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Blubbel

unregistriert

21

Donnerstag, 23. Februar 2006, 14:06

WOW welch Strafen man bekommen kann *staun*

Nötigung (z.B. Drängel,Ausbremsen,Lichthupe,etc)§240 StGB:

*Nach § 240 StGB macht sich wegen Nötigung strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.

Der Gewaltbegriff des Straftatbestands ist in seiner Tragweite und Bedeutung ein Gegenstand fortwährender Diskussion. Es wird gefragt, wann „Gewalt“ im Sinne des Straftatbestands vorliegt. Einzelheiten sind dabei umstritten. Klar ist aber, dass auch im Zusammenhang mit Verhalten im Straßenverkehr eine strafbare Nötigung vorliegen kann. Verurteilungen wegen Nötigung werden von der Staatsanwaltschaft z.B. beantragt, wenn jemand bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn bis unmittelbar an das Heck eines vorausfahrenden Fahrzeugs heranfährt und Lichthupe und Blinker betätigt, um den Vordermann zum Spurwechsel zu veranlassen.

* Geld - oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 5 Jahre, Punkte 5, in schweren Fällen 6

Abstand (mehr als 130km/h):

* 5/10 halber Tacho = 50 euro, Punkte 2
* 4/10 " " = 75 euro, Punkte 3
.....
* 1/10 " " = 150 euro, Punkt 4, Fahrverbot 1 Monat



geändert von: blubbel on 23/02/2006 14:35:00

göp

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22

Donnerstag, 23. Februar 2006, 14:36

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>das gilt nicht auf Autobahnen.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Bezieht sich dieser Halbsatz auf die Sache mit den Seitenstreifen oder allgemein auf den gesamten Paragraphen? Wenn ich z.B. am Ortsausgang jemanden überhole, kann ich doch nicht ernsthaft verlangen, daß er weiter 50 fährt. Der kann doch ruhig beschleunigen oder nicht? Jens hat doch auch geschrieben, daß vor ihm alles frei war. Wenn er nach rechts fährt und beschleunigt, kann ihm doch egal sein, ob da auf der linken Spur jemand vorbei will oder nicht und vor allem, ob er es schafft. Wenn der Porsche nicht schnell genug Gas gibt, kann er doch hinter ihm auch rechts einscheren. Es ist ja kein gefährlicher Gegenverkehr zu erwarten.

Oder seh ich das jetzt völlig falsch?



tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

Blubbel

unregistriert

23

Donnerstag, 23. Februar 2006, 14:52

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Auf der Autobahn gibt es keinen Seitenstreifen in dem Sinn, da das ja ein Pannenstreifen oder auch Nothaltestreifen ist.

Nach geltenden Recht müsste man 50km/h weiter fahren wenn man merkt, man wird kurz nach dem Ortsschild überholt.

Auch wenn vor einem alles frei ist muss man das Überholen ermöglichen !!
Was heist man lässt den vorbei, zieht "ordnungsgemäß" nach links um selber einen Überholvorgang zu beginnen. Nach dem der ja anscheinend schon mal schneller war, sonst wär der Porsche nicht nebem ihm gewesen, war das eindeutig eine Behinderung bzw rechts Überholen. Gegenverkehr ist mit Sicherheit nicht zu erwarten, aber das Überholmanöver von dem anderen Fahrzeug muss ermöglicht werden bis es beendet ist.


Legacy - TOM

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24

Donnerstag, 23. Februar 2006, 15:26

Hallo JGusdorf,

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. (Eigene Erfahrung)
Tatsache ist, dass in Verkehrsdelikten zu 2/3 der Anzeigende Recht bekommt, ohne dass Tatsachen belegt werden können oder Zeugen vorhanden sind. Warum? Weil es kein anderes Motiv für den Anzeigenden gibt.
Wenn es Du keinen Zeugen hast, dem Du z.B. gleich nach Deiner Ankunft am Ziel, von einem Porscheraser, welcher Dich auf Übelste nötigte, erzählt hast, wird es nicht einfach.

