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21

Montag, 19. Dezember 2005, 23:33


So nu hab ich wieder was gelernt, danke.

Ich überleg gerade wo man auf so eine Strassen- und Zeichenkombination treffen könnte!?!? Mir fällt nix ein!

Ich denke im Moment nur an Landstraße auf welche eine Einmündung kommt. 200 Meter davor kommt nen 70 Schild und drunter ein Überholverbotschild.

200 Meter nach der Einmündung kommt dann das "Aufgehoben" Schild.

Das ist die Situation die mir jetzt einfällt. Dort ist ja eigentlich das "Aufgehobenschild" "überflüssig" oder wie oder was?

[IMG]http://groups.msn.com/_Secure/0QwCNAiYUcqFaY4zqV50oyLcu4mX4vk7o!U7bflgg5dP5ct479CljCVxolYDDuCmXLmd1T3PeKrITYPlhNhdZvSuaucpuwMlFmDIWUstZg7o/555.gif?dc=4675548774469198510[/IMG]
Ihr wolltet den Osten, jetzt kriegt ihr den Osten! :thumbsup:

göp

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22

Dienstag, 20. Dezember 2005, 00:04

Nein, es ist zum Beispiel nach einer Baustelle überflüssig. Oder allgemein wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit einem dreieckigen Zusatzschild da steht (nicht immer!).

Gruß,
Frank


tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

vonderAlb

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23

Dienstag, 20. Dezember 2005, 09:27

Das Überholverbotsschild ist kein Zusatzschild.
Zusatzschilder sind kleine viereckige Schildchen unterhalb des jeweiligen Verbotsschildes.

Du merkst, überall sind Fallen in der STVO. Es sind wirklich klitzekleine Kleinigkeiten die einem das Leben schwer machen und eine kleine Unaufmerksamkeit und schon kann man seinen Führerschein los sein.

Andreas
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24

Dienstag, 20. Dezember 2005, 11:11


Jo ich hab´s gerafft, aber trotzdem fällt mir jetzt keine Situation ein wo man auf so´ne Schilderkombination und eine Einmündung kommt. Zeigt mir Beispiele bitte bitte

[IMG]http://groups.msn.com/_Secure/0QwCNAiYUcqFaY4zqV50oyLcu4mX4vk7o!U7bflgg5dP5ct479CljCVxolYDDuCmXLmd1T3PeKrITYPlhNhdZvSuaucpuwMlFmDIWUstZg7o/555.gif?dc=4675548774469198510[/IMG]
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vonderAlb

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25

Dienstag, 20. Dezember 2005, 14:04

Ich fahre täglich durch Gönningen (in der Nähe von Reutlingen). Dort gibt es seit kurzem eine kurze Strecke innerhalb des Ortskern, die auf 30 km/h limitiert ist. Allerdings gibt es kein Aufhebungsschild. Bisher hab ich mich auch immer an die, nach 500 m kommende, Einmündung einer Straße orientiert und danach wieder Gas gegeben.
Ich muss doch mal schauen ob dieses 30er-Schild ein Zusatzschild hat. Darauf hab ich nämlich nie geachtet.

Wenn nicht, hab ich mich immer falsch verhalten (nach der Einmündung Gas gegeben), bzw. hat die Gemeinde schlichtweg vergessen ein Aufhebungsschild zu montieren.

Würde ich nämlich schön brav bis zum Ortsende mit 30 km/h fahren, würde ich von den nachfolgenden Autofahrer gelyncht. Denn bis zum Ortsende wären es dann ca. 3 km Schleichfahrt. Wobei dann mehrere Einmündungen/Kreuzungen auf der Strecke liegen.

Andreas
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26

Dienstag, 20. Dezember 2005, 16:47

Das wäre in der Tat mal zu klären.

Man muss zwischen "Zusatzschild" und "Zusatzschild" unterscheiden . Die viereckigen, weißen haben beispielsweise eine Einschränkung auf nasse Fahrbahnbedingungen oder geben eine Gültigkeit in Metern an. Dann ist die Sache klar, bei trockene Straße oder nach Ablauf der Gültigkeitsstrecke ist das Schild aufgehoben.

Dann gibt es ja noch die dreieckigen Schilder mit rotem Rand, die Warnschilder, die vor einer bestimmten Gefahr warnen. Wenn beispielsweise ein 30er Schild mit einem Baustellenschild oder dem Schild für Fahrbahneinengung kombiniert wird, dann ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, wenn die Baustelle oder die Engstelle ganz offensichtlich vorbei ist. Ein extra Aufhebungsschild ist dann nicht mehr nötig. Das hat man oft an den Wanderbaustellen an der Autobahn (natürlich nicht mit Tempo 30 , aber auch an anderen Stellen.

Grüße

Thomas