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Beiträge: 662

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21

Donnerstag, 12. April 2007, 10:01

Muss denn da nicht irgend ein hinreichender Verdacht bestehen, damit ein Gesetzeshüter mich durchsuchen darf, und nicht nur ein Verdacht auf eine Owi? Wenn Gefahr in Verzug ist ja, aber nur so aus Daffke?

göp

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22

Donnerstag, 12. April 2007, 10:02

Hm, also auch keine gute Lösung ;( :(

tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

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23

Donnerstag, 12. April 2007, 10:18

Ne, einen Grund muss es immer geben. Einfach so darf man nichts machen. Also wenigstens nach dem Ausweis oder einem ähnlichen Papier um die Identität festzustellen.
Wenn man im Verdacht steht eine Owi begangen zu haben sowieso.

Das alles darf dann zur Unterhaltung aller auch mit Zwang durchgeführt werden.

Aber einfach einen Typen auf der Straße anhalten und nach einem geklauten Handy durchsuchen weil er gerade vor der Eisdiele steht ist nicht rechtens.

cougar270477

unregistriert

24

Donnerstag, 12. April 2007, 11:17

Ja im nachhinein wurde er zwar nicht freundlicher, aber man konnte wenigstens normal mit ihm reden...

Ich hab ja nen bestätigten TüV Termin morgen :-)

Von daher sollte das alles i.O. gehn....

Ich hab jetzt so ein wenig mitgekriegt, das Du mal Dein Auto hast still legen lassen müssen ???

Was ist denn da passiert...? Hast Du im Nachhinein noch geklagt ?

25

Donnerstag, 12. April 2007, 18:13

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BdT

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26

Freitag, 13. April 2007, 11:05

Zitat

Original von cougar270477
(...)

Ich hab jetzt so ein wenig mitgekriegt, das Du mal Dein Auto hast still legen lassen müssen ???

(...)


Ne wurde noch nie Stillgelegt.

cougar270477

unregistriert

27

Freitag, 13. April 2007, 11:40

Also hab heute meinen TüV gekriegt für die Felgen, hab mit dem Polizisten gesprochen und es hat ihm sogar gereicht, das ich ihm das Gutachten zufaxe...

In diesem Sinne wurde alles nochmal heisser gekocht als gegessen :-)