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STI-AG

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161

Dienstag, 26. August 2008, 22:42

@ pro

Besten Dank für deine Bemühungen.

Hab beim StVA AG den Bereich für administrativen Massnahmen angerufen, so hiess jedenfalls am Telefon ( Drücken Sie die Taste 5 für Informationen zu Führerausweisentzügen). Und die Dame am Telefon hat extra noch einmal nachgefragt und mir bestätigt das ich Mofa fahren darf.

Die Praxis sollte eigentlich schon gleich sein in der ganzen Schweiz, aber wahrscheinlich weiss hier die linke Hand wiedermal nicht was die Rechte macht.

Tja warte ich mal ab was geht, es wird ja dann auf dem Schreiben stehen was ich noch darf.


Übrigens weisst du wie lange es geht bis ich da was höre? Wochen, Monate?


Nochmal besten Dank.


Gruss Oli.

pro

AK-Schweiz

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162

Mittwoch, 27. August 2008, 00:34

Rechne mal mit Monaten... ;)

1. Muss die Anzeige rapportiert werden
2. Durch den Vorgesetzten ans BA verfügt (Kopie ans StVA)
3. Originalakten landen beim BA
4. Irgendwann kümmert sich dann jemand darum
5. Du kriegst Akteneinsicht beim BA und kannst dich noch einmal zum Fall äussern
6. Irgendwann kümmert sich wieder jemand um deinen Fall und urteilt
7. Du kriegst den Strafbefehl (Busse) mit Kopie ans StVA
8. Du kriegst Post vom StVA mit der Entzugsverfügung

Das wäre ungefähr der Ablauf...

pro

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Bei nem Kollegen gings nur um einen nicht erlaubten Heckspoiler => ca. 6 Monate bis zum Strafbefehl :heuler:
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valium1982

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163

Mittwoch, 27. August 2008, 03:51

In Deutschland ist es meines wissens so, das man zumindest Mofa fahren darf wenn man vor ~1975 geboren ist. Da man damals fürs mofa noch keinen Führerschein oder Prüfbescheinigung brauchte.

Gruß Rolli
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STI-AG

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164

Mittwoch, 27. August 2008, 09:01

@ pro

Rechne mal mit Monaten...

Da wiehrt der Amtsschimmel =)


Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Bei nem Kollegen gings nur um einen nicht erlaubten Heckspoiler => ca. 6 Monate bis zum Strafbefehl


Was dauert denn solange?
Foto machen, Papiere überprüfen, Brief schreiben, Rechnung ausdrucken, abschicken, erledigt, Dauer 2 - 3 Wochen.

Lief woll nach der Beamtenmethode: Wer sich zuerst bewegt hat verloren :D


Ich dachte hab spätestens bis ende September bescheid, wie sie mich in die Pfanne hauen, war woll nichts.


Gruss Oli.

meikel87

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165

Donnerstag, 18. September 2008, 18:50

Hallo zusammen

Bei einem Ausweisentzug und man den Termin weiss das man ihn wieder bekommt, bekommt man ihn paar Tage früher oder später oder genau an diesem Tag??

Wie ist das in der Schweiz?

Hoffe jemand kann mir sagen wie das ist und bedanke mich im voraus

Gruss
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imprezadimi

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166

Donnerstag, 18. September 2008, 19:33

Ich bekam ihn am tag vorher.

pro

AK-Schweiz

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167

Donnerstag, 18. September 2008, 20:23

grundsätzlich spielt es keine rolle, wann du den ausweis wieder bekommst.
entscheidend ist das datum, welches auf der verfügung steht.
ab diesem datum darfst du ob mit oder ohne ausweis wieder fahren.

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

Lukas_WRX

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168

Montag, 1. Dezember 2008, 21:02

(CH) Bundesrat verteidigt Verbot von Radarwarnungen am Radio

Der Bundesrat hält es für recht und billig, dass Lokalradios die Automobilisten nicht vor Radarfallen warnen dürfen. Er stellt dies in seiner Antwort auf eine Interpellation klar.

[Rz 1] In der Interpellation de Buman: "Kann das BAKOM den Lokalradios verbieten, Radarwarnungen auszustrahlen?" wurde gefragt, auf welche rechtlichen Grundlagen sich das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beim Verbot von Radarwarnungen stützt und ob es dabei seine Macht missbrauche.

[Rz 2] Laut Bundesrat kann die Konzessionsbehörde «die Ausstrahlung bestimmter Sendungsarten untersagen, welche der Erfüllung des Leistungsauftrags zuwiderlaufen». Bei Radarwarnungen sei dies zweifellos der Fall: Solche Warnungen wirkten den Anstrengungen des Bundes und der Kantone zugunsten der Verkehrssicherheit entgegen.
http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/g…sch_id=20083535


Quelle: Jusletter vom 1.12.2008, SDA und Parlamentsdienste

STI-AG

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169

Montag, 1. Dezember 2008, 22:29

Das ist das schöne wenn man an der Macht ist.

