruss

oesi

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3

Freitag, 10. August 2007, 15:49

Haben die denn Deine Lautstärke gemessen? Sonst haben die ja sowieso nix in der Hand. Alles andere ist subjektiv...
Und beschleunigen mit einem zugelassenen Auspuff, aber vielleicht hättest Du Dein Auto von Hand schieben sollen. :crazy:
Ich würde mir da nicht allzugrosse Sorgen machen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »oesi« (10. August 2007, 15:51)


4

Freitag, 10. August 2007, 17:34

hi Novi.

Bin zwar kein Subi-Fahrer (sondern 350Z) aber ich hatte auch schon eine Busse wegen Lärmbelästigung.

Ich war in der Klotener Industrie (Grundig) unterwegs und kam quer aus der Kurve geschossen und dabei den 1ten Gang ausgedreht... (geht bis 60 km/h)

Die Herren in Grün stoppten mich kurz danach und wollten mir Lärmbelästigung, überhöhte Geschwindigkeit und Nichtbeherrschen der Fahrzeuges anhängen.

Hab dann mal erklärt, dass der 1te Gang nur bis 60 km/h geht, da wurden sie ein wenig braver 8).

Schlussendlich gabs eine Verzeigung und keine Ordnungsbusse. Ich musste also auf das Statthalteramt Bülach warten und die schickten mir dann eine Busse mit folgender Aufstellung:

Sachverhalt: Verursachen von vermeidbarem Lärm - Hochdrehen der Motors und driftende Reifen :D

Busse: 200.--
Staatsgebühr: 170.--
Schreibgebühr: 20.--
Total: 390.-- X(


Habe noch mit dem Rechtsschutz telefoniert, die konnten aber nix machen, da es eine öffentliche Strasse war und dort alle Verkehrsregeln gelten. (Obwohl man um 19:30 in der Industrie nicht wirklich von Lärmbelästigung sprechen kann...)

Bin auf alle Fälle ruhiger geworden und das ESP bleibt meistens drin...

Viel Glück mit deiner Busse, hoffe die wird nicht zu hoch :(


Gruss

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Gimli« (10. August 2007, 17:40)


5

Freitag, 10. August 2007, 17:40

also ich würde mir da mal nicht zu gross Sorgen machen. Beweisen heisst das Stichwort. Ob Polizist hin oder her: schlussendlich müssen sie stichhaltige und vor Gericht verwertbare Beweise haben. Will heissen: Messgerät her, 130dB, in Industriezone, nach 22.00 Uhr - Lärmbelästigungsanzeige ist gerechtfertigt. Alles andere ist willkür und wiederspricht der gängigen schweizer Rechtssituation.

@ Gimli:
bei Dir ist das etwas anderes. Ein Drift in einer Kurve kann mit einer Verzeigung/Anzeige wegen nichtbeherrschen des Fahrzeugs geahnded werden. Dort reicht das alleinige sehen von den Polizisten. (Bei Privatpersonen, welche dich auf einem öffentlich zugänglichen Privatparkplatz anzeigen würden, müssten als Beweise Foto mit Datum und Uhrzeit her UND es müsste ersichtlich sein, dass Du gefahren bist).

Wie gesagt: subjektiv zählt nicht. Ich denke, die wollten Dir einfach eins reinbrennen. Du wirst dadurch ein wenig "Ärger" haben in Form von Korrespondenz usw. - aber effektiv etwas zu befürchten hast Du nicht. Wenn eine Busse kommt - unbedingt in der Einsprachefrist Einspruch einlegen.

6

Freitag, 10. August 2007, 17:45

Danke schon mal für eure Antworten.

Ich glaubte mal etwas gelesen zu haben von hochtourig Fahren, also lärmbelästigung durch hochtouriges Fahren, lautes Musikhören, Quitschende Reifen... Und auch, dass eine subjektive Wahrnehmung zweier Ordnungshüter genügt.

Am Auto wurden keine Mängel festgestellt, alles eingetragen.

7

Freitag, 10. August 2007, 18:07

Die beiden meinten jedenfalls stolz, diese Anzeige schon öfters ausgestellt zu haben. Der eingehende Einsatz durfte dann auch prompt 20min warten, bis das Formular ausgefüllt war... :rolleyes:

Naja wenigstens ist wieder Ruhe im Industriequartier eingekehrt. Zur Mittagszeit, bei Stossverkehr.

Ich geh dann jetzt ein Bier trinken - ohne Auto :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »novy« (10. August 2007, 18:08)


8

Freitag, 10. August 2007, 18:12

Zitat

Original von novy
Die beiden meinten jedenfalls stolz, diese Anzeige schon öfters ausgestellt zu haben. Der eingehende Einsatz durfte dann auch prompt 20min warten, bis das Formular ausgefüllt war... :rolleyes:


Wie gesagt: meiner Meinung nach reine Schikanierei. Und: auch Polizisten irren manchmal!

Ein Beispiel:
Ein Schild, Überholverbot. Die Linien am boden lassen jedoch überholen zu. Du KANNST von der Polizei wegen Missachten eines Überholverbots eine Anzeige erhalten, diese jedoch nachträglich anfechten weil es nicht klar signalisiert ist. Und weisst Du was: Du bekommst Recht!
Weil: beim Gesetz ist es so, dass wenn etwas explizit erlaubt ist, auch erlaubt bleibt... obwohl es verboten ist da es grundsätzlich heisst: im Zweifel FÜR den Angeklagten...

