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Gerd

Profi

Beiträge: 1 051

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21

Freitag, 11. Mai 2007, 10:29

Zitat

Original von Schnidi
Also es ist wie Gerd gesagt hat, Motor hat nach dem Starten hochgedreht und sich selbst zerstört, Selbstmord sozusagen :crazy:

Dachte ich's mir doch :D dann seid ihr aus dem Schneider, das ist ganz klar ein Fehler der Werkstatt. Die hätten die Ansaugwege vor dem Zusammenbau reinigen müssen.

22

Freitag, 11. Mai 2007, 10:40

Zitat

Original von Gerd

Zitat

Original von Schnidi
Also es ist wie Gerd gesagt hat, Motor hat nach dem Starten hochgedreht und sich selbst zerstört, Selbstmord sozusagen :crazy:

Dachte ich's mir doch :D dann seid ihr aus dem Schneider, das ist ganz klar ein Fehler der Werkstatt. Die hätten die Ansaugwege vor dem Zusammenbau reinigen müssen.


Der hat gesagt, sie hätten alle Leitungen gereinigt, ersetzt was man ersetzen müsse...ich bin nicht so zuversichtlich, da es eh ein Versicherungsexperte der ihrer Versicherung ist, und die möchten natürlich möglichst nicht bezahlen! ;(

vonderAlb

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23

Freitag, 11. Mai 2007, 13:58

Zitat

Original von Schnidi
Der hat gesagt, sie hätten alle Leitungen gereinigt, ersetzt was man ersetzen müsse...ich bin nicht so zuversichtlich, da es eh ein Versicherungsexperte der ihrer Versicherung ist, und die möchten natürlich möglichst nicht bezahlen! ;(

Also jetzt wäre ich wesentlich zuversichtlicher was die Schadensregulierung anbetrifft.

Die mögen zwar Leitungen gereinigt und/oder Teile ersetzt haben, aber offensichtlich doch nicht alles getan um diese vorprogrammierte Vorgehensweise des Motor zu verhindern. Ich schätze mal die haben nicht den Ansaugtrakt abmontiert und gründlich gereinigt, oder sie haben die Kurbelgehäuseentlüftung vergessen zu reinigen. Dadurch ist immer noch Öl bzw. Öldampf in den Verbrennungsraum gelangt und der Motor war dadurch nicht mehr steuerbar.
Es gibt eine eindeutige, vom Hersteller vorgegebene Vorgehensweise, wie solch ein Turboladerschaden zu behandeln ist. Das sich die Monteure offensichtlich nicht daran gehalten haben, hat ja nun der Selbstmord des Motors eindeutig bewiesen und die Werkstatt hat diesen Motorschaden zu verantworten.

Wenn die sich quer stellen (bzw. die Versicherung) dann würde ich an deiner Stelle einen Rechtsanwalt einschalten und ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. Oder als ersten Schritt die Schiedsstelle anrufen.

Das kann doch wohl nicht sein das der Kunde auf den Kosten sitzen bleibt wenn die Werkstatt pfuscht.

Übrigens rate ich euch endlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Sowohl für Mietrecht, Arbeitsrecht als auch Verkehrsrecht. Mindestens. Kostet nicht die Welt, läßt aber einen bei solchen Sachen doch wesentlich ruhiger schlafen.
Andreas

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24

Freitag, 11. Mai 2007, 18:02

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr

Zitat

Original von vonderAlb
Übrigens rate ich euch endlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Sowohl für Mietrecht, Arbeitsrecht als auch Verkehrsrecht. Mindestens. Kostet nicht die Welt, läßt aber einen bei solchen Sachen doch wesentlich ruhiger schlafen.


Dem muss ich unbedingt beipflichten. Miet- und Arbeits-RS brauche ich persönlich nicht. Habe den Verkehrs-RS, kostet nicht mal 5 Euro im Monat und kann sich sehr schnell bezahlt machen :prophet: Habs selber schon erlebt. War ein nicht von mir verschuldeter Unfall, aber alles wurde ziemlich lange hin- und hergedreht, am Ende war ich zwar der Schuldige, es war aber ein Kleckerbetrag an Strafe. Ohne die RS-Versicherung hätte ich den Anwalt auch noch zahlen müssen. Ohne den Anwalt wäre dagegen die Srafe lange nicht so milde ausgefallen.