Man kann die Gesetzte drehen und Wenden, wie man sie halt grade braucht ;(

Gruss Oli.

Alain

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170

Dienstag, 2. Dezember 2008, 07:18

Dabei erfüllen die Radiowarnungen mehr als alles andere das die Leute langsam fahren ;) insbesondere da die Warnungen meist recht spät kommen und der Radar schon wieder anderswo steht.

Gruss Alain
Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!

171

Dienstag, 2. Dezember 2008, 07:25

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr


Zitat

Original von STI-AG
Das ist das schöne wenn man an der Macht ist.

Man kann die Gesetzte drehen und Wenden, wie man sie halt grade braucht ;(

Gruss Oli.


also? sollten einige von hier in die politik wechseln und den laden von innen aufrollen. ja zur rennstrecke in der schweiz, freie autobahnen, 100 auf landstraßen, bußen wie in germanien usw. !
steht doch jedem frei zur heutigen zeit. dann brauch hier auch keiner mehr heulen :heuler: :tschuess:

Ihr wolltet den Osten, jetzt kriegt ihr den Osten! :thumbsup:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »imprezamann« (2. Dezember 2008, 07:26)


silver

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172

Freitag, 5. Dezember 2008, 19:25

da waren noch zwei kleine Satzfehler in dem Text:

Zitat



[Rz 2] Laut Bundesrat kann die Konzessionsbehörde «die Ausstrahlung bestimmter Sendungsarten untersagen, welche der Erfüllung des Leistungsauftrags zuwiderlaufen». Bei Radarwarnungen sei dies zweifellos der Fall: Solche Warnungen wirkten den Einnahmen des Bundes und der Kantone unter dem Vorwand der Verkehrssicherheit entgegen.



;(

STI-AG

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173

Samstag, 12. Juni 2010, 23:29

So jetzt will ich es endlich wissen:

- Was für Konsequenzen hat man zu erwarten wenn man mit einem Radarwarner erwischt wird?
Ich meine nicht die GPS- oder Naviwarner, sonder richtige Warner wie Valentine oder Beltronics.

Hab schon den Rechtsschutz, das Strassenverkehrsamt etc. angefragt und hab als Antwort so ziemlich alles erhalten. Von Gerät wird eingezogen und zerstört, über Ausweisentzug auf unbestimmte Zeit, bis zu Gefängnis?

Nur was ist jetzt richtig.

Und nein ich hab keinen (ich weiss ja nicht was passiert wenn sie mich erwischen :rolleyes: ), aber interessant wäre es schon :whistling:

Gruss Oli.

cybersquare

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174

Sonntag, 13. Juni 2010, 00:16

Real racers prove their skills on the track. Street racing is just a competition to see who is the bigger idiot.

vonderAlb

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175

Montag, 14. Juni 2010, 09:50


Und nein ich hab keinen (ich weiss ja nicht was passiert wenn sie mich erwischen :rolleyes: ), aber interessant wäre es schon :whistling:

Wozu?
Nach dir keine Gedanken darüber was wäre wenn, sondern laß einfach die Finger weg von solch einem Gerät. Dann wirst du nie darüber nachdenken müssen was dich erwartet wenn du erwischt wirst.
So einfach ist das.
Andreas

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Lukas_WRX

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176

Dienstag, 29. Juni 2010, 08:21

Raserunfall: Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Berner Junglenker

BGer – Ein junger Berner Autolenker, durch dessen Schuld 2006 zwei junge Frauen starben, muss definitiv für fünf Jahre hinter Gitter. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen mehrfacher eventual-vorsätzlicher Tötung bestätigt.

Der damals 18-jährige Automonteurlehrling war am 2. April 2006 mit seiner gleichaltrigen Freundin in einem getunten VW Corrado von Lyss Richtung Büetgen gefahren. Als ein schwarzer Saab aufschloss und ihn überholte, setzte der junge Mann zur Verfolgung an.

Trotz Warnungen und eindringlichem Bitten seiner Freundin beschleunigte der Fahrer ungeachtet des sonntäglichen Ausflugverkehrs auf der kurvenreichen Strasse ausserorts auf zeitweise über 120 Stundenkilometer. In einer Linkskurve kam der Wagen mit dem rechten Hinterrad auf Gras am Strassenrand.

Das Auto geriet ausser Kontrolle, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Dessen 23-jährige Lenkerin und die Freundin des Rasers starben auf der Unfallstelle. Der Fahrer selber erlitt mittelschwere Verletzungen.

Das Kreisgericht Aarberg verurteilte ihn 2008 wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, was vom Berner Obergericht im vergangenen Jahr bestätigt wurde. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun ebenfalls abgewiesen.

Er hatte verlangt, nur wegen fahrlässiger Tötung zu einer maximalen Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt verurteilt zu werden. Den Tod der beiden Frauen habe er nicht in Kauf genommen, sondern darauf vertraut, dass schon nichts passieren werde.

