Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

torquemada

unregistriert

1

Donnerstag, 3. August 2006, 12:09

Neue Zulassungspapiere in Deutschland

Hallo,
da ja nicht mehr der altbekannte Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ausgestellt werden, sondern die neue Kombi, hier eine Frage:
in den Papieren steht nur noch eine Reifengrösse (meist auch noch die falsche), wie verhält es sich denn damit; muss man jetzt separat nachweisen, das die gefahrene Rad-Reifen-Kombi zulässig ist? Es fehlt doch jetzt bei Kontrollen sowohl für die Rennleitung als auch für den Autohalter der entsprechende Nachweis...kann mich jemand aufklären, danke.


Krinara

unregistriert

2

Donnerstag, 3. August 2006, 13:22

Hallo,
nachdem ich mich für dieses Thema auch interessiert habe, weil ich meinen WRX erst kürzlich angemeldet habe, fragte ich bei der Zulassungsstelle gleich nach und habe auch mit meinem Nachbarn, der bei der Münchner Polizei (Diebstahlprävention und Fahndung) arbeitet, gesprochen.
Beide Beamten meinten, dass das auch für die Behörden noch sehr undurchsichtig ist. Die neuen Papiere wurden von der EU entworfen und dabei sind wohl einige wichtige Punkte nicht richtig überdacht worden, wie z.B. die Eintragungen. Sie meinten, dass es am besten ist, den alten, also entwerteten Brief mit den KfZ-Papieren mitzuführen, da hiraus z.B. die bereits eingetragenen Reifengrößen noch ersichtlich sind. Mein alter Brief liegt also jetzt mit im Handschuhfach.
Bürokratie eben...
Gruß,
Peter


torquemada

unregistriert

3

Donnerstag, 3. August 2006, 13:39

...pech nur, wenn gar kein alter Brief vorhanden ist, so ist diese Regelung doch ein Freifahrtschein, das man:
a. unerlaubte Kombinationen fährt (keiner kann´s nachprüfen)
b. wg. erlaubter Kombinationen Stress mit der Rennleitung bekommt (keiner kann´s nachprüfen)

Weiss jemand mehr?



Krinara

unregistriert

4

Donnerstag, 3. August 2006, 13:56

...also ein kompletter Freifahrtschein wird's eher nicht werden. Es gibt ja ABE's auch noch und die sollte man dann eben auch dabei haben, sonst könnte man sicherlich Probleme bekommen. So genau wie man mit dem alten Schein kontrolliert werden konnte, ist im Moment jedenfalls nicht mehr gegeben.

Weiss jemand mehr?
Wenn's die Rennleitung schon nicht genau weiß, wer soll's dann genau wissen


frank.k

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 3 586

Registrierungsdatum: 21. April 2002

Wohnort: Düsseldorf

  • Private Nachricht senden

5

Donnerstag, 3. August 2006, 14:52

An meinen neuen Papieren sind die Eintragungen teilweise auf einem weiteren Papier angetackert, weil der Platz nicht reichte. Also weder Freifahrtschein noch Erklärungsnot bei einer Kontrolle. Bei mir zumindest: Andere Farbe, andere Aufteilung, sonst alles beim alten.

Gruss,
Frank


vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

6

Donnerstag, 3. August 2006, 14:58

Das Thema hatten wir schon mal. Und zwar <u>hier</u>.
Mittlerweile scheinen die Behörden ihre Mitarbeiter anständig zu informieren, denn in meinem WRX sind alle Einträge vom alten Schein in die neuen Papiere übernommen worden. Auch die Bereifung.
Wenn ihr eine Felgen/Reifenkombination fahrt, die nicht in die Papiere eingetragen ist, so müsst ihr Belege vorlegen können die beweisen das ihr das trotzdem fahren dürft. Im Normalfall ein TÜV-Gutachten oder eine ABE.

Andreas
<u>Motorhaubenlifte für Impreza, Forester</u>
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

torquemada

unregistriert

7

Donnerstag, 3. August 2006, 16:55

@Andreas vonderAlb
aktuelles Beispiel: meine Eltern haben sich ein Neufahrzeug zugelegt, ich hab mir die Zulassungsbescheinigung 2 angesehen, die Reifengrösse dort ist eine andere als auf dem PKW, keine weiteren Angaben. So, was jetzt? Es wurde ein serienmässiges Fahrzeug gekauft, keine Sonderausstattung. Kommentar vom Händler: die Papiere geben die kleinste Rad-/Reifenkombination wieder mit der das Fahrzeug in der EU homologiert wurde...ich bin mit dieser Händleraussage gelinde gesagt "unzufrieden", weiss aber im Moment nicht, wie hier weiter vorgegangen werden soll (Papierkrieg mit Importeur, auf eigene Kosten beim Strassenverkehrsamt eintragen etc.).

