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JGusdorf

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1

Mittwoch, 22. Februar 2006, 19:56

Entgleisung des deutschen Rechts

Wer hielt hält das deutsche Recht für vernünftig? Ich tat es bis jetzt.

Dann erhielt ich eine Anzeige wegen zu dichtem Auffahrens, Rechtsüberholen, Ausbremsen, Drängeln. Die Beschreibung war sehr ausfühhrlich. Alles soweit ok, wenn ich wirklich was davon getan hätte.

Naja, dumm wie ich bin, habe ich der Staatsanwaltschaft einfach geschrieben, dass ich zwar auf der Autobahn unterwegs war, allerdings nichts von dem getan habe. Ich ging davon aus, dass aufgrund Aussage gegen Aussage das ganze fallen gelassen wird.

Falsch! Aufgrund der schwere der Anschuldigungen hat die Anzeige öffentliches Interesse. Es sieht also so aus, dass die Staatsanwaltschaft mich anklagt und den Anzeigenden als Zeugen benutzt. Damit hebeln die meine Aussage aus.

Endresultat: man bietet mir eine Zahlung von € 750,-- ab, um die Klage fallen zu lassen. Ansonsten drohen bis zu einem Jahr Führerscheinentzug.

Ist das geil, oder?

Wenigsten kann ich mich mit einer Aussage in der Anzeige trösten:
"Obwohl ich aktiver Motorsportler bin, konnte ich den Drängler nie loswerden"
(Man beachte dabei, ich fuhr einen BMW 330d, er einen Porsche 959).

Prost Mahlzeit, Urlaub gestrichen.

Sideways smiling
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2

Mittwoch, 22. Februar 2006, 20:29

hoppla
wenn jemand was verbrochen hat, sollte er auch dazu stehen!

denk mal drüber nach und fahr beim nächsten mal vielleicht etwas relaxter...

gruß,
alex

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Freestyler202

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3

Mittwoch, 22. Februar 2006, 20:56

@alex

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Alles soweit ok, wenn ich wirklich was davon getan hätte.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>


göp

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4

Mittwoch, 22. Februar 2006, 21:05

Wenn ich das Wort "Rechtsüberholen" lese stellen sich mir jedesmal die Nackenhaare hoch! Warum konntest Du denn rechts überholen? Weil rechts alles frei war! Und warum fährt dieser Idiot dann nicht rechts?? Weil er einen Porsche fährt? Ich hasse diese Typen, die dann auch noch meinen, sie wären im Recht.

Im Übrigen wäre ich auch dicht aufgefahren, wenn ich einen Porsche 959 gesehen hätte. Hab ich aber leider noch nie


Aber warum hebeln sie dann Deine Aussage aus? Zählt die dann plötzlich nicht mehr? Warum gilt denn bei einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft nicht mehr Aussage gegen Aussage?



geändert von: goep on 22/02/2006 21:07:47

tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

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5

Mittwoch, 22. Februar 2006, 21:06

hmmm
bin vor 2 stunden in der stadt von einem rechts überholt worden, der sicher doppelt so schnell war wie ich - vielleicht wirkt das noch nach. wenn du nix gemacht hast, lass dich mal von einem fachanwalt beraten.

gruß,
alex

H6Fan

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6

Mittwoch, 22. Februar 2006, 21:10

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote> Es sieht also so aus, dass die Staatsanwaltschaft mich anklagt und den Anzeigenden als Zeugen benutzt. Damit hebeln die meine Aussage aus.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Dann ist es immer noch AUssage gegen Aussage. Halt nur im Gerichtsaal.
Wenn der andere keinen Beifahrer oder andere Zeugen aus dem Hut zaubert sagt dann der Richter, Verfahren eingestellt. Die Kosten trägt die Landeskasse.


kavakava

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7

Mittwoch, 22. Februar 2006, 21:52

@Alex: Das einer dich rechts überholt hat ist ein Problem?
Das ist in der Stadt doch schon noch erlaubt? Nannte sich mal "freie Spurwahl" oder so ähnlich. Ich überhohle relativ oft rechts, und wenn der andere 30 fährt, dann bin ich sogar doppelt so schnell wie der ;)

MfG


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8

Mittwoch, 22. Februar 2006, 22:02

@ kavakava
danke für deinen sinnvollen kommentar, der diesen fred hier weiterbringt. ich bin 50 gefahren.

gruß,
alex

H6Fan

kavakava

unregistriert

9

Mittwoch, 22. Februar 2006, 22:42

@Alex: gerngeschehen
Könnt ja sein, daß du nicht weist, daß man rechts überhohlen darf.



