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cougar270477

unregistriert

1

Dienstag, 10. April 2007, 03:18

Vorgehensweise Allgemeine Verkehrskontrolle

Hallo,

habe mal eine rechtliche Frage.

Verhaltensregeln in einer Verkehrskontrolle sind ja weitestgehend klar...ruhig bleiben, nur aussteigen wenn aufgefordert, etc.

Was aber wenn die Cops mal über die Strenge schlagen, jeder weiß die machen auch nur Ihren Job, aber mich wie ein Stück dreck lass ich mich auch nicht behandeln...

Waren letzte Nacht in Stuttgart auf einem Platz gestanden, Cops gekommen Allgemeine Verkehrskontrolle und meine Felgen hatte ich erst am Donnerstag drauf bekommen, Teilegutachten dabei und Termin beim TüV nächsten Freitag...

Der wollte tatsächlich mein Auto stilllegen, obwohl ich einen TüV Termin habe...mit ein wenig ruhigem diskutieren verblieben wir nun so das ich ihm nach dem TüV Termin mein Auto auf die Wache bringe und ihm den Eintrag zeige...

Nun aber zum rechtlichen...darf er überhaupt mein Auto aus diesem Grund still legen, oder mich mit auf die Wache nehmen ? Mängelbericht ok, aber gleich stilllegen ? Dachte eigentlich ich habe 2 Wochen Zeit fürn TüV für die Teile...
Was habe ich dort für REchte ?

Gruß Jens

stingray

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2

Dienstag, 10. April 2007, 11:32

[DENK]gut daß die Herren in grün den Unterschied zwischen APS und Originalteilen nicht kennen[/DENK]

cougar270477

unregistriert

3

Dienstag, 10. April 2007, 11:40

*lol*
APS Teile hab ich kein Eintragungsproblem *smile*

Mir geht einfach um die Tatsache, das die Herren in grün, dieser eine ganz besonders sich als Halbgott gesehn hat, und ich das arme kleine Würmchen *g*
Wobei der einfach nur ne stressige Nacht hatte *denk* Und ich dafür ja auch verständnis habe...Frage ist einfach nur, wenn er seiner harten Linie treu geblieben wäre, was hätte ich dagegen tun können ?
Habe gehört der muss wenn er uniformiert ist, nichtmal sich ausweisen ?
Sehr ungerecht, wo bleibt denn da die Gerechtigkeit ?
Ok davon mal abgesehn, darf er auf reinen Verdacht mein Auto still legen in Deutschland ? Oder einfach weil er nen schlechten Tag hatte ?

Kerber

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4

Dienstag, 10. April 2007, 11:48

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S# :thumbsup:

6

Mittwoch, 11. April 2007, 08:01

Also ich denke, wenn du fragst, muss er sich ausweisen können. Sonst könnt ja jeder in den nächsten Kostüm-Fundus gehn und sich ne Uniform ausleihen und mal n bissl Cop spielen ?(
Ein Bekannter von mir (der auch Polizist geworden ist) wurde mal nagehalten - allgemeine Fahrzeugkontrolle. Da hat er erstmal drauf hingewiesen, dass die Kleiderordung so nicht passt (hat wohl die Mütze gefehlt) und dass er sich doch bitte erstmal vorstellen soll. Frag jetzt nicht, ob's wahr ist - keine Ahnung. Aber ich könnt mir's schon so vorstellen....

BdT

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7

Mittwoch, 11. April 2007, 10:20

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sigi

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8

Mittwoch, 11. April 2007, 10:42

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patrick72

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9

Mittwoch, 11. April 2007, 10:44

Hallöchen,

es gibt immer ein schönes Mittel gegen Halbgötter in grün:

Dienstaufsichtbeschwerde

Da müssen dann die Polizisten zu dem Vorfall Stellung nehmen.
Nur wenn du dann öfters dort bist wo sie dich kontroliert haben, kannst du davon ausgehen das du sehr sehr oft rausgewunken wirst.

Gruß
Patrick

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10

Mittwoch, 11. April 2007, 11:06

Das glaub ich nicht, Tim.....


Allerhöchstens kann man der Kontrolle dann entgehen, weil beide Beamten lachend und handlungsunfähig auf dem Boden rumrollen.

torquemada

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11

Mittwoch, 11. April 2007, 11:31

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
oller tool-time gucker

cougar270477

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12

Mittwoch, 11. April 2007, 12:39

Ja das war einfach schlechtes Timing, die haben dort ne "Tuning-Razzia" durchgeführt, Stuttgart und sein Innenstadt Ring sind dafür bekannt...wir aber sind ja nichtmal gefahren sondern standen nur teilnahmslos da und haben uns getroffen...davon mal abgesehn

Stieg der Beamte aus, hat sich erstmal aufgebläht und gemeint wem die 2 Autos (STi's) gehören würden, die anderen sollen jetzt 20m nach hinten treten...da wusst ich schon das der einfach nur Stunk gesucht hat *seufz*

Ich hatte eben mir Donnerstags die OZ Superturismo Felgen draufmontieren lassen und der Händler hat Freitags immer TüV, blöd das halt Karfreitag war, hab ja daher diese Woche Freitag TüV...doof eben das das über Einzeleintragung läuft und das Teilegutachten alle Autos aufweist ausser den Subaru *lacH*

Zudem hatte ich meinen Führerschein im BMW liegen, war also das beste Timing und der beste Zeitpunkt für ne Kontrolle...

Meinte dann gleich "na super - dann ist IHre Betriebserlaubnis erloschen und wir werden das Auto jetzt stilllegen, sie kommen mit zu Wache..."

Nach ca. ner Stunde blöd rumstehn muss ich jetzt einfach am Freitag nach dem TüV Termin dort mit dem Auto vorbeikommen und die Unterlagen zeigen, weiß nicht, ob der dann nochmal das ganze Auto untersuchen will oder warum ich auch immer das Auto da mitbringen muss...

Ich bin wie gesagt kein Schleimer, aber jemand der versucht, weitestgehen freundlich zu sein und Verständnis für die meisten Beamten aufzubringen, da der aber gleich mal richtig scheiße kam, sagte ich ihm nach seinem tollen Stilllegungsspruch, das ich jetzt erstmal gerne seinen Namen und sein Polizeirevier wissen möchte...er antwortet nur "das erfahren sie noch früh genug"....

Von daher hab ich halt weitere Kommentare runtergeschluckt á la "jaaa du bist ein Gott und ich ein kleiner Wurm..."

Hab mit ihm ganz normal geredet, bzw. auch auf seine zynischen und leicht aggressiven Bemerkungen ruhig und sachlich geantwortet...

Vielleicht hab ich auch deswegen nicht mitmüssen letztendlich...keine Ahnung

Hab mal vom obigen Link gegoogelt über rechtliches und das hier als Auszug gefunden...

"Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten.
Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
"

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Andi_800

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13

Mittwoch, 11. April 2007, 13:31

Bisher war die Polizei zu mir meistens freundlich.
Wenn jemand allerdings schon so auf mich zukommt, würde ich ohne Namen und Dienststelle mal gar nix tun ausser meinen Anwalt zu kontaktieren.
Der erzählt ihm dann, wer hier was wann erfährt.

Blöd natürlich wenn man ne Schwachstelle hat, wie in Deinem Fall die Felgen.


