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1

Sonntag, 24. September 2006, 15:48

Drängeln auf der autobahn

wer hat hier erfahrungen gemacht mit zu dichtem auffahren auf der autobahn? was kostet dies in der schweiz?
(bin nicht selber gefahren)


Hikari

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2

Sonntag, 24. September 2006, 18:16

wenn mir auf der linken Spur einer zu nahe auffährt, so wechsle ich auf die rechte Spur und lass ihn vorbei. Logisch, er will ja schneller fahren als ich und es gilt das Rechtsfahrgebot.
Fährt er mir auf der rechten Spur zu nahe auf, so verlangsame ich mein Tempo bis er überholt.
Der Tatbestand "drängeln" wird von der Polizei äussert selten kontrolliert. Ist auch sehr schwierig nachzuweisen. Am besten mit nachfahren in einem neutralen Polizeifahrzeug mit Videokontrolle.

Gruss Walter

3

Sonntag, 24. September 2006, 19:07

kann das nicht bis zum führerschein entzug führen?

ein pro fi vom fach ist gefragt. teuer wirds ja so oder so, aber wenns bis zum windschatten-fahren geht, dann glaub ich wirds happiger.


4

Sonntag, 24. September 2006, 19:59

ja es war ein videowagen in zivil (opel omega). der abstand war bei ca 140km/h 2-3meter. was wird dies kosten?


Hikari

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5

Sonntag, 24. September 2006, 20:19

ja, Führerscheinentzug ist möglich. Es ist kein Ordnungsbussentatbestand. Abwarten und Tee trinken

Gruss Walter

6

Sonntag, 24. September 2006, 20:46

die polizei meinte es gäbe keinen führerausweis entzug......?


Hikari

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7

Sonntag, 24. September 2006, 21:26

Das hängt von der Schwere des Falls (über welche Distanz mit welchem minimalen Abstand gefahren bei welcher Geschwindigkeit, Wetter- und Sichtverhältnisse usw.) und der Beurteilung durch die Polizisten oder der Behörde ab, die den Strafbescheid erstellt. Von Busse über Verwarnung bis Entzug des Führerscheins ist alles möglich.
Vorläufig bleibt nur die Hoffnung.

Gruss Walter

8

Sonntag, 24. September 2006, 22:14

500.- bis 1000.-chf sind wohl realistisch mit schreibgebühren und richterspruch oder?


pro

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9

Sonntag, 24. September 2006, 22:21

ja der pro fi

drängeln wird sehr wohl sehr oft kontrolliert... nur wird es relativ locker gehandhabt.
im morgenverkehr fährt JEDER mit zu wenig abstand, da machen sie in der regel nichts, ausser in krassen fällen.

es gibt da ein diagramm bezüglich tempo/abstand...
schaue mal ob ichs hier rein bringe.

KLAR ist auf jeden fall: der brief ist weg!! 2-3 meter bei 140 könnte man schon fast als nötigung (StGB tatbestand!!) ahnden!! ich denke die anzeige lautet auf SVG 90/2 da ist der brief sicher weg! das sagt das stva.
die busse kommt etwa hin mit 500-1000. je nach einkommen, sichtverhältnisse, distanz... aber das entscheidet der richter.

pro

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10

Montag, 25. September 2006, 11:28

in D bist du den Lappen los, wenn derAbstand weniger als 1/10 Tacho beträgt...
2-3m bei 140km/h, naja, ausrechnen kannsts dir selber. Alles aber NUR FÜR D. Wie's bei euch ausschaut

BdT

Wem 5 Sterne nicht mehr reichen, sollte Subaru fahren.

11

Montag, 25. September 2006, 11:43

@raysu

ist mir auch schon zu Ohren gekommen, dass die Gesetzeshüter bei euch draussen kein Pardon kennen beim auffahren (was ich im übrigen auch gut finde).
Was mir ausserdem aufgefallen ist: Die Deutschen halten im Normalfall Abstände auf AB's erstaunlich gut ein. Ist mir diverse Male aufgefallen. Wenn dir einer auf 10m am Arsch hing bei Tempo 180 war's (leider) meist ein Schweizer.

