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palmaxgt

unregistriert

1

Samstag, 11. Januar 2003, 00:33

Wichtiges Urteil fuer alle Schnellfahrer!

Donnerstag, 9. Januar 2003
Schneller als Richtwert?
Unfall-Mitschuld fraglich

Überschreitet ein Autofahrer die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer, ist er bei einem Unfall nicht zwangsläufig mitschuldig. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Darmstadt machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein aufmerksam.

Im konkreten Fall war ein Sportwagenfahrer auf der linken Autobahnspur bei knapp 160 Stundenkilometern von einem Auto geschnitten worden, das zuvor in der mittleren Spur unterwegs war und einem anderen Fahrzeug hatte ausweichen müssen. Der Sportwagen geriet von der Straße ab, der Fahrer wurde schwer verletzt.

Das Gericht sprach dem Sportwagenfahrer den Angaben zufolge einen hundertprozentigen Schadenersatz zu. Obwohl er die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, was in der Regel zu einer Mithaftung führe, sei hier ein alleiniges Verschulden des Unfallverursachers gegeben. Dieser habe bei seinem versuchten Wechsel von der rechten auf die mittlere Spur alle Sorgfaltspflichten verletzt, entschied das Gericht.

Der Unfallverursacher hatte den Angaben zufolge, ohne zu blinken und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, von der rechten auf die mittlere Spur ziehen wollen. Damit hatte er die Ausweichmanöver der anderen beiden Autofahrer ausgelöst.

Das Gericht warf dem Beklagten ein "gröblich verkehrsgefährdendes Verhalten" vor. Zugleich betonte es, auch jemand, der schneller als 130 Stundenkilometer fahre, dürfe sich auf ein ordnungs- und verkehrsgemäßes Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen.

Quelle: N-TV

CU

Jan

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2

Samstag, 11. Januar 2003, 00:56

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Das Gericht warf dem Beklagten ein "gröblich verkehrsgefährdendes Verhalten" vor. Zugleich betonte es, auch jemand, der schneller als 130 Stundenkilometer fahre, dürfe sich auf ein ordnungs- und verkehrsgemäßes Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen.
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

schön wärs

Gruß
Bastian

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drischnie

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3

Samstag, 11. Januar 2003, 01:23

@BastianMY00

Du sagst es: "schön wärs"...

SUBARU mit ALLRAD, und man kann auch da, wo andere nicht mehr können.

Hikari

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4

Samstag, 11. Januar 2003, 08:01

Das ist ein 'vernünftiger' Richterentscheid. Dürfte aber eher ein Ausnahmefall bleiben, leider.

Hier in der Schweiz mit 120 Maximaltempo kann ich mir einen analogen Entscheid nicht vorstellen.
Bei uns ist ja die Praxis bereits ins Gegenteil gekippt. Bei Autobahneinfahrten drängen die Einfahrenden meist skrupellos von der Einfahr- auf die rechte Fahrspur. Wir reden jetzt NICHT von Schrittempe! Ebenso skrupellos wechseln dadurch die Fahrer auf der rechten Fahrspur rüber auf die linke und macht die für 'Schnellfahrer' zu. Für solches Verhalten habe ich noch nie von Bussen gehört. Und wenn's zum Unfall kommt, so wird der Richter dem Autofahrer auf der linken Ueberholspur vorhalten, er hätte nicht auf halbe Sichtdistanz anzuhalten vermocht.

Die Franzosen haben diese Situation mit einer ausgezogenen Sicherheitslinie im Bereich von Autobahnein- und Ausfahrten entschärft. Das verhindert wenigstens den Spurwechsel von rechts nach links bei Einfahrten. Es gibt ja auch noch eine Bremse in jedem Auto

Gruss Walter


AndyS2K

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5

Samstag, 11. Januar 2003, 16:02

@ Janni:

Das Dumme ist nur, dass bei dem Bericht das Aktenzeichen fehlt auf das man sich (zumindest z.T.) berufen könnte !

Gruss
Andi





Carver

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6

Samstag, 11. Januar 2003, 18:47

Der Richterspruch ist in den höchsten Tönen zu loben. Nutzt einem aber vergleichsweise wenig, wenn man selbst oder jemand anders schwer verletzt wird.

