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Carver

Super Moderator

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21

Sonntag, 12. Januar 2003, 13:19

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Mir haben sie in der Fahrschule sogar erzählt das man nach dem Ende der gestrichelten Linie lieber auf der Standspur weiterbeschleunigen soll anstelle auf 0 zu bremsen... <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Unabhängig von der rechlichen Sicht: Find ich ne korrekte Fahrschule. Aber Überholen war damit nicht abgedeckt, oder ?

@schrotti :
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""Auf Verzögerungsstreifen hingegen ist es nicht gestattet, schneller als der fließende Verkehr links zu fahren.""
tja ...dann muss ich wohl damit aufhoeren<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Hab ich das ausm Physik-Unterricht (vor ca.80 Jahren )
noch richtig im Kopf?

Verzögerung = Beschleunigung mit negativem Vorzeichen.


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22

Sonntag, 12. Januar 2003, 13:52

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Was Bastian gemacht hat, nämlich das Fahrzeug, welches gerade selber auf die Autobahn eingefädelt ist, auf dem Beschleunigungsstreifen zu überholen. Das ist nicht erlaubt. Allerdings kann ich die Polizisten nicht verstehen. Bastian hätte ja selber anhalten müssen, da hinter dem scharf bremsenden LKW ja weitere Fahrzeuge gewesen sind und ihm dadurch das einfädeln auf die Autobahn ohne stehenbleiben zu müssen, unmöglich war. Stimmt doch, Bastian, oder?
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Jau Andreas, genauso war es.

Anderer Fall:
Eigentlich ist es doch nicht einzusehen, das wenn man auf dem Beschleunigungsstreifen ankommen, links ist ein LKW mit 90, davor und dahinter ist frei. Warum soll man erst abbremsen, hinter dem LKW einscheren und dann wieder beschleunigen, weil man den LKW überholen will. Dadurch entstehen mehr Gefahrenmomente, vor allem, wenn sich hinter einem noch andere PKW`s befinden, die nicht damit rechnen, das man auf dem "Beschleunigungs"streifen bremst.
Naja, Logik findet man in den wenigsten Gesetzen



Gruß
Bastian

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schrotti

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23

Sonntag, 12. Januar 2003, 13:53

@carver
also wenn ich das richtig verstehe.....
auf dem gas bleiben,bis eine steigung kommt,damit der wagen an geschwindigkeit
verliert...
oder
""beschleunigung mit negativem vorzeichen"",ist fuer mich rueckwerts fahren,und nicht bremsen

*nicht so ernst nehmen was ich hier geschrieben hab*

gruss dean


Jumi

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24

Sonntag, 12. Januar 2003, 18:56

ein kleiner zusatz:

über 200km/h trägt jeder verkehrsteilnehmer, der in einen unfall verwickelt wird, eine teilschuld, auch rechtlich festgesetzt: also aufpassen beim vollgastreten in deutschland!!in den umliegenden ländern verbietet sich das ganze sowieso. übrigens gilt in italien nun (auf 3 spurigen autobahnen) maximalgeschwindigkeit 150km/h...

mfg



geändert von: Jumi on 12/01/2003 19:36:04

schrotti

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25

Sonntag, 12. Januar 2003, 19:15

hi jumi

also darf mann jetzt in italien mit 150 fahren ?? wie sind die strafen bei ca.20km/h zuviel ? fals man mal angehalten wird

gruss dean


Jumi

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26

Sonntag, 12. Januar 2003, 19:35

@schrotti

prinzipiell gilt in italien: über 100km/h darfst du 5% über der maximalgeschwindigkeit sein, also 158km/h ohne beatrafung fahren. wrist du mit 180km/h erwischt hängt es stark davon ab wie:
durch streifenfahrzeug, je nach verkehrsdichte ca. 200-450 euro, falls geblitzt müßten glaube ich ungefähr 350 euro fällig sein...
mfg


schrotti

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27

Sonntag, 12. Januar 2003, 21:06

hi jumi

ach so ..auf 3 spurigen autobahnen ...150km/h..... das ist gut so...
fahre eh durch italien immer so mit ca. 160 bis 180 durch(richtung kroatien)
thx fuer die info

gruss dean


palmaxgt

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28

Dienstag, 14. Januar 2003, 14:20

Hi all,

Neue Quelle zum Thema... ist aufschlussreich... pauschal haben wir alle die AR5CH-Karte gezogen...

Ebenfalls interessant, aber nicht direkt relevant: hier einfach die INFO-Buttons anwaehlen... sind interessante Urteile drunter.

CU

Jan

the boost is strong in my family. my car has it, my club has it...and my friends...yes,it's you - you've got it,too.