Schau auch mal hier: http://www.123recht.net/forum_default.asp (Verkehrsrecht)
Da sind z.T. sehr kompetente Teilnehmer unterwegs (RA / StA / Richter etc)

Wichtig: Erst bis zum Ende durchdenken, dann handeln ...

PS: ähm 3er?

Legacy - TOM

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(Klappschlüssel*Blink*Chirp)

Weißt Du wieviel Sternlein stehen?

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25

Donnerstag, 23. Februar 2006, 15:45

Ich bleib dabei. Geh zur Gerichtsverhandlung, hör dir die Sache an. Wenn das ganze so ist wie du geschildert hast wird das Verfahren eingestellt.
Das dir die Zahlung von 750 Euro angeboten wird ist normal. Das passiert immer.

Auf der Autobahn gilt Rechtsfahrgebot. Wenn du rechts 230 fahren kannst und der auf der linken Spur kann dich nicht berholen, hat er sich links hinter dir einzuordnen. Punkt.

Oberlehrer gibt es auf der Straße zu Hauf. Oft sind es Leute die meinen allein durch ihr Alter, Fahrzeug, größe des Genitals recht zu haben.



26

Freitag, 24. Februar 2006, 10:57

da hast du schon recht Omawari, aber es hängt dann trotzdem am Richter, wie er die Sache sieht und auslegt. Ob das immer objektiv ist... ich weiss nicht. Schwierig, so oder so.
Ob eine Gegenanzeige was bringt, wegen Nötigung zum Beispiel, siehe § weiter oben?

Gruss

Wem 5 Sterne nicht mehr reichen, sollte Subaru fahren.

27

Freitag, 24. Februar 2006, 18:23

>Größe des Genitals
Oft steht dies jedoch in reziproker Relation zur kW-Leistung oder Fahrzeuglänge ;)

cu
2-bias

Demnächst mit Aufkleber "Hirn fährt mit" am Heck.

JGusdorf

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28

Mittwoch, 8. März 2006, 19:55

So, hab jetzt einen Schlusstrich drunter gezogen. Die 750 Euronen bezahlt und damit keine Eintragung oder Punkte in Flensburg.

@blubbel: Mein Fahrlehrer hat mir da was anderes beigebracht. Solange der Überholende nicht neben Dir ist, kann man noch voll Gas geben. War sein Hobby an Ortsausgängen andere Leute zu ärgern.

@TOM: Der 3er ist beim Dienstwagen. Ich sage nur 410 Nm und Verbrauch von 8-10 Litern. Aber bei dem Schnee - iiih!

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Leise Autos töten Kinder

Blubbel

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29

Mittwoch, 8. März 2006, 20:00

Wenn man das am Ortschild macht spricht ja nichts gegen, da hatte er ja auch recht. Wenn aber auf der Bundesstrasse bzw BAB jemand auf der linken spur (oder anderen Fahrbahnstreifen ist) zum überholen, darf man die Geschwindigkeit nicht erhöhen. Man darf brav warten bis der vorbei ist und danach (kann) darf man beschleunigen.


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30

Mittwoch, 8. März 2006, 20:39

Hättest das Geld nicht zahlen sollen.
Wenn alles genauso war wie du geschrieben hast, bin ich mir zu 100% sicher, dass das vor Gericht eine Nullnummer geworden wäre.
Allein schon die Aussage mit dem Motorsport hätte alles zunichte gemacht!

Lasst euch nicht von Oberlehrern verängstigen die meinen sie hätten die Straße gepachtet und die StVO zum Frühstück gegessen.
Jetzt gibts einen mehr davon, der sich in seinem Verhalten bestärkt fühlt und als Hilfssheriff über deutsche Autobahnen jagt. Gott sei Dank hat er wenigstens Motorsporterfahrung.