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10

Mittwoch, 22. Februar 2006, 23:00

mann, das ist dir wohl echt wichtig. nicht dass ich irgendwann auchmal wen rechts überholt habe....

es gibt situationen, die sind ok, andere sind es nicht. bei erlaubten 50 innerstädtisch 100 find ich deplatziert. das (muß nicht aber) kann böse enden. ausserorts (autobahn etc) rechts überholen ist auch so eine sache.

zum einen wird es deutlich härter bestraft als notorisches linksfahren. das mag manchem nicht passen, es ist aber realität. und es gibt genug gründe die dafür sprechen. nicht zuletzt, dass es mit unseren verkehrsregeln deutlich weniger unfalltote gibt als anderswo (mit deutlich härteren vorschriften).

JGusdorf wird das alles nicht weiterhelfen. wenn er tatsächlich unverschuldet in diese situation reingeraten ist, stelle ich es mir gar nicht so einfach vor, da unbeschadet wieder rauszukommen. denn auch anwälte werden wohl erstmal sagen, dass es ein fehler war der staatsanwaltschaft auskunft zu geben, um dann zu resignieren, dass man da wohl wenig machen kann und letztlich die kostennote fertig zu machen.

komisch allerdings dass man diese zahlung "anbietet". klingt fast so, als sei sich die staatsanwaltschaft nicht so sicher. das hilft allerdings keinem weiter, denn ein gewisses risiko bleibt. ob ich das eingehen würde? gar nicht so einfach...

gruß,
alex

H6Fan

11

Donnerstag, 23. Februar 2006, 09:25

Also, wenn's kein Video der Polizei gibt, und NUR von der Polizei, hat die Staatsanwaltschaft schlechte Karten. Auch wenn das noch andere in dem Fahrzeug bestätigen, zählt das einen feuchten Fürz. Mitfahrer, auch nicht verwand und verschwägert, gelten als voreigenommen und sind deshalb nicht zulässig!
Pech hast du nur, wenn zufällig zwei Beamte im Auto drin waren....
Ich würde erstmal nicht zahlen (man hat ja ein bissl Zeit) und mal nachforschen, auf was sich die Anzeige begründet.

Gruss

Wem 5 Sterne nicht mehr reichen, sollte Subaru fahren.

vonderAlb

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12

Donnerstag, 23. Februar 2006, 09:29

Alex, hast du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung? Dann such dir einen Anwalt. Immerhin ist das eine verdammt schwere Anschuldigung die da gegen dich erhoben wird.

Ich würde um mein Recht kämpfen. Schließlich hast du diesen Porsche offenbar nie gesehen. Und das dieser Möchtegern-Rennfahrer sich mit einem BMW anlegt, zeigt ja schon das er nicht mehr weiss, was er da auf der Straße tut. Wieso sonst dieser Spruch: "Obwohl ich aktiver Motorsportler bin, konnte ich den Drängler nie loswerden"?
Hätte er diesen BMW ziehen lassen, hätte er nie solche Äusserungen machen müssen. Aber offensichtlich war er in seiner Ehre gekränkt und wollte es diesem BMW mal so richtig zeigen, oder? Nach seinen Schilderungen hat er doch wohl alles unternommen nur damit dieser BMW nicht an ihm vorbei kommt? Und dabei war auch noch in der Lage eine Autonummer zu notieren?
Wer ist jetzt der Raser und nötigt andere Autofahrer?

Mit wem auch immer sich dieser Porsche-Rennfahrer angelegt hat, offensichtlich war er nicht mehr Herr seiner Sinne und hat irgendein Kennzeichen aufgeschrieben von dem er wohl meinte, das war der BMW mit dem er sich angelegt hat.