Das mit dem Rausziehen an Einfahrten hat sich leider auch in Deutschland eingebürgert. Wir haben das aus der DDR importiert. Seit Anfang der Neunziger hat sich zunehmemend der Irrglaube verbreitet, dass der, der auf die Autobahn auffahren will, Vorfahrt hat und man ihm deshalb Platz machen muss.(Wenn wir Wessis bspw. den grünen Pfeil genauso angenommen hätten, das wär fein)

Ich bin im Sommer knapp einem schweren Auffahrunfall entgangen. Auf der -wie immer völlig leeren- Autobahn zwischen Würzburg und Heilbronn mit lang durchgetretenem Gaspedal mit Vmax unterwegs. Ganz weit vorne fährt ungefähr auf Höhe der Autobahneinfahrt etwas Grösseres langsam rechts. Es handelte sich um einen uralten Ford Transit Marke Flowerpower-Umbau.

Rechts vor ihm kommt ein Pkw aus der Einfahrt auf den Beschleunigungsstreifen der Autobahn. Und der Transit zieht in dem Moment mit ca. 80-100 km/h auf die linke Spur. Eine Schrecksekunde später gebremst oder mit schwachen Bremsen/schlechten Reifen: Keine Chance.




7

Samstag, 11. Januar 2003, 19:22

@Caver : In der Straßenverkehrsordnung gibt es einen Absatz der darauf verweist das man einem FAhrzeug dessen Fahrspur endet , die Weiterfahrt ermöglicht werden muß ! Es gibt auch einige Urteile zu diesem Thema . Er hat zwar keine Vorfahrt ,aber man muß ihn einfädeln lassen (auf den letzten ~5 Metern seiner Spur ! )


Hikari

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8

Samstag, 11. Januar 2003, 19:37

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Seit Anfang der Neunziger hat sich zunehmemend der Irrglaube verbreitet, dass der, der auf die Autobahn auffahren will, Vorfahrt hat und man ihm deshalb Platz machen muss. <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Vorfahrt hat er zwar nach Gesetz keine. Aber es gibt Situationen, wo die Autobahn so stark befahren wird, dass einer nur einfahren kann, wenn die auf der rechten Spur ihm eine Möglichkeit geben indem sie leicht bremsen (statt nach links auf die Ueberholspur zu wechseln).
Es lässt sich eben längst nicht alles per Gesetz regeln. Rücksicht ist besser als Vorschriften.

Gruss Walter



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9

Samstag, 11. Januar 2003, 20:02

Zum Thema Einfädeln,
ich glaube manche Menschen verstehen den Begriff "Beschleunigungsspur" nicht ganz. Die fahren dann mit 60-70 auf der Beschleunigungsspur und ziehen dann kackendreist einfach links rüber, oder sie fangen sogar noch an zu bremsen.
Kriegen die denn in der Fahrschule gar nichts mehr beigebracht?
Wenn ich so einen Hirni (meistens ist es aber eine Frau ;-)) vor mir habe und hinter mir alles frei ist, nehme ich Geschwindigkeit weg, lasse sie mit 60 verzweifelt auf die Autobahn fahren uns sobald sie drauf ist, runterschalten, schön beschleunigen und in den fließenden Verkehr einfädeln. Pech ist es nur, wenn direkt Leute hinter einem sind, aber am Ende der Beschleunigungsspur stehen hat auch was für sich
Was ich zum Beispiel gar nicht verstehe,
ich hatte mal eine Frau vor mir, die fuhr mit knappen 60 auf der Beschleunigungsspur und zog direkt an der gestrichelt Linie raus. Nur kam von hinter ein großer Sattelschlepper,der ziemlich in die Eisen mußte und verständlicher Weise aufblinkte. Hinter diesem LKW waren noch andere, also Gas geben und Spur bis zum Ende ausnutzen und locker leicht weit vor der Frau einfädeln, völlig ungefährlich. Nach ein paar Kilometer wurde ich von einem Polizeiauto überholt und rausgewunken. Die hatten nämlich gesehen was ich gemacht habe und haben mir eine Verwarnung gegeben, da nach Paragraph hutzlifutz es verboten ist, auf der Beschleunigungsspur andere Teilnehmer, die sich schon auf der Autobahn befinden zu überholen. Was für ein Schwachsinn, wenn ich nicht Gas gegeben hätte, hätte ich stehen bleiben müssen und auf eine große Lücke warten von null aus beschleunigen. Was wäre wohl gefährlicher gewesen? Immerhin heißt das Ding ja auch nicht Bremsspur.


