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  • »Warlock79« wurde gesperrt

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21

Mittwoch, 27. September 2006, 10:01

Hallo.

Gibts das COC Papier mit dem Fahrzeug oder mit dem Brief?

Habe nämlich keins bekommen, aber der Brief liegt ja bei der Bank.

Gruß
Markus



Silber Forry

unregistriert

22

Montag, 2. Juli 2007, 19:00

Moin,

Zitat

Gibts das COC Papier mit dem Fahrzeug oder mit dem Brief?

Habe nämlich keins bekommen, aber der Brief liegt ja bei der Bank.



bei mir ist es genau so, habe nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bekommen, wo
kann man solch ein COC Papier kriegen?

lg

Matthias

  • »Warlock79« wurde gesperrt

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23

Montag, 2. Juli 2007, 19:28

Jo, die Frage ist auch bei mir noch aktuell :D

Ikromek

unregistriert

24

Montag, 2. Juli 2007, 19:31

Die COC ist bei jedem von Subaru-Deutschland an die Händler gelieferten Subaru dabei.
Wenn ein Subaru über die FFS-Bank finanziert wird, erhält die FFS-Bank sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (nach altem Recht ist das der Fahrzeugbrief) als auch die COC.
Mit der FFS-Bank arbeitet Subaru-Deutschland für alle Finanzierungen zusammen, bei denen man die derzeitigen von Subaru-Deutschland angebotenen Sonderzinskonditionen erhält.
Ob bei einer Finanzierung durch andere Banken die COC auch einbehalten wird, weiß ich nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ikromek« (2. Juli 2007, 19:33)


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25

Montag, 2. Juli 2007, 19:37

hab das CoC vom Händler bekommen...

ups steht ja schon auf der anderen Seite ;) keiner gelesen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nordlicht« (2. Juli 2007, 19:38)


Silber Forry

unregistriert

26

Montag, 2. Juli 2007, 19:42

Moin,

sind die COC Papiere nur für das jeweilige Fahrzeug gültig, oder kann mir Jemand eine Kopie für ein MY 07
Forester Turbo, per PN schicken?

lg
Matthias

doerfli

unregistriert

27

Montag, 2. Juli 2007, 23:55

hi,

COC ist nur für das betreffende Einzelfahrzeug gültig, da die FIN drinsteht. COC bescheinigt ja, das dieses spezielle Fahrzeug der EG-Typgenehmigung dieses Fahrzeugtyps entspricht...

vonderAlb

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28

Dienstag, 3. Juli 2007, 08:55

Das Ding hat bei der Bank eigentlich nichts zu suchen. Das muß dem Besitzer des Fahrzeuges ausgehändigt werden, denn es stehen nicht nur wichtige Daten, wie z.B. erlaubte Felgen-/Reifengrößen drauf, sondern damit kann das Fahrzeug in allen EU-Ländern zugelassen werden.
Durch das COC-Papier wird bescheinigt, das das Fahrzeug EU-Konform ist und den gültigen Vorschriften entspricht. Wichtig bei Fahrzeugkontrollen und Zulassungsbehörden (auch für den TÜV).
Andreas

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29

Dienstag, 3. Juli 2007, 10:44

Zitat

Original von vonderAlb
Das Ding hat bei der Bank eigentlich nichts zu suchen. Das muß dem Besitzer des Fahrzeuges ausgehändigt werden, denn es stehen nicht nur wichtige Daten, wie z.B. erlaubte Felgen-/Reifengrößen drauf, sondern damit kann das Fahrzeug in allen EU-Ländern zugelassen werden.
Durch das COC-Papier wird bescheinigt, das das Fahrzeug EU-Konform ist und den gültigen Vorschriften entspricht. Wichtig bei Fahrzeugkontrollen und Zulassungsbehörden (auch für den TÜV).


Genau aus diesem Grund hab ich gefragt. Die originale Sommerbereifung ist in meinen Papieren nicht eingetragen sondern nur die kleineren, die ich im Winter fahre. Wie soll ich im Fall einer Kontrolle ohne das COC Papier beweisen, das es rechtens ist? Normal steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fzg-Schein) ja die Nummer des COC Papiers drin. Bei mir fehlt die auch. Laut Händler ist das Papier bei der FFS Bank (Forri ist geleast). Werde mich mal bei denen melden, ob man, wenn schon nicht das Original, wenigstens eine Kopie bekommt.
Auch meiner Meining nach gehört das Papier zum Auto und nicht zum Brief.
Unser Firmen-Legacy ist auch geleast. Gleiches Problem, COC fehlt.

