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1

Donnerstag, 20. Juli 2006, 09:54

(CH) Neue Regelung für Aerodynamik?

Ich habe gehört, dass es eine neue Regelung gibt, für Hutzen usw.
Ich habe eine Hohe Hutze, auf meinem GT drauf und muss Ende Monat
zur MFK. Habe leider die alte Hutze nicht mehr.
Jetzt soll die Hutze nicht mehr erlaubt sein???



BITTE um Antworten!!

MFG

Subi99

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giova

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2

Donnerstag, 20. Juli 2006, 10:06

die MFK experten haben da ihre richtlinien. und darauf steht, wie hoch die hutze sein darf und wie gross die öffnung sein darf (gem. typengenehmigung).

geh auf nummer sicher. verbau eine originale, dann hast du keine probleme.

gruss, giova

ps: ein expert hatte mal sogar meine ORIGINAL(!!!) MY03 hutze beanstandet, da scheinbar zu gross

edith meint: bei der <u>ASA</u> kann man diese richtlinien (Beurteilung von aerodynamischen Anbauteilen (Ausgabe Mai 2006)) bestellen.




geändert von: giova on 20/07/2006 10:12:49

3

Donnerstag, 20. Juli 2006, 10:21

Danke Giova.

Ich habe mal gehört, dass die Öffnung nicht so gross sein darf,
dass man mit einer Faust reingreifen kann? CA 80mm??




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geändert von: subi99 on 20/07/2006 10:43:11

4

Donnerstag, 20. Juli 2006, 11:01

Ich bin als Nicht-Schweizer nicht mit so komischen Gesetzen vertraut: kann mit bitte jemand erklären was das bringen soll? Bzw. warum es solche Regeln gibt?

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silver

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5

Donnerstag, 20. Juli 2006, 11:25

Das fragen wir Schweizer uns auch...

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6

Donnerstag, 20. Juli 2006, 11:33

Lass es drauf ankommen. Ansonsten verweis auf den STi. Da ist es auch ok. Nur nicht vom TÜV/MFK-Prüfer einschüchtern lassen. Die sind oft sehr faul und irgend etwas überprüfen dauert länger als bemängeln.



Hikari

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7

Donnerstag, 20. Juli 2006, 11:33

Die MFK will keine Änderungen an solchen Teilen, weil sie das Verletzungsrisiko für Fussgänger erhöhen. Typengeprüfte Autos im Originalzustand, also z.B. ein STI MY03 mit der grösseren Hutze können nicht beanstandet werden. Aber nachrüsten eines anderen Modells mit grösserer Haube wird nicht mehr toleriert.

Interessant ist, dass Subaru selbst beim MY06 wieder eine kleinere Hutze verbaut. Warum wohl

Gruss Walter


cybersquare

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8

Donnerstag, 20. Juli 2006, 11:44



Da, das sind die neuen Richtlinien.

http://www.vwaudistyle.ch/downloads/technet/asa-richtlinie.pdf


Gruss
Andreas

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göp

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9

Donnerstag, 20. Juli 2006, 12:21

@Hikari:

Die kleine Hutze beim MY06 ist aber nicht wegen des Fußgängerschutzes, sondern weil sich Petter & Co beschwert haben, daß die Sicht eingeschränkt ist .

Ansonsten kann ich aber das Argument mit dem Fußgängerschutz schon nachvollziehen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß man sich da böse wehtun kann, wenn man da hängenbleibt. Nur geht das im Prinzip auch bei einer kleinen Hutze...


tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

10

Donnerstag, 20. Juli 2006, 12:57

Bei den Richtlinien gibt es nur Vorgaben für die Stossstangen und Kühlergrill,
aberüber Hutzen gibts nichts....

Gesetzteslücke??

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11

Donnerstag, 20. Juli 2006, 13:03

nicht ganz richtig, es gibt wohl eine beurteilung der motorhauben un deren um oder anbauten, wenn dann nicht original ist kanns je nach dem beanstandet werden.
greez

got boost?


vonderAlb

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12

Donnerstag, 20. Juli 2006, 14:36

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>weil sich Petter & Co beschwert haben, daß die Sicht eingeschränkt ist<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>Da der WRC mit einem Frontmountintercool ausgestattet ist, sind die Subaru-Rallyfahrzeuge mit der kleineren WRX-Hutze ausgestattet.

Andreas
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13

Donnerstag, 20. Juli 2006, 18:55

so ein schei55: die sitze im my06 sind weicher und die hutze ist kleiner, weil die kunden von subaru solche dinge bei den vorigen modellen beanstandet haben.
petter&co, ich lagg mich ab


«Jamie - da steigt jeder in die Kiste.»