Die Richter in Lausanne halten ihm entgegen, dass aufgrund seiner halsbrecherischen Fahrweise die Möglichkeit eines tödlichen Unfalls erkennbar gewesen sei. Auch das eindringliche Bitten der Freundin habe ihm die Gefährlichkeit seines Tuns vor Augen führen müssen.

Bei der Verfolgung des Saab sei er angesichts seiner Fahrweise und Unerfahrenheit ein äusserst hohes Risiko eingegangen. Die Berner Justiz sei zu Recht davon ausgegangen, dass er nicht mehr ernsthaft habe darauf vertrauen können, es werde schon gut ausgehen.

Vielmehr habe er es bei der Verfolgungsfahrt mit seinem über 200 PS starken, tiefergelegten VW im eigentlichen Sinn «darauf ankommen» lassen. Dass er sich bei seiner Fahrt auch selber gefährdet habe, ändere nichts. Sein Ziel, dem Saablenker «den Meister zu zeigen», habe er über alles andere gestellt, auch seine eigene Sicherheit.

Urteil 6B_168/2010 vom 4. Juni 2010

Quelle: Jusletter vom 28. Juni 2010

Alain

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177

Dienstag, 29. Juni 2010, 08:40

Auf eine Seite ist das Urteil ja verständlich auf die andere Seite schluckt man da schon zweimal wenn man an seine Flegeljahre zurück denkt :rolleyes:

Gruss Alain
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178

Dienstag, 29. Juni 2010, 16:16

Fünf Jahre Gefängnis für diese "Tat" scheint für die Hinterbliebenen ein gerechtes Urteil zu sein, aber nur hinsichtlich einer möglichen Genugtuung.
Sinnvoll sind indes solche Urteile niemals, weil der Beweggrund nicht nieder und vorsätzlich ist, nämlich anderen Schaden bis zur Inkaufnahme des Todes zuzufügen.
Der kleine Depp hat sich aufgrund seiner Unreife einfach überschätzt! - Sollte nicht spätestens hier das Denken der Verantwortlichen einsetzen, solches in Zukunft vermeiden zu helfen?
Strafe als Abschreckung? Lebenslang für Mord? -Scheint doch seit tausenden von Jahren nichts zu bewirken.
Aber Maßnahmen zur Prävention verursachen erstmal Kosten, -ja wer soll denn das zahlen...? Neinnein, unsere Gesetze sind schon i.O., erst mal die Tat zulassen und dann aber richtig bestrafen, möglichst mit viel Geld, damit der marode Haushalt seine Überwachungsanlagen finanzieren kann. Naja, und wenn schlimmeres passiert einfach ein Exempel statuieren!
Keine Frage, das Ergebnis der Fahrt ist kaum schlimmer zu denken, einfach furchtbar. Aber der dritte Tote ist nach fünf Jahren der Unfallverursacher.

Und Alain: Ja genau, einfach Glück gehabt...

Lukas_WRX

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179

Montag, 26. Juli 2010, 16:52

Tempo-Massnahme der Tessiner Behörden aufgehoben

Die Automobilisten können auf der Autobahn A2 zwischen Chiasso und Bissone auch in Zukunft mit 120 km/h fahren. Dies beschloss das Bundesverwaltungsgericht. Es hiess eine Beschwerde des TCS und weiterer Organisationen gegen das Tessiner Umweltdepartement gut.

Dieses hatte sich beim Bundesamt für Strassen für eine Tempolimite von 100 km/h auf dem 18 Kilometer langen Autobahnteilstück stark gemacht. Von der im Juni 2007 beschlossenen Massnahme versprach man sich eine Verbesserung der Luftqualität im Südtessin.

Die Autolobby, angeführt von ACS und TCS, sowie die Tessiner Handels-, Industrie- und Gewerbekammer reichten gegen diese Massnahme jedoch eine Beschwerde ein. Mit Erfolg, denn das Bundesverwaltungsgericht annullierte nun die Tempo-Reduktion.

Die drei Richter bezweifeln in ihrem Urteil, dass es sich dabei um das richtige Mittel handelt, um eine Verbesserung der Luftqualität herbeizuführen. Sie werfen den Tessiner Behörden vor, sich auf die Tempo-Reduktion versteift und andere Massnahmen ausser Betracht gelassen zu haben.

Zudem sei das Proportionalitätsprinzip verletzt worden. Die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen der Massnahme. Ferner wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass sich die Luftqualität im Südtessin in den vergangenen Jahren ständig verbessert habe.

Der Kanton Tessin hat die Möglichkeit, das Urteil vor dem Bundesgericht anzufechten.

Quelle: Jusletter vom 26. Juli 2010

STI-AG

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180

Montag, 26. Juli 2010, 21:49

Mal sehen was jetzt weiter geht.

Ist immerhin ein guter Anfang, weiter so 8)

Gruss Oli.