25

Mittwoch, 23. Mai 2007, 16:55

hab wiedermal ein Update:

Mich hat gerade einer vom Autohaus angerufen, dass der Gutachter da war und den Motor zerlegt hat. Was jetzt genau der Grund war für den Motorsuizid hat er mir nicht gesagt, ist auch egal, denn die Versicherung übernimmt den Schaden und wir kriegen einen neuen Motor :D =)

Aber, da sich durch den neuen Motor der Wert des Autos merklich erhöht, muss die Garage ca. 900 Euro selber tragen und darüber müsse man sich dann halt noch einig werden.

Nun weiss ich nicht recht, wie ich vorgehen soll/muss ?(
Soll ich:

- darauf bestehen, dass die Garage den Selbstbehalt komplett übernimmt?
- eine 50/50 Lösung anstreben?
- garnicht gross diskutieren und diese 900Euro übernehmen?

Die letzte Möglichkeit widerstrebt mir, denn wenn einer unserer Monteure etwas verbockt, müssen wir den Selbstbehalt auch selber berappen und können es nicht an den Kunden verrechnen.
Nicht vergessen darf man, dass wir noch 1500Euro für den Turboladerwechsel bezahlen müssen und nicht auf einen Ersatzwagen bestehen, somit spart das Autohaus doch ordentlich Geld, da der Audi nun doch schon knapp 3Wochen still steht, 2 davon wegen dem Motorschaden und ich denke, es dauert sicherlich nochmals solange bis der Motor da ist. Sagen wir mal 1Monat Ersatzwagen haben wir denen erspart, was sicherlich um die 500Euro ausmachen würde, bei einem sehr günstigen Ersatzwagen.

Wäre froh, wenn ihr mir eure Meinung dazu sagen könntet, will mich gut vorbereiten auf das Gespräch, nicht dass die mich kleinkriegen weil mir die Argumente fehlen

Also, haut in die Tasten :prophet:

vonderAlb

Erleuchteter

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26

Mittwoch, 23. Mai 2007, 17:42

Es wäre gut zu wissen, was der Grund für den Motorschaden war um entsprechend weiterverhandeln zu können.

Aber eigentlich frage ich mich wieso der Kunde einen Selbstbehalt leisten soll?

Aufgrund dessen, das die Versicherung den Schadensfall anerkannt hat, hat offensichtlich die Werkstatt wohl an dem Schaden Schuld und aufgrund ihres Versicherungsvertrages einen Eigenanteil selber tragen muß.

Die Werkstatt soll endlich Farbe bekennen und den Mist/Schaden voll übernehmen.
Andreas

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subarashii

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27

Mittwoch, 23. Mai 2007, 19:04

Ich denke das es sich gar nicht um einen Selbstbehalt handelt sondern so ähnlich wie bei einem Unfall ist:

Die Versicherung trägt die Schadenskosten abzüglich einer evtl. Wertverbesserung, deshalb ist das Autohaus M* auf einem Restbetrag sitzen geblieben, den sie an dich weitergeben wollen. Wenn die Versicherung zahlt ist das doch ein eindeutiges Zeichen, dass das Autohaus Schuld an dem Schaden hat?

Ich würde deshalb versuchen das die 900 EUR nicht bei dir hängen bleiben.

Wichtig immer schön sachlich und freundlich bleiben, sonst stellen sie sich sicher querr. Ein Zeuge beim Gespräch dabei zu haben ist auch keine dumme Idee.

Viel Glück.

28

Donnerstag, 24. Mai 2007, 08:25

Was vielleicht eine Möglichkeit wäre, wenn die den Wagen kaufen, die können ja ganz anders rechnen, dann wäre meine Freundin dieses blöde Leasing los und der Schaden würde sie keinen Cent kosten.
Andererseits hat sie jetzt ein Auto, dass Motorenseitig neu ist, das ergibt ganz klar einen Mehrwert, muss jetzt nur mal rausfinden, wieviel der Wagen jetzt wirklich Wert hat, so würde sie privat eventuell mehr rausholen.