Gruß
Bastian

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Carver

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10

Samstag, 11. Januar 2003, 20:18

Tja Bastian, irren ist menschlich. Auch wenn man grün/beige trägt.

http://www.fahrtipps.de/frage/beschleunigungsspur-ueberholen.php

Wer auf der Autobahn fährt, hat Vorfahrt, das steht in § 18 III StVO.

Freilich läufts oft besser, wenn man auf der Strasse mal auf sein Vorrecht verzichtet.

Aber es gibt Grenzen. Wenn der Verzicht auf die Vorfahrt zum kollektiven Dauerzustand wird, brauchen wir eigentlich gar keine STVO mehr.
Dann haben wir Anarchie.

Die Unsitte, quasi im vorauseilenden Gehorsam auf die linke Spur zu wechseln, nur weil einer auf die Autobahn auffahren will ist IMHO saugefährlich.

geändert von: carver on 11/01/2003 20:46:53

schrotti

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11

Samstag, 11. Januar 2003, 20:29

hi @all

text von carver's link

""Auf Verzögerungsstreifen hingegen ist es nicht gestattet, schneller als der fließende Verkehr links zu fahren.""

tja ...dann muss ich wohl damit aufhoeren
gruss dean


Hikari

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12

Samstag, 11. Januar 2003, 20:58

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>""Auf Verzögerungsstreifen hingegen ist es nicht gestattet, schneller als der fließende Verkehr links zu fahren."" <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Wir reden von Beschleunigungsstreifen (Einfahrt).

@Bastian
Dieses Spielchen mach ich öfters, weil der STI sooo gewaltig beschleunigt. Ein LKW hat den Vorteil, dass er meist gleichmässige (limitierte) Geschwindigkeit fährt. Da kann man locker auf der Beschleuinigungsspur vorbeidüsen und sich vorne einordnen.
Jedenfalls besser als am Ende der Auffahrspur anzuhalten und warten bis der Tag vergangen ist

Gruss Walter


Profeus

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13

Samstag, 11. Januar 2003, 21:43

Hab ja schon immer gewusst, daß Rechtsüberholen sicherer ist. Hihi

...es werde Licht... Gruß Ralf...

14

Samstag, 11. Januar 2003, 22:26

Übel, was lese ich da. Dachte eigentlich auch das ich es richtig mache, wenn LKWs mit 80 auf der rechten Spur fahren, ich aber von der Auffahrt kommend bereits über 90 fahre und dann kurz aufs Gas gehe um locker und flüssig vorbeizukommen. Da muß ich ab jetzt wohl öfters in den Rückspiegel schauen, ob nicht ein grünes Fahrzeug zu sehen ist. Kann natürlich immer noch ein ziviles Auto unterwegs sein, aber wenn die Verkehrssituation wirklich klar ersichtlich, frei und viel Platz ist, dann besteht eigentlich keine Gefahr.. außer für den Geldbeutel.
In der Fahrschule hatte ich auch durch den Fahrlehrer immer den Beschleunigungsstreifen als "Trett-das-Gas-bis-zum-Boden-Einfädelstreifen" in Erinnerung - aber das lag wohl daran, das man bei einem Golf2 Diesel eben Vollgas geben muß um auf 80 zu kommen. Von einem Hinweis das das Überholen von sich auf der rechten Spur befindlichen Fahrzeugen verboten ist, hatte ich bisher nie etwas gehört. *hinterdieOhrenschreib*


MfG
2-bias

15

Samstag, 11. Januar 2003, 22:37

Mir haben sie in der Fahrschule sogar erzählt das man nach dem Ende der gestrichelten Linie lieber auf der Standspur weiterbeschleunigen soll anstelle auf 0 zu bremsen...

The Rear View Mirror tells it all -
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vonderAlb

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16

Samstag, 11. Januar 2003, 22:45

Du darfst auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren, um dich in die Autobahn evtl. noch vor einem Auto, auf der rechten Fahrbahn befindlich, einfädeln zu können. Das gilt dann, wenn hinter diesem Fahrzeug keine Lücke ist und es dir deshalb nicht möglich wäre ohne anhalten zu müssen, auf die Autobahn zu kommen.
Was Bastian gemacht hat, nämlich das Fahrzeug, welches gerade selber auf die Autobahn eingefädelt ist, auf dem Beschleunigungsstreifen zu überholen. Das ist nicht erlaubt. Allerdings kann ich die Polizisten nicht verstehen. Bastian hätte ja selber anhalten müssen, da hinter dem scharf bremsenden LKW ja weitere Fahrzeuge gewesen sind und ihm dadurch das einfädeln auf die Autobahn ohne stehenbleiben zu müssen, unmöglich war. Stimmt doch, Bastian, oder?