Hikari

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14

Donnerstag, 20. Juli 2006, 20:33

@subi99

Dann lies mal den ersten Entscheidungsschritt:
Verfügt das Fahrzeug über aerodynamische
Anbauteile an Front, Seite oder
Heck? Hat es Öffnungen an der Fahrzeugfront,
auf der Motorhaube, auf
dem Dach oder auf den Kotflügeln (visuelle
Kontrolle des Fahrzeuges)?

und dann den Anhang, Punkt 2.6 Fussgängerschutz, Kopfaufschlagbereich

Kotflügel, Motorhauben und
Lufteintritte, welche vom Boden
aus ab einer Abrollänge im
Bereich zwischen 1000 mm bis
2100 mm liegen, befinden sich im
Bereich eines möglichen
Kopfanpralls bei einer
Fussgängerkollision. Von der neu
geschaffenen Situation darf für
den Fussgänger kein erhöhtes
Verletzungsrisiko ausgehen.

Mit dieser Grundlage ist es für die MFK kein Problem, eine nachträglich montierte grössere Hutze nicht zu akzeptieren.

Gruss Walter

15

Donnerstag, 20. Juli 2006, 22:06

Unsere Liebe Schweiz mit Ihren
wunderschönen Gesetzten!!!!!
Bald kommt es noch so weit, dass man
auch bei Originalen Imprezas die
Lufthutzen entfernen muss....



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StukkiAlex

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16

Donnerstag, 20. Juli 2006, 22:47

@subi99: <BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Jetzt soll die Hutze nicht mehr erlaubt sein???<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

wo hast du den die info her das sie jemals legal war
das teil ist & bleibt illegal, auch wenn es andere fahrzeugmodelle serienmässig verbaut haben

alex


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giova

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17

Freitag, 28. Juli 2006, 18:50

sehr interessant:

"Sehr geehrter Herr ***,

Die Problematik mit der neuen asa-Richtlinie bezüglich Beurteilung von aerodynamischen Umbauteilen ist unserem Homologationsverantwortlichen, Herr Arnold Biber, bekannt.

Er wird dieses Thema anlässlich der nächsten TK-Sitzung von auto- schweiz erörtern.

Seit dem Erscheinen dieser Richtlinie werden bei den Nachprüfungen z.T. originale aerodynamische Anbauteile nach dieser Richtlinie beurteilt und beanstandet. Sollte ein Kunde mit einer solchen Beanstandung konfrontiert werden und es sich um ein von Subaru Schweiz geliefertes Bauteil handeln, kann der Kunde sich an Herrn Arnold Biber wenden, welcher sich dem Fall annehmen wird.

Die e-Mail Adresse von Herrn Biber lautet: arnold.biber[at]subaru.ch

Ich bitte, Sie Ihre Clubmitgliedern entsprechend zu informieren und grüsse Sie freundlich."




geändert von: giova on 28/07/2006 18:51:07

Hikari

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18

Mittwoch, 20. September 2006, 11:28

Die Rechtslage in der Schweiz zu den neuen Vorschriften
www.asa.ch
http://www.subaru-community.com/thread.php?threadid=22072&FORUM_ID=15&CAT_ID=1&Topic_Title=ASA+Richtlinien&Forum_Title=5%2E+Exterieur

über aerodynamische Anbauteile stellt sich wie folgt dar:

Wer sein Fahrzeug verändert hat, muss bei der MFK eines der folgenden 3 Gutachten mitbringen, damit er die Prüfung besteht und die Veränderung im Fahrzeugausweis eingetragen wird:

a) ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
b) DTC-Gutachten
c) Beglaubigung analog der ECE/EG-Richtlinien

Zusätzlich wird ein TüV-Prüfbericht als Prüfgrundlage anerkannt.

Teile aus dem Internethandel ohne Prüfbericht sind chancenlos.

Achtung: Diese neue Regelung gilt auch für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge, auch wenn sie früher bereits einmal vorgeführt wurden. Fehlt das Gutachten, können diese Fahrzeuge "stillgelegt" werden, falls innert nützlicher Frist kein Gutachten vorgewiesen wird.

Gruss Walter

geändert von: Hikari on 20/09/2006 11:30:46

oesi

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19

Mittwoch, 8. November 2006, 19:35

Info:
Erfolg für den Tuningverband
Dank der Intervention des Tuningverbandes ATVSL gelten die neuen Regelungen bei aerodynamischen Anbauteilen nicht rückwirkend.

Quelle: Automobil Revue ( http://www.automobilrevue.ch/artikel_17917.html )

Gruss Urs

synchro

unregistriert

20

Mittwoch, 8. November 2006, 20:53

Habe im Bericht gelesen,dass Fahrzeuge vor dem eintreffen der neuen Reglung verschont bleiben.Nun wie will man den Buben dies beibrigen das z.B die Spoilerlippe vor der neuen Regelung angebracht wurde oder der Spoilerkit???
Rechnung vorweisen vom kauf des kits???