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Lukas_WRX

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181

Dienstag, 3. August 2010, 15:30

Kein Freispruch für Überholmanöver vor Rechtskurve

Das Schwyzer Kantonsgericht hätte einen Autolenker für sein gefährliches Überholmanöver nicht ungestraft lassen dürfen. Das Bundesgericht hat der Staatsanwaltschaft Recht gegeben.

Der Autofahrer war im Juli 2008 auf einer kurvigen Strecke unterwegs gewesen. Auf einem rund 150 Meter langen geraden Zwischenstück überholte er den vor ihm fahrenden Wagen. Unmittelbar vor der folgenden Rechtskurve konnte er wieder einbiegen, wobei er allerdings das überholte Fahrzeug noch streifte.

Das Schwyzer Kantonsgericht verurteilte den Lenker wegen zu dichtem Auffahren zu 500 Franken Busse. Vom Vorwurf des Überholens an unübersichtlicher Stelle sprach es ihn dagegen frei. Es vertrat dabei die Ansicht, dass er das Überholmanöver noch vor der Kurve und damit innerhalb der überblickbaren Strecke habe beenden können.

Damit ist das Kantonsgericht falsch gelegen, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschieden hat. Die Lausanner Richter erinnern daran, dass das Überholen nur gestattet ist, wenn der benötigte Raum übersichtlich und frei ist und entgegenkommende Fahrzeuge nicht behindert werden.

Überblickbar müsse dabei nicht nur die Strecke sein, die für den eigentlichen Überholvorgang benötigt werde, sondern auch der Weg, den ein entgegenkommendes Fahrzeug bis zum Punkt des Einscherens zurücklege. Es genüge daher nicht, dass der Überholende sein Manöver noch kurz vor der Kurve habe abschliessen können.

Bei einem Überholweg von rund 144 Metern hätte vielmehr eine freie Strecke von 288 Meter zur Verfügung stehen müssen. Das Schwyzer Kantonsgericht wird vom Bundesgericht aufgefordert, nun in diesem Sinne einen neuen Entscheid zu fällen.

Urteil 6B_272/2010 vom 9. Juli 2010

Quelle: Jusletter vom 2.8.2010

Alain

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182

Dienstag, 3. August 2010, 16:18

Ist aber auch ein sehr komisches Urteil gewesen würde ich meinen da fehlt ja jegliches logisches Denken!! :rolleyes:

Gruss Alain
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STI-AG

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183

Samstag, 13. November 2010, 21:05

So ich hab wiedermal eine Frage, und zwar geht es um die Lichthupe.

Folgendes ich bin auf der Autobahn unterwegs und links schläft wieder einer, ist es jetzt erlaubt einmal die Lichthupe zu benutzen (natürlich nicht erst wenn ich ihm schon am A.... klebe)?

Alles was über die SuFu gefunden habe bezog sich auf Deutschland, mich interessiert aber die Rechtslage in der Schweiz.

Gruss Oli.

Lukas_WRX

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184

Dienstag, 1. März 2011, 10:23

Rechtsüberholen auf der Autobahn ...

... kostet 500 Franken Busse

Eine Frau fuhr auf der Überholspur in einer Kolonne mit Tempo 80 bis 90, der Verkehr auf der Normalspur war weniger dicht. Sie schwenkte deshalb auf den Normalstreifen, erhöhte dort ihr Tempo, fuhr an zwei Personenwagen vorbei und bog wieder auf die Überholspur ein, nachdem sie auf einen langsamer fahrenden Lastwagen aufgeschlossen hatte.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln zu 500 Franken Busse sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 5800 Franken. Das Argument der Frau, sie habe mit dem Fahrstreifenwechsel gar nicht primär die Absicht gehabt, die vor ihr fahrenden Fahrzeuge rechts zu überholen, nützte nichts.

Zusätzlich muss die Frau dem Bundesgericht 4000 Franken Gerichtskosten zahlen, und es droht ihr ein dreimonatiger Fahrausweisentzug.

Bundesgericht, Urteil 6B_903/2010 vom 4. 1. 2011

pro

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185

Dienstag, 1. März 2011, 10:49

Normalerweise wird eine grobe Verletzung der Vekehrsregeln (SVG 90/2) mit einer Busse von 1/4 des monatlichen Einkommens oder mind. Fr. 1000.-- geahndet.
Wenn man das Urteil weiter zieht an die nächsthöhere Instanz, wird die Busse moglicherweise gemindert, doch man ist immer noch schuldig
und zahlt deshalb ein vielfaches an Gerichtskosten ;)

Super Beispiel hier, danke Lukas!
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Lukas_WRX

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186

Dienstag, 1. März 2011, 12:34

Immerhin hatte sie erreicht, dass die bedingte Geldstrafe bei der ersten Instanz von CHF 8'800.- auf CHF 5'800.- reduziert wurde. Und weil es bedingt ist, ist es nur eine hypothetische Strafe. Also hat sie kräftig daraufgelegt. ;)

Anscheinend sind derartige Bundesgerichtsurteile im Volk zu wenig bekannt, da ich tagtäglich im Morgenverkehr genau das erlebe.

Gruss
Lukas

patGT

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187

Dienstag, 1. März 2011, 12:41



Verurteilung wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln......500 Franken Busse..........bedingten Geldstrafe von 5800 Franken...............4000 Franken Gerichtskosten..........dreimonatiger Fahrausweisentzug.



Das ist einfach nur krank, krank, krank ;(
Und was ist mit den Linkspennern, welche die Spur nicht frei gemacht haben??