Also, es ist erlaubt auf dem Beschleunigungsstreifen Vollgas zu geben und schneller zu sein, als auf der Autobahn. Wenn jedoch nur ein einzelnes Fahrzeug kommt oder hinter dem eine große Lücke ist, mußt du deine Geschwindigkeit verlangsamen und dich dahinter einordnen. Derjenige, der auf der Autobahn ist, hat Vorfahrt.

Andreas
Andreas

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palmaxgt

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17

Samstag, 11. Januar 2003, 22:47

Hi all,

Im Link steht, dass es erlaubt ist! Aber Andreas hat es absolut richtig erlaeutert.

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Beschleunigungsspur
»Darf man beim Einfädeln in die Autobahn rechts überholen?«

Ja.
Man hat zwar keine Vorfahrt, wenn man sich einfädelt, aber es ist in der StVO ausdrücklich gestattet, auf Beschleunigungsstreifen rechts schneller zu fahren als links. Das kann in einigen Situationen, auch in der Prüfung, sinnvoll sein. Beispielsweise, wenn mehrere Lkws hintereinander unterwegs sind und man durch einen beherzten Spurt ganz nach vorne gelangt. Besser ist es aber, wenn man solche Manöver bereits üben konnte. Natürlich eignen sich Beschleunigungsspuren, die zum Schluss mit einer Leitplanke enden, eher nicht für diese Aktionen.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

@Andy 2K: Leider steht auch in der Quelle kein Aktenzeichen... muesste man mal im Internet stoebern, ob man es findet...

CU


Jan

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18

Samstag, 11. Januar 2003, 23:07

Leider habe ich es schon sooooo oft erlebt, das andere Verkehrsteilnehmer die Imprezas nur selten richtig einschätzen können, da wird 3km vorher mit der Lichthupe rumgefuchtelt, das es einem Stroboskop Konkurrenz macht, doch dann sieht man sie sehr schnell im Rückspiegel verschwinden. Thanks god.

MfG
2-bias

Mage

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19

Sonntag, 12. Januar 2003, 06:12

Das passiert mir immer bei den Einfahrten.

Komme ich auf die Beschleunigungsstrecke, gehen (hat sich ja so eingebürget ) die meisten schon von weitem auf die linke Spur.
Da es eine Beschleunigungsstrecke ist gehe ich natürlich dann aufs Gas

Dann gehn alle wieder rüber auf die rechte Spur oder gehen entlich von der Bremse.
Die unterschätzen den Impreaza einfach. Und das ist gut so!

Gruss Fernando

schrotti

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20

Sonntag, 12. Januar 2003, 12:49

hi @all
ja... so ne sche...e haben wir hier auch.....
ne autobahn (eher autostrasse) einfahrt mit ner recht scharfen kurve davor mit ner mitleren steigung,und nach ca. 50meter(vielleicht auch weniger) kommt schon ein tunnel,also ist die einfahrt auch nur ca.50 meter(oder weniger)....
auf der autostrasse sind wegen der einfahrt nur 60km/h erlaubt,jedoch fahren alle mit ca. 80km/h,fuer mich mit dem subi kein problem da ich schon mit ca. 80 bis 90km/h aus der kurve reinkomme und THEORETISCH ohne zu schauen mich einreihen koennte. *denkt drann,ich sagte nur THEORETISCH ohne zu schauen*
aber was manche autofahrer hier abziehen,kann ich nur sagen "Oh mein gott"
kriechen mit 40 die einfahrt hoch,bremsen fuer die kurve auf 30 runter und probieren dann mit halbherzigem gas geben sich iergendwie einzureihen....
schon viele male erlebt,das wegen einem dann sich ne ganze kolone bildet....
in so einer situation bin ich dann ein bisschen frech...komme um die kurve,sehe vorne ne kollone,und gehe gleich mal links raus,um nicht auch noch hinten anstehen zu muessen... meistens muss ich dann abbremsen,da ich eh schon zu schnell reinkomme

Ist das erlaubt sich so reinzuschleichen? oder muss ich warten bis sich die autos vorne erst einreihen koennen ????
gruss dean