Edit: Dürfen die jetzt wegen Felgen die Karre mitnehmen??
Und gibts eine definierte Zeit, in welcher man zum TÜV muss?
Ich meine etwas von "umgehend" gehört zu haben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andi_800« (11. April 2007, 13:38)


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14

Mittwoch, 11. April 2007, 20:04

Unverzüglich vorführen, heist unverzüglich. Wenn dann halt ein paar Tage dazwischen liegen sollte man versuchen mit dem Auto dann nicht zu fahren oder den Termin so legen das es passt. So einfach ist das. Das die Felgen per Einzelabnahme eingetragen werden können steht ja nirgends schwarz auf weiß. Das steht da erst wenn man beim Tüv war. Somit bist du ohne Betriebserlaubnis gefahren. Hast also schon mal eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Das Auto könnte man also theretisch stilllegen, da man ja nicht weiß ob die Traglast etc für den Sti ausreicht, die Felge nirgends schleift, etc was auch immer in diesem Sinne.

Hast du eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekommen oder nur einen Kontrollbericht/Mängelkarte?
Beim letzteren lass die Felgen abnhemen und zeig das Gutachten bei der Polizei vor, damit die das Abstempeln können. (innerhalb der auf der Karte vermerkten Frist)

Beim ersten Trag die Felgen ein und warte bis du den Anhörungsbogen für die Anzeige bekommst. Dort schreibst du dann den Sachverhalt aus deiner Sicht rein inkl. Kopie der Tüv-Abnahme. Ob das reicht um aus der Ordnungswidrigkeit rauszukommen wird man dann sehen.

Name und Dienststelle muss dir genannt werden aber den Zeitpunkt kann der Beamte entscheiden. Das kann dann also durchaus nach der Maßnahme sein. Wenn du eine Anzeige/Mängelkarte bekommst, hast du den Namen ja eh.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Omawari_San« (11. April 2007, 20:06)


Carver

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15

Mittwoch, 11. April 2007, 22:34

Die Aussage: "Ich hab am nächsten Freitag Termin" ist gratis. Das würd ich als Bulle unter Verarsche ablegen.

Tip:

Schriftlich bestätigter Termin bspw. durch Fax von der Werkstatt:

"Sehr geehrter Herr Heizer,
Ihr TÜV-Termin wg. OZ-Felgen ist am Freitag, den 13.4.
Ein früherer Termin war leider nicht zu bekommen.
Freundliche Grüsse
F. Krüger"

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16

Mittwoch, 11. April 2007, 22:50

Das wäre eine Möglichkeit. Aber selbst dann würde ich das Auto nur bewegen wenn es sein muss. Und nicht um mal eben mit dem Kollegen ein bischen durch die Gegend zu gondeln.

cougar270477

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17

Donnerstag, 12. April 2007, 01:21

Servus, das komische daran ist, ich habe weder was unterschreiben sollen (was ich sowieso nicht gemacht hätte) noch habe ich einen Mängelbericht bekommen...ich soll am Freitag da halt mit Auto hin und vorzeigen...was dann noch kommt, weiß ich nicht *Denk*

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18

Donnerstag, 12. April 2007, 09:33

Dann hast du wahrscheinlich einen sehr kulanten Polizisten erwischt, der dir auf deine Aussage noch mal bis Freitag die Chance gibt die Felgen einzutragen und dir ansonsten eine Anzeige schreiben wird, wenn du nicht erscheinst.

Unterschreiben musst du in beiden fällen nichts.

göp

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19

Donnerstag, 12. April 2007, 09:45

Zitat

wir aber sind ja nichtmal gefahren sondern standen nur teilnahmslos da und haben uns getroffen...davon mal abgesehn

Stieg der Beamte aus, hat sich erstmal aufgebläht und gemeint wem die 2 Autos (STi's) gehören würden, die anderen sollen jetzt 20m nach hinten treten...


Was wäre denn gewesen, wenn man nicht sagt, daß einem das Auto gehört? Was kann der Polizist dann machen?

tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

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20

Donnerstag, 12. April 2007, 09:56

Dich nach dem Autoschlüssel durchsuchen, deine Personalien mit dem des Halters abgleichen, zu dir nach Hause fahren und dich die Papiere holen lassen etc.