Ich sag mal so, am liebsten wäre mir natürlich wenn die Garage diese 900Euro übernimmt, aber mit einer 50/50 Lösung wäre ich selbst auch zufrieden.
Aber schlussendlich ist es das Auto meiner Freundin und somit ihre Entscheidung.

Ich bin immer freundlich und sachlich, damit kommt man immer weiter :prophet:

Speedsta

unregistriert

29

Donnerstag, 24. Mai 2007, 15:17

also ich würd denen (nebst dem tuboladertausch) keinen cent bezahlen ;)

die habens gekillt, die müssens richten.

Dass Du dann nen neuen Motor hast der "mehr Wert" hat kann Dir eigentlich egal sein, er muss einfach mindestens soviel hergeben wie sonst auch.

MC_SUBI

unregistriert

30

Donnerstag, 24. Mai 2007, 15:43

Hi Pilipp :)

hatte ein durchaus vergleichbares Problem mit meinem ehemaligen Händler. Wurde hier schon berichtet.

Er war gezwungen die vollen Kosten zu tragen.
Ich vermute das die Werkstatt deiner Freundin einfach die Selbstbeteiligungskosten ( in dem Fall 900€) nicht selber zahlen will.
Da Sie aber wie schon erwähnt von der Versicherung den Schaden ersetzt bekommen, sind eindeutig sie für dien Schaden verantwortlich.
Es kann also nicht sein das deine Freundin dafür auch nur einen Cent zahlen muss.

Die Werkstatt kann ja nicht sagen: Ihr seit schuld, weil ihr das Auto bei uns habt reparieren lassen.

Wenn die sich weigern kannst du ja auch den Fall im Link verweisen, und so die übliche Vorgehensweise bei solchen Vorkommnissen darlegen.

Andi_800

unregistriert

31

Freitag, 25. Mai 2007, 07:20

Rechtlich für mich eindeutig - Er übernimmt die Kosten und fertig.


Bei meinem unverschuldeten Unfallschaden hat sich der Gutachter geweigert Wertminderung zu rechnen, da ich ja "lauter Neuteile" bekommen habe und das "eine Wertverbesserung ist".

Mein Anwalt hat ihm gehörig in den Hintern getreten und er hat sich erstmal quer gestellt. Dann hat er doch nachgeben müssen ;)
(In dem Fall: Merkantile Wertminderung - heisst: Auch ein vollständig und sachgemäß reparierter Unfallschaden führt zu einer Wertminderung und die Grenze 100tkm und 5 Jahre alt gilt NICHT - da gibts Urteile. Meiner war drunter und trotzdem hat der Gutachter gestresst.)


In deinem Fall würd ich als Käufer auch sagen "Neuer Motor.. öhhh... neee dann kauf ich nen anderen" - Da is nix mit Wertverbesserung.


Ich würde mich wehren!!! Und zwar MIT Anwalt wenn nötig. Das kostet dann vielleicht 100-200€ bei dem geringen Streitwert (?)

Drück Dir bzw Deiner Bekannten/Freundin die Daumen :umarm:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andi_800« (25. Mai 2007, 07:23)


subarashii

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32

Freitag, 25. Mai 2007, 16:49

@Schnidi

Habe heute von einem Arbeitskollegen erfahren (ich arbeite in Rottweil), dass dessen Bruder vor ca. 2,5 Jahren das gleiche Problem mit einem Golf IV hatte. Beim gleichen Autohaus (ich gehe mal davon aus, dass es sich um das Autohaus Müller handelt?)

Er hatte Turboschaden und nach der "Repapatur" gab es einen Motorschaden. Damals gings wohl auch hin und her und die Werkstatt, oder wie die Schweizer sagen Garage, ist auch auf einem Restbetrag sitzen geblieben. Ich würde es also versuchen um die 900 EUR zu feilschen auch wenns Nerven kostet und denke dass dieses Autohaus einen Rechtsstreit schäuen wird. (ohne Gewähr)