PS: Entschuldigung, den alten Fred hatte ich nicht gesehen...


Beiträge: 1 442

Registrierungsdatum: 11. Februar 2014

Wohnort: Bordesholm

  • Private Nachricht senden

8

Donnerstag, 3. August 2006, 17:04

ich hab meinen im März zugelassen steht eine Größße drin

ich habe ein gelbes EC CERTIVICATE OF CONFORMATY

da stehen die 4 Reifengrößen drin die ich fahren darf usw 2 Seiten.

Kann man ja Kopieren und mitführen

WRX 05
[IMG]http://t60v.t6.ohost.de/Sub seite.gif[/IMG]

9

Donnerstag, 3. August 2006, 22:14

Es ist nicht erforderlich, das COC mitzuführen. Wenn es die Polizei für erforderlich hält, muss sie die Radkombi eben überprüfen, aber nachdem sich die ZB am EU-Recht orientiert, wirds da wohl sicher keine Probleme geben.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Polizei Probleme wie nicht passende Rad-Reifen-Kombis einfach mit dem Argument übergeht, dass ja nicht mehr alle Varianten in der ZB I eingetragen sind. Sollte es sich natürlich um auffällige Räder handeln, so wird man um eine Überprüfung mit Sicherheit nicht herum kommen.

Gruß

Christian

Beiträge: 2 104

Registrierungsdatum: 20. April 2004

Wohnort: Aus den tiefen des Potts

  • Private Nachricht senden

10

Freitag, 4. August 2006, 00:16

Die Straßenverkehrsämter sollten eigentlich wissen, dass Änderungen wie vorher auch ins gleiche Feld eingetragen werden. Ist beim neuen nur ein paar Zeilen kleiner, das ist alles.
Besteht darauf beim Amt, oder holt das nach. Ist am sichersten.



torquemada

unregistriert

11

Freitag, 4. August 2006, 00:47

aber wie verhält es sich bei Neuwagen, wenn der Hersteller nur eine Reifengrösse angibt? Wie ist es denn bei den neuen Subis, haben da eigentlich Winter- und Sommerreifen die gleiche Grösse?


vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

12

Freitag, 4. August 2006, 11:22

Für Neuwagen gibt es eine Typengenehmigung bzw. -Zulassung. Da steht dann drin welche Reifen/Felgen-Kombination geprüft und erlaubt wurde. Frag mich bloß nicht warum das nicht mehr in den KFZ-Papieren steht sondern nur noch eine Reifengröße.

Ich verstehe diese "Logik" auch nicht.

Um ganz sicher zu gehen frag doch mal bei Subaru D nach ob es dazu irgendwelche Papiere/Bescheinigungen gibt, die man im Zweifelsfalle bei einer Verkehrskontrolle vorlegen kann.

Ansonsten kann ich nur sagen das man weiterhin andere Reifen/Felgen in die Fahrzeugpapier eintragen lassen muss, wenn diese mit einem TÜV-Gutachten §19 (Einzelabnahme) geprüft wurden.

Andreas
<u>Motorhaubenlifte für Impreza, Forester</u>
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

Beiträge: 1 017

Registrierungsdatum: 12. August 2003

Wohnort: Markt Indersdorf

  • Private Nachricht senden

13

Freitag, 4. August 2006, 11:51

Also ich hab jetzt mal meine COC rausgekramt.
In meinem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
steht die Rad-/Reifenkombination drauf, die ab Werk montiert sind
(215/45R17 86 V)
In der COC (unter Punkt 50. Anmerkungen)stehen dann noch 6 weitere Kombinationen die ebenfalls erlaubt sind. (Für Winterbereifung)
Das ist sogar AUSFÜHRLICHER als es in meinem letzten Fahrzeugschein
noch angegeben war......
Einfach eine Kopie davon machen und zum Fahrzeugschein dazu legen.....
wo ist das Problem?

Wenn man nun noch zusätzlich eine andere Größe / Kombination
fahren möchte....siehe vdA´s Beitrag über diesem hier!



