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Sein Verschulden war fraglos als mittelschwer zu gewichten, so dass ihm auf Grund der bisherigen und nunmehr bestätigten Praxis des Bundesgerichts der Führerausweis ungeachtet seines makellosen automobilistischen Leumunds für einen Monat entzogen wurde.
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Hi!
Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist, aber in D gilt im Straßenverkehrsrecht der subjektive Schuldmaßstab. Das heißt, das bei der Gewichtung der Schuld nicht davon ausgegangen wird, wie ein durchschnittlicher Autofahrer hätte reagieren müssen, sondern speziell der betroffene Fahrer. Somit ist es nicht förderlich, vor Gericht mit Entschuldigungen wie "Ich fahre jetzt seit 40 Jahren unfallfrei!" zu argumentieren. Dann wird der Richter sagen, daß jemand, der so lange so ausgezeichnet fährt erst recht hätte erkennen müssen, daß...(z.B. bei roter Ampel nicht über die Kreuzung gefahren werden darf). Besser ist es, sich als (unter-)durchschnittlichen Fahrer darzustellen, da man von so einem Fahrer ja nun wirklich nicht erwarten konnte daß...(z.B. man bei rot nicht über die Ampel fährt).
Ich hoffe, es ist verständlich, auch wenn das Beispiel nicht das beste ist.
Kurz: In Verkehrssachen vor Gericht bloß nicht so dick auftragen...
Sevi