So, oder so ähnlich würde ich argumentieren. Aber nur mit Hilfe eines Anwalts. Ansonsten würde ich mich zum Staatsanwalt nicht mehr äussern. Streite das Vergehen ab ohne weitere Begründung. Nur soviel, daß du an keinem Rennen auf der Autobahn beteiligt gewesen warst.

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Das einer dich rechts überholt hat ist ein Problem?
Das ist in der Stadt doch schon noch erlaubt? Nannte sich mal "freie Spurwahl" oder so ähnlich.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Das ist nicht ganz korrekt, Kavakava.
Du hast zwar die freie Spurwahl und darfst auf deiner Spur auch schneller fahren aber du darfst nicht rechts überholen.
Überholen heisst: die fährst links hinter jemandem her, dann fährst du rechts an dem vorbei und scheerst wieder links ein. Das ist rechts überholen und VERBOTEN. Auch in der Stadt. Bleibst du aber Rechts dann ist das kein Überholvorgang. Das widerum ist erlaubt.
Klingt komisch, ist aber so.

Wegen solchen Aktionen auf der Straße bin ich immer noch auf der Suche nach einer preioswerten Lösung zwecks einer Videoaufzeichnung rund um mein Auto. Da hat man im Zweifelsfalle eine Beweismöglichkeit. Ob sie dann als Beweis anerkannt wird ist eine andere Sache.

Andreas
<u>WRX MY03 (302 PS) zu verkaufen</u>


geändert von: vonderAlb on 23/02/2006 09:34:24
Andreas

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STIMike

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13

Donnerstag, 23. Februar 2006, 10:04

Mir hat auch schon versucht einer ans Bein zu Pinkeln, aber wenn er alleine im Auto war hat er keine Chance.
Da könnte ja jeder kommen und was erzählen.

Hab dem Polizisten die wirkliche Sachlage erklärt und damit war dann ruhe.




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Have a nice day!

Strexe

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14

Donnerstag, 23. Februar 2006, 10:27

Hi,

ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir hatten einen ähnlichen Fall, allerdings in der Stadt. Eine blöde Kuh ( Frau mit erwachsener Tochter ) nimmt uns ( wir beide und Bruder ) die Vorfahrt, absichtlich, droht mit Zeigefinger, weil wir zu schnell fahren. Mein Mann muß ausweichen, überholt dabei, schert vor ihr wieder rein und hält ca. 400 Meter weiter an der roten Ampel. Ergebnis: Anzeige wegen Nötigung, Gefährdung und Ausbremsen. Die Sache ging vor Gericht. Der Richter meinte, daß sich die Frau nicht umsonst aufregen und eine Anzeige erstatten würde. In Verkehrssachen heißt es im Zweifel gegen den Angeklagten und für eine Zahlung von DM 1500,- würde er das Verfahren einstellen, ansonsten ist die Pappe weg. Da nutzt einem der Anwalt dann auch nix mehr.

Gruß
Strexe, die sich nun wieder im Nachhinein darüber aufregt


STIMike

unregistriert

15

Donnerstag, 23. Februar 2006, 10:41

Sie hatte ja in dem Fall nen Zeugen, ihre erwachsenen Tochter!

Solche Penner hab ich gern, da geht mir schon die Galle über wenn ich deine Geschichte lese Strexe...

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Have a nice day!

göp

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16

Donnerstag, 23. Februar 2006, 12:24

Schulmeisterei ist leider das größte Problem auf unseren Straßen


tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

Rotschild*

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17

Donnerstag, 23. Februar 2006, 12:27

Ich bin auch mal auf einer Autobahn von rechts überholt worden.
In diesem Fall fuhr ich mit meinem Vater und da er nicht mehr der jüngste ist, fuhr ich nicht wie sonst so ~200 sondern nur 140 km/h.

Es war eine zweispurige Autobahn und ich war gerade dabei einen LKW zu überholen da sehe ich von hinten ungebremst und mit einer wahnsinnigen Geschwindigkeit (ich denke mal gut 100 km/h schneller) einen BMW mit Lichthupe ankommen.
Also dachte ich mir: Scher wieder rechts ein, zum LKW sind es ja noch 100 m und zur Not tippst du sanft auf die bremse.