Halt uns auf dem laufenden...! Nice WE

SWISSCRUISER

unregistriert

9

Freitag, 10. August 2007, 18:41

hey schade sind wir nicht in den staaten dort könntest du die beiden ja glatt wegen amtsanmassung verklagen. :D :D :D :D :D


greez rolf

oesi

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10

Freitag, 10. August 2007, 19:17

Hey Novy, guck mal ;(



Story zum Bild

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »oesi« (10. August 2007, 20:11)


11

Freitag, 10. August 2007, 19:20

Ich hatte mal ne anzeige wegen lärmbelästigung mit dem auto.
hat mich 120.-Fr gekostet

12

Freitag, 10. August 2007, 19:24

Sali

Ich bezahlte für das selbe auch schon 360Fr.

Verursachen von unnötigem Lärm durch zu schnelles Beschleunigen/ Anfahren.

Und das bei der Autobahn einfahrt Lenzburg.

Ich meldete es dem Rechtschutz und einem Anwalt, es half alles nichts.

Gruess Sandro

oesi

Profi

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13

Freitag, 10. August 2007, 20:06

Autobahneinfahrt? Aber hallo die spinnen ja wirklich!!
Dabei lernt man ja in der Fahrschule schon dass man auf dem Beschleunigungsstreifen Gas geben soll.
Das ist dann echte Geldmacherei !! X(

14

Freitag, 10. August 2007, 20:17

;(

SWISSCRUISER

unregistriert

15

Freitag, 10. August 2007, 20:52

tja leider haben wir einfach zu wenig geld .sonst könnten wir diese abzocker durch jede instanz jagen und zusehen das die ihren job verlieren.
sorry aber solchen abzockern sollte man echt den job bei der polizei wegnehmen.
anstatt uns mit unseren (hoffentlich legalen) wagen zu schickanieren sollten die lieber mal alle nichtblinker , drängler, etc rannehmen aber das tun sie ja nicht, da sie ja gar nicht auf der ab sind sonder an ner strassen ecke einfach mal rumhören.
übrigens find ich es eine sauerei das die ohne irgendeine messung solcher sachen behaupten.
in veltheim haben wir ja versucht so laut wie möglich anzufahren :D hat ja ne messanlageund der lauteste mit einem inoxcar esd war 89 db .ich hatte mit meinem maxxspeed 87 db druf.
da kann mir kein polizist kommen mit zu laut angefahren!!!ich reklamier ja auch nicht wenn die mit ihrer sirene an mir vorbeizischen und ich dadurch fast taub werde X(

aber es ist hallt wie es ist die polizei ist nur noch der geld eintreiber des staates .
was würden die machen wenn sich jeder an die stvo halten würde?

greez rolf

16

Samstag, 11. August 2007, 00:17

Hi Oesi!

Danke für deinen Erfahrungsbericht. Hast du einmal einen Gesetzenstext gesehen, nach dem du verurteilt wurdest?

Gibts denn einen Juristen unter uns?

Meiner Meinung nach gibt es in der Schweiz das Gesetzt und dann die Verordnungen, die entscheiden wie das Gesetz auszulegen ist. Beispielsweise ist im Strassenverkehrsgesetz geregelt, dass man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten hat. In der Bussenverordnung steht dann wie ein Verstoss bestraft wird.

Und nun das Strassenverkehrsgesetz zum Thema lärm im allgemeinen
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a42.html

Und jetzt die zugehörige Verkehrsregelnverordnung:
Art. 33 Vermeiden von Lärm
(Art. 42 Abs. 1 SVG) -> Bezieht sich auf genanntes SVG

Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen,
namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem:

a. andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;
b. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;
c. zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;
d. fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;
e. zu schnelles Fahren, namentlich mit metallbereiften Fahrzeugen, beim Mitführen von unbefestigten Ladungen und von Anhängern, beim Befahren von Kurven und Steigungen;
f. unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie Mitführen von Kannen und ähnlichen lärmerzeugenden Ladungen ohne Befestigung oder Zwischenlagen;
g. Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dgl.;
h. Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.

De Knackpunkt ist hier das "namentlich". Meiner Meinung nach ist namentlich eine abschliessende Liste, sonst müsste doch sowas stehen wie "unter anderem".


Wer kennt sich hier aus?

17

Samstag, 11. August 2007, 00:29

Das heisst, dass ich, wenn ich Nachts nach hause komme, die Autotür offen stehen lassen muss weil ich sie nicht zuschlagen darf? ?(

Wie soll ich sie denn sonst schliessen, durch gut zureden, oder was?

"namentlich" bedeutet, dass es an diesen genannten Orten und Nachts verboten ist...

18

Samstag, 11. August 2007, 00:34

Zitat

Original von Kendo
"namentlich" bedeutet, dass es an diesen genannten Orten und Nachts verboten ist...


Voila, und unsere Vergehen waren ja ausserorts, meins nicht mal annähernd in einem Wohngebiet (Industrie)... ?(

Also wär doch der Tatbestand gar nicht erfüllt?

Den find ich auch sehr lustig: "andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers " :D :D :D

oesi

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19

Samstag, 11. August 2007, 08:06

@novy:

Hab ich im netz gefunden, ist nicht von mir. Das verlinkte passierte im Wallis, ich wohne im Thurgau.

20

Samstag, 11. August 2007, 09:17

Zitat

Original von novy

Zitat

Original von Kendo
"namentlich" bedeutet, dass es an diesen genannten Orten und Nachts verboten ist...


Voila, und unsere Vergehen waren ja ausserorts, meins nicht mal annähernd in einem Wohngebiet (Industrie)... ?(

Also wär doch der Tatbestand gar nicht erfüllt?

Den find ich auch sehr lustig: "andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers " :D :D :D


Also: Rekurieren und auf den Gesetzesartikel verweisen!!

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Darum haben die doch die Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder erlaubt, damit sie Polizisten an die Ausfahrt stellen können, die jeden wegen vermeidbarem Lärm verzeigen können.... :nixwieweg: