Du bist nicht angemeldet.

Beiträge: 639

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

21

Mittwoch, 22. Mai 2002, 08:53

ein POP-OFF (BOV) ist meines wissens nicht legal! man sollte darum darauf achten, dass die farbe des ventils nicht zu auffällig ist (pink oder so).

ich fahre schon ewig mit einem POP-OFF und hatte nie probleme. obwohl ich bin nicht unbedingt der massstab, da ich noch nie in eine kontrolle gekommen bin...

gruss
Marco


Joke

Schüler

Beiträge: 129

Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

22

Montag, 3. Juni 2002, 12:28

Hallo zusammen

Ich habe da eine Frage betr. legalität usw.

Ich fahre nun mit einem Reifendruck von vorne 2.8 und hinten 2.5 bar. Jetzt hat mir am Wochenende ein Freund gesagt, dass das wegen Versicherung und so nicht erlaubt ist. Ist das so?

Kann die Versicherung sich weigern im Schadenfall zu zahlen aufgrund eines zu hohen Luftdrucks? (zu hoch im Gegensatz zur Originalbereifung!)

Danke für Eure Informationen in dieser Sache.

Gruss aus dem Bündnerland
Joke

Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 6 678

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz, Fricktal

  • Private Nachricht senden

23

Montag, 3. Juni 2002, 13:04

Hallo Joke

Da hat sich Dein Freund wohl einen Scherz erlaubt.

Das würde mich auch mal interessieren, wie die Versicherung in so einem Fall einen Haftungsausschluss begründen wollte. Vergiss es.
Gruss
Lukas

Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 6 678

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz, Fricktal

  • Private Nachricht senden

24

Mittwoch, 26. Juni 2002, 08:29

Freispruch für Autolenkerin
Unfall auf Fussgängerstreifen


Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Autolenkerin wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgehoben, die einen Mann angefahren hatte, der im Bereich eines Fussgängerstreifens plötzlich die Strasse betreten hatte. Die zuständigen kantonalen Instanzen hatten den Fussgänger wegen unvorsichtigen Betretens des Fussgängerstreifens verurteilt, aber mit Blick auf die schweren Verletzungen von einer Bestrafung abgesehen (Art. 66 bis Strafgesetzbuch). Die Autofahrerin war mit 300 Franken gebüsst worden.


[Rn 1] Das einstimmig gefällte Urteil des Kassationshofs in Strafsachen ruft in Erinnerung, dass sich das Mass der Sorgfalt, das vom Autolenker verlangt wird, nach den gesamten Umständen des jeweiligen Falles richtet (BGE 122 IV 225 E. 2b). Wie zuvor schon die kantonalen Richter gelangte auch das Bundesgericht zum Schluss, die Autolenkerin habe das Vortrittsrecht des Fussgängers nicht missachtet, da dieser die Strasse überraschend und zu einem Zeitpunkt betrat, als das Auto nicht mehr rechtzeitig angehalten werden konnte.

[Rn 2] Anders als die Vorinstanz ist das Bundesgericht der Auffassung, dass der Autolenkerin auch keinerlei Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann. Für sie gab es im Zeitpunkt, zu dem sie den auf dem rechten Trottoir parallel zur Strasse zügig voranschreitenden Mann erblickte, keinerlei Anzeichen dafür, dass der Fussgänger plötzlich und ohne zurückzublicken auf die Strasse treten könnte. Daher bestand für die Autofahrerin keine Veranlassung, ihre Geschwindigkeit von rund 50 km/h zu reduzieren oder besondere Bremsbereitschaft zu erstellen. Die ruhige Verkehrslage und die gute Sicht erlaubten es ihr vielmehr, "mit unverminderter Geschwindigkeit und mit durchschnittlicher Bremsbereitschaft auf den Fussgängerstreifen zuzufahren". Denn auf Grund des Vertrauensgrundsatzes im Strassenverkehr hatte sie nicht mit dem schweren Fehlverhalten des erwachsenen Fussgängers zu rechnen.

Urteil 6S.80/2002 vom 30. 5. 02 - keine BGE-Publikation vorgesehen.

vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

25

Mittwoch, 26. Juni 2002, 09:26

Recht so. Man kann doch nicht für alles immer den Autofahrer verantwortlich machen.
Aber Vorsicht: bei einem Kind wäre dieses Urteil bestimmt nicht so ausgefallen. Da kennen unsere Richter kein Pardon.

Andreas
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

Shadow

Meister

Beiträge: 2 253

Registrierungsdatum: 5. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

26

Mittwoch, 26. Juni 2002, 10:29

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Aber Vorsicht: bei einem Kind wäre dieses Urteil bestimmt nicht so ausgefallen. Da kennen unsere Richter kein Pardon.
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Find ich auch recht so! Bei Kindern die neben dem Gehsteig herumtrollen ist IMMER höchste Bremsbereitschaft angesagt (und evtl. die Geschwindigkeit drosseln).

Gruss
Shad w

Driver

Fortgeschrittener

  • »Driver« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 520

Registrierungsdatum: 11. März 2002

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

27

Dienstag, 16. Juli 2002, 12:06

Hallo Zusammen,

Hier in Zürich und Umgebung wurden in letzter Zeit viele alte Menschen angefahren und nicht nur von ... Letztens fuhren zwei Streifenwagen hintereinander und der Vordere hat vor dem Fussgängerstreifen gehalten. Der hintere nicht, und der Fussgänger wurde aufgeladen.

Frage:
Ab Juli gilt in Winterthur und Zürich, bei 25 Km/h zuviel auf der Stelle den Ausweis abgeben (früher 31 km/h).

Wie ist das eigentlich auf der Zürcher-Stadtautobahn vor dem Milchbucktunnel, wo seit noch nicht allzu langer Zeit auf 60 Km/h reduziert wurde.
Gilt da das Autobahnrecht?

Gruss Driver

geändert von: driver on 16/07/2002 12:14:59

patGT

Fömi im Impreza GT Club

Beiträge: 3 742

Registrierungsdatum: 28. November 2001

Wohnort: Luzern, Schweiz

  • Private Nachricht senden

28

Dienstag, 16. Juli 2002, 12:45

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Frage:
Ab Juli gilt in Winterthur und Zürich, bei 25 Km/h zuviel auf der Stelle den Ausweis abgeben (früher 31 km/h).<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

@Driver
Woher (Quelle) hast Du diese Info? Wäre ja oberkrass, 145 auf der Bahn = Billett weg..

Gruss,
patGT


MY23 BRZ
MY09 Legacy BPS 3.0R Executive S 6-MT

Driver

Fortgeschrittener

  • »Driver« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 520

Registrierungsdatum: 11. März 2002

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

29

Dienstag, 16. Juli 2002, 13:05

Hallo patGT,

Es gilt nur für die Stadt? (Stadtgebiet?).

http://www.20min.ch/news/zuerich/sda.tmp…_20020715164152

In 10 Jahren kostet der Liter Benzin 5 Franken, Steuern 500 und Radiohören im Auto 100. Was es erträgt ist nur eine Frage der Optimierung (immer ein bisschen mehr fordern fällt nicht so auf).


Gruss Driver

geändert von: driver on 16/07/2002 13:33:29

Shadow

Meister

Beiträge: 2 253

Registrierungsdatum: 5. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

30

Dienstag, 16. Juli 2002, 14:22

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
(immer ein bisschen mehr fordern fällt nicht so auf).
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Ob das auch bei meinem Chef klappt
Wenn ja; dann habe ich (fast) nichts gegen die Teuerung

Gruss
Shad w

Driver

Fortgeschrittener

  • »Driver« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 520

Registrierungsdatum: 11. März 2002

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

31

Mittwoch, 17. Juli 2002, 12:08

Stadt Zürich bekommt einen Auftrag vom Städtischen Polizeidepartement.
Akzeptanz und Vorschläge zu Tempo 30 Zonen

Das gibt dem Ganzen einen demokratischen Ansatz.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/3909255


Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 6 678

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz, Fricktal

  • Private Nachricht senden

32

Mittwoch, 24. Juli 2002, 11:22

Aus dem Bundesgericht: Entzug des Führerausweises trotz makellosem Leumund

Ist das Fehlverhalten eines Fahrzeuglenkers als mittelschweres Verschulden zu werten, wird ihm der Ausweis auch in Zukunft selbst dann entzogen, wenn er sich seit Jahrzehnten auf der Strasse nie etwas hatte zuschulden kommen lassen. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, seine Praxis zu ändern und künftig in solchen Fällen den ungetrübten automobilistischen Leumund mit zu berücksichtigen und allenfalls statt eines einmonatigen Ausweisentzugs bloss eine Verwarnung auszusprechen (vgl. BGE 126 II 192).

Konkret zu beurteilen war in Lausanne der Fall eines Autolenkers, der sich rund 40 Jahre lang im Strassenverkehr korrekt verhalten hatte, bevor er beim Linksabbiegen einen Frontalzusammenstoss verursachte. Sein Verschulden war fraglos als mittelschwer zu gewichten, so dass ihm auf Grund der bisherigen und nunmehr bestätigten Praxis des Bundesgerichts der Führerausweis ungeachtet seines makellosen automobilistischen Leumunds für einen Monat entzogen wurde.
Urteil 6A.29/2002 vom 2. 7. 02

Hikari

Profi

Beiträge: 1 440

Registrierungsdatum: 26. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

33

Mittwoch, 24. Juli 2002, 21:29

Konsequenz: Ein ungetrübter automobilistischer Leumund zählt nichts. Also ist er auch nicht anzustreben. Man fährt, wie's einem gefällt. Es gibt nur eine Regel: Sich nicht erwischen lassen!

Gruss Walter

PS hätte ich für diesen Beitrag 'Scherzmode EIN' schalten sollen?


Sevi

Fortgeschrittener

Beiträge: 220

Registrierungsdatum: 8. April 2002

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

34

Donnerstag, 25. Juli 2002, 14:03

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Sein Verschulden war fraglos als mittelschwer zu gewichten, so dass ihm auf Grund der bisherigen und nunmehr bestätigten Praxis des Bundesgerichts der Führerausweis ungeachtet seines makellosen automobilistischen Leumunds für einen Monat entzogen wurde.
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Hi!

Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist, aber in D gilt im Straßenverkehrsrecht der subjektive Schuldmaßstab. Das heißt, das bei der Gewichtung der Schuld nicht davon ausgegangen wird, wie ein durchschnittlicher Autofahrer hätte reagieren müssen, sondern speziell der betroffene Fahrer. Somit ist es nicht förderlich, vor Gericht mit Entschuldigungen wie "Ich fahre jetzt seit 40 Jahren unfallfrei!" zu argumentieren. Dann wird der Richter sagen, daß jemand, der so lange so ausgezeichnet fährt erst recht hätte erkennen müssen, daß...(z.B. bei roter Ampel nicht über die Kreuzung gefahren werden darf). Besser ist es, sich als (unter-)durchschnittlichen Fahrer darzustellen, da man von so einem Fahrer ja nun wirklich nicht erwarten konnte daß...(z.B. man bei rot nicht über die Ampel fährt).
Ich hoffe, es ist verständlich, auch wenn das Beispiel nicht das beste ist.

Kurz: In Verkehrssachen vor Gericht bloß nicht so dick auftragen...


Sevi

burnout

Schüler

Beiträge: 107

Registrierungsdatum: 26. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

35

Sonntag, 28. Juli 2002, 13:22

@urs reichen

wie ist das nun mit dem Einbau von H- Gurten beim STI ? -
kann ich die auch im normalen Strassenverkehr verwenden oder nicht ?
Befestigung an den Originalbefestigungspunkten der Seriengurten.
Originalgurt wird nicht entfernt.
Der H- Gurt ist von der Firma Schroth und kann hinten ausgeklickt werden.
Muss ich die vorführen ?


Wie hoch ist die Busse wenn man mit einem offenen BOV erwischt wird ?

Besten Dank

Gruss
burnout


Ist der Urs in den Ferien ??????????????





geändert von: burnout on 30/07/2002 12:26:36

StukkiAlex

Fömi im Impreza GT Club

Beiträge: 5 168

Registrierungsdatum: 30. September 2001

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

36

Sonntag, 28. Juli 2002, 13:31

@sevi: bei dem beitrag hat doch der christian mitgeschrieben*gg*

@burnout: ich würde versuchen die gurte eintragen zu lassen, damit gehst du jedem problem mit der polizei aus dem weg! in deutschland ist es mit sicherheit möglich, ob das bei euch auch geht weiß ich natürlich auch nicht...

mfg alex

http://www.stukkialex.de
12. - 14. Juni 2020
13. Freies Bergrennen

u.reichen

Schüler

Beiträge: 127

Registrierungsdatum: 24. April 2002

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

37

Dienstag, 30. Juli 2002, 14:14

@burnout

Sorry, hatte endlich mal wieder frei! Ich habe bei meinem STI auch Hosenträgergurte drin, hab noch nicht vorgeführt!

Gemäss SVG müssten diese Abänderungen am Gurtsystem geprüft werden, sollte aber ohne weiteres möglich sein! Dies ergibt dann einen Eintrag im Fahrzeugausweis!

Wegen dem offenen BOV? Uffff! Dies bringt Dir sicherlich eine Anzeige ins Haus! Na ja, lass Dich einfach nicht erwischen (Stadtverkehr und so)! Meines hat noch niemand bemerkt, meinen Kollegen denken dies sei beim STI normal!

Wieviel Du bezahlen müsstest kann ich Dir nicht sagen, ist in jedem Kanton verschieden und hängt von der Laune des Richters ab!
Keep on Racing!

geändert von: u.reichen on 30/07/2002 14:17:54

burnout

Schüler

Beiträge: 107

Registrierungsdatum: 26. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

38

Mittwoch, 31. Juli 2002, 12:58

Sali Urs

habe mich heute nochmal schlau gemacht bezüglich H- Gurten:
Der nette Mann vom Strassenverkehrsamt hat mir folgendes erklärt:
1. Ein Eintrag in den Fahrzeugausweis ist nicht möglich.
d.h. Ein 4- Punkt Gurt kann nicht vorgeführt werden.
2. Ein Einbau ist erlaubt, solange der Originalgurt nicht abgeändert wird.
3. Den H-Gurt darf man im öffentlichen Strassenverkehr nicht benützen.
(Gibt Busse, ist wie nicht angeschnallt)Ist aber Ermessenssache des
Polizisten.
Auch ein Zertifikat des Herstellers nützt nichts.
Der Grund für das ganze Theater ist folgender: Die Originalbefestigungspunkte
der Gurtschlösser auf der Rückbank sind nicht geprüft. ???!!!!!!????

Ist schon irgendwie komisch - oder ?????

Diese Auskunft wurde vom Strassenverkehrsamt in Trogen (AR) erteilt.

Gruss
burnout


u.reichen

Schüler

Beiträge: 127

Registrierungsdatum: 24. April 2002

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

39

Mittwoch, 31. Juli 2002, 13:49

@burnout Ja, ist schon komisch, ich hab ebenfalls bei unserem SVG Experten nachgefragt! Sollte im Kt. Bern kein Problem sein mit Eintrag im Fzg-Ausweis! Die Punkte am Rücksitz sind nicht geprüft? So ein Schwachsinn! Da wären ja die ganzen Rücksitzgurte umsonst!
Die Busse für nicht angegurtet ist ja nicht so schweinisch teuer, Kostet bei uns SFr. 60.00! Hab auf jeden Fall noch keinen gebüsst! Am besten ist wohl, wenn Du die Originalgurte unverändert lässt, ist ja kein Problem!

Keep on Racing!

Hikari

Profi

Beiträge: 1 440

Registrierungsdatum: 26. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

40

Mittwoch, 31. Juli 2002, 18:38

Im Klartext: Die MFKs der einzelnen Kantone sind nicht auf dem gleichen Stand (in diesem kleinen Land), zuwenig professionell (die Aussage zum Rücksitz ist mehr als doof) und messen daher mit unterschiedlichen Ellen!
Wenn ich 4 Punkt Gurte trage und eine Busse für nicht angeschnallt bezahlen muss, dann bin ich im Irrenhaus!

Gruss Walter