Ich war gerade dabei mich rechts einzuordnen und was passiert: Ich höre nur noch quietschende Reifen ... der BMW rast mit jeder Menge Qualm an mir über die Nothaltespur vorbei.

Und was macht der Depp? Gas geben - am LKW vorbei und weiter rasen.

Es gibt leider immer wieder Idioten. Subaru Fahrer gehören aber meiner Erfahrung nach nicht dazu. Aus meiner Sicht als nicht Subaru Fahrer habt ihr, wenn ihr mal heizt (so wie die Demonstration von Guy :)) auch die nötige Erfahrung und nehmt aktiv an Fahrsicherheits- Trainings teil.


Da ich mein Auto eh nur 200 laut Tacho macht fahre ich wo immer Möglich rechts (die meisten Penner fahren ja in der Mitte oder trödeln Kilometerlang auf der linken und mittleren Spur nebeneinander). Und wenn ich dann mal links fahre und überholen will dann halte ich genug Abstand und fahre bei freier rechter Spur sanft auf um auf mich aufmerksam zu machen.


JGusdorf

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18

Donnerstag, 23. Februar 2006, 13:33

Wie Strexe sagt, meint auch mein Anwalt es macht keinen Sinn. Es waren zwar überall keine Mitfahrer dabei, der Besitzer eines Porsche 959 (Alter ca. 60) wird aber wohl eher in einem Gericht glauben geschenkt als einem jungem Mann mit 27 Jahren.

Die ganze Sache ist ja in der Realität sowieso anders abgelaufen. Er fuhr hinter mir. Er dängelte nicht. Aufgrund von Berufsverkehr bestand cirka 60 km lang keine Möglichkeit ernsthaft nach rechts zu fahren. Er hat auch nicht darauf gedrängt. Dann war frei und ich bin ab nach Rechts. Bei 200 war er neben mir, hat aber nicht weiter gas gegeben. Da ich, wenn frei ist, keine Bedenken habe, bin ich weiter auf 230 hoch und hab ihn halt alt aussehen lassen. Ich bin mir sicher, dass ich keine der von Ihm angesprochenen Taten durchgeführt habe. Fahre ja so 70.000 km im Jahr auf der Autobahn und habe Null Punkte in Flensburg. Aber das interessiert keinen, und wenn sich ein wichtiger Mensch in der BRD aufregt, ist das halt nicht egal.

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geändert von: jgusdorf on 23/02/2006 13:34:27
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Blubbel

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19

Donnerstag, 23. Februar 2006, 13:44

StVO §5

.................................
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.


genau das ist jetzt das große Problem dabei. So wie du es schreibst, hättest du warten müssen bis "er" an dir vorbei ist um im Anschluß daran ein Überholen auf der linken Seite zu beginnen.

Zum Tehma rechts Überholen:
http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php


Carver

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20

Donnerstag, 23. Februar 2006, 13:48

Euro 750 oder ein Jahr ohne Pappe da braucht man IMO nicht lange überlegen.
Was gibts denn zu den 750 dazu ? 3-6 Punkte oder wie ?

Rechtsanwälte dürfen nach der Verordnung für ein Erstgespräch max. 180 Euro nehmen,
meist wird es billiger werden.

Empfehlung: Anruf bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (im Zweifel
in der Landeshauptstadt) und Anfrage nach einem auf STVO etc. spezialisierten
RA.

Für die Zukunft bitte ein für allemal merken:

So was beantwortet man nicht selber, auch nicht, wenn man sich im Recht glaubt!
Und vor Ort guckt man sich keine Videos an und verweigert grundsätzlich die
Aussage. Personalien angeben und gut. Ausnahme: Wenn man sicher (!) ist, dass man
die Situation vor Ort klären kann, ohne dass was passiert.
Nochwas: eine Verkehrsrechtschutzversicherung kostet nicht die Welt und lässt einen
in einem solchen Fall entspannter an den RA heran.