30

Dienstag, 3. Juli 2007, 12:33

Zitat

Original von vonderAlb
. . . denn es stehen nicht nur wichtige Daten, wie z.B. erlaubte Felgen-/Reifengrößen drauf, sondern damit kann das Fahrzeug in allen EU-Ländern zugelassen werden.


Deswegen behält die Bank das COC Paier auch ein.

Man kann nämlich mit diesem COC Papier einen Ersatzbrief beantragen, wenn der Originale mal "abhanden" kommen sollte. 8o

Und da für die Bank der Kfz-Brief eine Sicherheit darstellt, ist die Bank auch darauf bedacht, das COC Paier einzubehalten.

Ein guter Subaru Händler macht aber vom COC Papier immer eine Kopie und händigt diese seinem Kunden aus. Eben wegen der genannten Problematik "zulässige Rad/Reifengrößen"

vonderAlb

Erleuchteter

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31

Dienstag, 3. Juli 2007, 16:00

Zitat

Original von RX-555
Man kann nämlich mit diesem COC Papier einen Ersatzbrief beantragen, wenn der Originale mal "abhanden" kommen sollte. 8o

Oha, wusste ich noch nicht. Man lernt nie aus.
Danke für den Hinweis.

Zitat

Original von Warlock79
Laut Händler ist das Papier bei der FFS Bank (Forri ist geleast). Werde mich mal bei denen melden, ob man, wenn schon nicht das Original, wenigstens eine Kopie bekommt.
Auch meiner Meining nach gehört das Papier zum Auto und nicht zum Brief.
Unser Firmen-Legacy ist auch geleast. Gleiches Problem, COC fehlt.

Dann soll dir der Händler eine Kopie davon besorgen und die Kosten dafür tragen (die FFS verlangt dafür 7 Euro).
Mir hat mein Händler mit dem Auto eine COC ausgehändigt und ich hab nochmal genau hingeschaut und festgestellt das es auch nur eine Kopie ist.
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

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32

Dienstag, 3. Juli 2007, 16:06

Stimmt, das wirft ein anderes Licht auf die Problematik.
Dann werd ich mich mal um eine Kopie bemühen. Hab vom Händler keine bekommen was ihm aber nicht anzukreiden ist. Hab den Forri genau in der Übergangszeit der Umstellung auf das neue System gekauft und da wusste keiner so richtig was nun los ist, auch die Zulassungsstelle nicht :D

Ikromek

unregistriert

33

Dienstag, 3. Juli 2007, 23:23

Zitat

Original von vonderAlp
Das Ding hat bei der Bank eigentlich nichts zu suchen. Das muß dem [Besitzer des Fahrzeuges ausgehändigt werden, denn es stehen nicht nur wichtige Daten, wie z.B. erlaubte Felgen-/Reifengrößen drauf, sondern damit kann das Fahrzeug in allen EU-Ländern zugelassen werden.


Das könnte grundsätzlich richtig sein. Nur, was soll man als Kunde machen, wenn der Händler von der FFS-Bank aufgefordert wird, die Zulassungsbescheinung Teil 2 mit der COC an die Bank zu schicken?
Kann jemand juristisch einwandfrei bestätigen, dass die COC nicht der Bank zugesandt zu werden braucht?
Dann würde ich sie nämlich zurückfordern.

Zitat

...sondern damit kann das Fahrzeug in allen EU-Ländern zugelassen werden.

Wahrscheinlich will man das verhindern, so lange das Fahrzeug noch in der Finanzierung ist.

34

Mittwoch, 4. Juli 2007, 09:40

Zitat

Original von Ikromek
Nur, was soll man als Kunde machen, wenn der Händler von der FFS-Bank aufgefordert wird, die Zulassungsbescheinung Teil 2 mit der COC an die Bank zu schicken?


Genau das ist die Problematik. Seit dem 1. Februar 2005 rechnet die FFS Bank die eingereichten Kreditverträge des Händlers nur dann ab, wenn dieser alle Unterlagen inkl. Kfz- Brief und COC Papiere an die FFS Bank sendet.

Und als Kunde wird man dieses Gehabe mit der Unterschrift auf dem Darlehensvertrag ( irgendwo im Kleingedruckten ) bestätigen.

Von daher sehe ich keine Möglichkeit, dass man als Kunde das COC Papier von der FFS Bank ausgehändigt bekommt, bevor das Darlehen getilgt ist.