Gruß

Jürgen


2Fast4U







geändert von: Beastmaster on 04/08/2006 11:52:24
Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

torquemada

unregistriert

14

Freitag, 4. August 2006, 11:59

dankeschön, aber eigentlich kann es doch nicht sein, das man sich aufgrund fehlerhafter Regelungen zusätzlich absichern muss...


vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

15

Freitag, 4. August 2006, 13:21

Normalerweise hast du Recht, aber du kennst ja unsere Behörden. Erst mal was in die Welt setzen und dann erst denken/überlegen. Und dann "pfuscht" auch noch Brüssel mit ihren EU-Vorschriften rein und schon ist das Chaos perfekt.

Oder wir Deutschen sind durch unseren Vorschriftenwahn schon so "geimpft", das wir zusammenzucken, wenn mal die Vorschriften gelockert werden und nicht jedes klitzekleine Detail exakt irgendwo niedergeschrieben ist. Hier sind uns die anderen Europäer wohl einen Schritt voraus. "Kein Reifeneintrag. Na und? Hauptsache die Räder sind rund".

Ich würde auf jeden Fall schauen das es zu keinen Unklarheiten bei einer Kontrolle kommen kann und irgendwelche Unterlagen mitführen. Sollte der/die Kontrolleur/in an den Reifen/Felgen rummeckern, dann zieht man eben lächelnd und siegesgewiss die Papiere aus dem Hut.

@Beastmaster, wo hast du die COC her?

Andreas
<u>Motorhaubenlifte für Impreza, Forester</u>
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

Beiträge: 1 442

Registrierungsdatum: 11. Februar 2014

Wohnort: Bordesholm

  • Private Nachricht senden

16

Freitag, 4. August 2006, 14:51

ich hab die COC auch und meiner ist auch nicht ganz neu.

Der Händler hat die mir gegeben und gemeint bloß nicht verlieren

WRX 05
[IMG]http://t60v.t6.ohost.de/Sub seite.gif[/IMG]


geändert von: Nordlicht on 04/08/2006 14:51:48

Beiträge: 1 017

Registrierungsdatum: 12. August 2003

Wohnort: Markt Indersdorf

  • Private Nachricht senden

17

Freitag, 4. August 2006, 15:17

@vonderAlb
Die COC gibts vom Händler mit Aushändigung des Fahrzeugs und des
Briefs!(Zulassungsbescheinigung Teil II)

Mit diesen beiden Papieren gehts dann zur Zulassungstelle!
Weil im neuen Brief nämlich solche Sachen wie Bereifung gar nicht mehr
drin stehen.....hmmm stehen die eigentlich in den herkömmlichen
Fahrzeugbriefen drin? Alzheimer macht sich breit.....

Jedenfalls hat jedes Neufahrzeug auch eine
COC => Certificate of Conformity = EG-Übereinstimmungsbescheinigung


Gruß

Jürgen

2Fast4U





Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

18

Freitag, 4. August 2006, 15:34

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Die COC gibts vom Händler mit Aushändigung des Fahrzeugs und des
Briefs!(Zulassungsbescheinigung Teil II)<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>Das gibt's aber noch nicht so lange, oder? Ich hab sowas noch nie bekommen. Na ja, hab zuletzt 2003 meinen letzten neuen gekauft.

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Mit diesen beiden Papieren gehts dann zur Zulassungstelle!<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>Das ist sonnenklar.
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Weil im neuen Brief nämlich solche Sachen wie Bereifung gar nicht mehr
drin stehen.....hmmm stehen die eigentlich in den herkömmlichen
Fahrzeugbriefen drin?<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>Ja, der alte Schein war eine Kopie des Briefes ergänzt mit der KFZ-Nummer usw.

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote> Alzheimer macht sich breit....<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>Kenn ich.

Andreas
<u>Motorhaubenlifte für Impreza, Forester</u>
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

Beiträge: 1 017

Registrierungsdatum: 12. August 2003

Wohnort: Markt Indersdorf

  • Private Nachricht senden

19

Freitag, 4. August 2006, 15:42

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>quote:
-------------------------------------------------------------------------------
Die COC gibts vom Händler mit Aushändigung des Fahrzeugs und des
Briefs!(Zulassungsbescheinigung Teil II)
-------------------------------------------------------------------------------
Das gibt's aber noch nicht so lange, oder? Ich hab sowas noch nie bekommen. Na ja, hab zuletzt 2003 meinen letzten neuen gekauft. <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Soweit ich weiss erst seit Mitte oder Herbst 2005. Unser Zweitwagen, den
wir Ende Oktober gekauft haben (auch Neufahrzeug) hatte diese COC auch schon.


Jürgen


2Fast4U





Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

20

Samstag, 5. August 2006, 22:53

Hi,

das COC gibts seit Ende 2004/Anfang 2005. Irgendwann in dieser Zeit kamen die Briefe mit COC

Gruß

Christian