@koboy
http://www.20min.ch/news/crash_and_crime/story/30188568

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Bündner Kantonsgerichts bestätigt. Ein Autofahrer war 2002 auf der Überholspur der Autostrasse A13 bei mehr als 100 Stundenkilometern während 800 Metern in einem Abstand von rund 10 Metern hinter seinem Vordermann gefahren<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Vergleiche 10m <> 2-3m !
Jaja die Bündner ^^

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Das Kantonsgericht Graubünden sah darin eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln und verurteilte ihn 2004 zu 500 Franken Busse.
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun bestätigt... Laut den Lausanner Richtern liegt eine grobe und nicht bloss einfache Verletzung der Verkehrsregeln grundsätzlich dann vor, wenn die Sicherheit Dritter ernstlich gefährdet wurde.
...
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Neben der Busse von 500 Franken muss der Betroffene nun noch mit einem Führerausweisentzug rechnen. Gemäss dem neuen, seit Anfang Jahr geltenden Recht beträgt die Mindestentzugsdauer bei groben Verkehrsregelverletzungen drei Monate. Ob diese im Vergleich zu früher strengere Regel hier bereits Anwendung findet, ist unklar.
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

In diesem Sinne.
Kopf einziehen angesagt ^^



geändert von: zyta2k on 25/09/2006 11:46:07

12

Montag, 25. September 2006, 17:42

hoppla
@pro: hast du das diagramm gefunden?


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13

Montag, 25. September 2006, 20:09

jep habs gefunden, doch leider im "geschäft" vergessen.
scanne es morgen mittag und dann kommts online ;-)

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14

Dienstag, 26. September 2006, 13:16

@koboy

Wär "n1ce", wenn du informieren könntest, wenn du definitiv weisst was Mütterchen Gesetz da entschieden hat.


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15

Dienstag, 26. September 2006, 16:51



das ist "unser" diagramm. ich habs zur besseren veranschaulichung noch farbig gemacht.
Anzeigen gibts in der Regel erst ab 80 km/h wenn der Abstand im rot/orangen bereich ist. bei auffahrkollisionen kommen je nach schaden der rot/orange (90/2)oder der gelbe bereich (90/1) zum tragen.
der gelbe und der grüne bereich konnen sich teilweise überschneiden, je nach witterung, fahrzeug, pneu, bremsen, ladung...
ansonsten brauch ich nichts zu erklären. wenn dennoch fragen entstehen zum diagramm... just ask.

wie gesagt: wie hoch die busse ist und wie lange der brief weg ist, kann man nicht sagen... (brief mindestens 3 monate)

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silver

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16

Mittwoch, 27. September 2006, 11:06

oh das diagramm geht nur bis 200.. drueber waer man also zumindest davor sicher..

aber <s>20 m</s> (zyta2k hat recht..) 15m abstand ist bei 120 km/h noetigung, wenn ich nicht schief kucke..?

Da koennte man ja jeden zweiten autofahrer auf der Autobahn anzeigen.

gruss


http://impreza.fotopic.net




geändert von: silvergt on 27/09/2006 16:58:05

17

Mittwoch, 27. September 2006, 11:36

du schaust schräääääg. <15 Meter bei 120km/h sind die Grenze.

Ein Impi hat eine Länge von 4,4 Metern.

15m sind also ~3-4 Wagenlängen.

Will heissen: Passen bei 120km/h weniger als 3 Autos zwischen dich und den vor dir fahrenden, so ist das nach Gesetz Nötigung ^^

Und ja: Viel zu viele fahren viel zu nahe hinten auf !!!


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18

Mittwoch, 27. September 2006, 17:34

@silver
so wäre das gesetz... man müsste im morgenverkehr JEDEN verzeigen
in der praxis ist man jedoch sehr tolerant.
für ne abstandsanzeige müssen folgende dinge (zwingend) gegeben sein:
- massiv unterschrittener mindestabstand über eine längere distanz
- wiederholter unterschrittener mindestabstand (über eine längere distanz)
- mehrfaches und wiederholtes lichthupen, linksblinken und extremkampfliniefahren (fast an der mittelleitplanke)
- die erwähnten faktore (wetter-, strassen-, sicht-, verkehrsverhältnisse...)

auch der vorausfahrende kann wegen nötigung verzeigt werden. dann, wenn er "umsverrecken" keinen platz machen will.

schlussendlich ist jedes "drängeln" ermessenssache und immer ein einzelfall, der für sich selber untersucht werden muss,

pro

PS: laut gesetz müssten LKWs ausserorts und auf autobahnen einen mindestabstand von 100 meter einhalten. verzeigt wird jedoch nur "extremwindschattenfahren"


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19

Mittwoch, 27. September 2006, 17:42

und noch:
beispiel 120km/h mit 1/4 abstand (30 meter) kommt in der theorie zum unfall.
in der praxis sind jedoch alle elemente in bewegung (der vordermann kann ja uch nicht von einer sekunde auf die andere stillstehen (ausser evtl. unfall)).
daher ist man da sehr tolerant...

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20

Mittwoch, 27. September 2006, 17:50

und nöcher:
hier das original diagramm mit linie, für diejenigen, diess ganz genau wissen wollen.


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