Gruss
Patrick
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188

Dienstag, 1. März 2011, 12:46

Die Busse/Kosten ist ja noch das eine...
Vielen ist es nicht einmal bewusst, dass man dafür seinen Ausweis für mindestens 3 Monate abgibt.
Dann beginnt meist das Prozessieren und der Kampf ums Billet.
Schlussendlich gibts man den Ausweis trotzdem ab, bezahlt ein vielfaches der Busse/Geldstrafe und die nervliche Belastung ist da noch nicht mit eingerchnet.

Hinter einem Linksschleicher her zu fahren, kostet zwar auch Nerven,
ist aber schlussendlich immer günstiger.
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STI-AG

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189

Dienstag, 1. März 2011, 23:26

Und vor allem ist dient ja nur der Sicherheit ....... Wer's glaubt wird selig :cursing:

Ein ehemaliger Arbeitskollege hat wegen Rechtsüberholen auch schon ne hohe Busse bezahlt und seinen Schein abgegeben.
Er kommt auf der Bahn rechts leer, auf der linke Spur ein Fahrzeug mit 90!! .
Lichthupe gegeben, keine Reaktion, auf die rechte Spur gewechselt und eine Weile weiter gefahren, danach langsam Beschleunigt und das Fahrzeug überholt, nach dem Überholvorgang auf 120 beschleunigt.

Komischerweise taucht jetzt die Polizei auf, Resultat siehe oben, übrigens dem Schleicher ist nichts passiert X( Was ich davon halte, behalte ich jetzt besser für mich.

Auch sollte man bedenken selbst das Rechts vorbeifahren ist eigentlich verboten.

Ich frag mich jeden Tag, was soll ich in der Baustelle Lenzburg - Mägenwil machen, wenn die linke Kolonne bremst? Die rechte Kolonne auch runter bremsen? Ne, ich kenne keinen Zahnarzt ;)

Meine eigene Meinung ist das man das Rechtsüberholverbot eh aufheben sollte.

Gruss Oli.

patGT

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190

Mittwoch, 2. März 2011, 09:31

Meine eigene Meinung ist das man das Rechtsüberholverbot eh aufheben sollte.


Klarer Fall. Das würde das Problem sofort lösen. Unverständlich, aber typisch Schweiz, dass das nicht durch kommt.


@pro
Mich würde mal interessieren, was für (legale) Möglichkeiten man hat, wenn man auf der Autobahn hinter einem Linksfahrer festhängt, der partout die Spur nicht freigeben will. Ich habe nämlich keine Lust, quer durch die ganze Schweiz hinter einem solchen Super..rschlch nachzufahren. Hatte schon mal eine entsprechende Erfahrung gemacht, das war allerdings in Deutschland. Da fuhr ich über 100km (!) hinter einem Mercedes, der nicht ein einziges Mal auf die rechte Spur ging. Man hält es kaum für möglich aber es gibt nicht wenige Autofahrer, die fahren generell auf die linke Spur und bleiben dort, bis sie die Autobahn wieder verlassen.
Was kann man also tun, wenn jemand absichtlich die Spur blockiert?

Gruss
Patrick
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ciucciu

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191

Mittwoch, 2. März 2011, 09:39

Zitat

Ich frag mich jeden Tag, was soll ich in der Baustelle Lenzburg - Mägenwil machen, wenn die linke Kolonne bremst? Die rechte Kolonne auch runter bremsen? Ne, ich kenne keinen Zahnarzt


Allgemein zwischen Lenzburg und Spreitenbach. Wurde schon einpaar mal da rechts überholt.
Vor einer Woche fuhr ich in ener Kollone auf der Linken Spur. Hinter mit ein GTI, der fing plötzlich an zu Lichthupen, und setzte den linken Blinker. Ich konnte mich ja nicht in Luft auflösaen. Er ist dann rechts an der ganzen Kollone vorbei, mit ordentlichem Tempo...

Gruss Rico

Runeflinger

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192

Mittwoch, 2. März 2011, 09:46

@pro
Mich würde mal interessieren, was für (legale) Möglichkeiten man hat, wenn man auf der Autobahn hinter einem Linksfahrer festhängt, der partout die Spur nicht freigeben will. Ich habe nämlich keine Lust, quer durch die ganze Schweiz hinter einem solchen Super..rschlch nachzufahren. Hatte schon mal eine entsprechende Erfahrung gemacht, das war allerdings in Deutschland. Da fuhr ich über 100km (!) hinter einem Mercedes, der nicht ein einziges Mal auf die rechte Spur ging. Man hält es kaum für möglich aber es gibt nicht wenige Autofahrer, die fahren generell auf die linke Spur und bleiben dort, bis sie die Autobahn wieder verlassen.
Was kann man also tun, wenn jemand absichtlich die Spur blockiert?

Gruss
Patrick


M.E. nur wenig: Polizei anrufen und hoffen, dass die gerade eine Streife in der Nähe haben UND auch Jagd auf einen Einzelfall zu machen bereit sind, der noch nicht von der AB abgefahren sein darf und der auf der AB erst gefunden werden muss...

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, und fremde Gesetzesübertretung rechtfertigt nicht die eigene...
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
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193

Mittwoch, 2. März 2011, 12:07

@patGT: Deine Frage hab ich hier im Forum schon zig mal beantwortet.
Ich tue es gern nochmal per PN wenn du es nicht findest ;)

Hier ist nicht der richtige Ort zum über solche Sachen diskutieren.
Dafür gibt es diesen Thread oder diesen Thread

Und da hier auch nicht der Ort ist, wo man über unsere Baustellen im AG diskutieren, wird bald gemäht. Einfach z.K. ;)

pro

edit @patGT: Hier ist auch noch ein Thread ;). Leider fehlt in diesem Thread mein Diagramm auf Seite 1. Muss schauen, dass ich das wieder einscannen kann. Bei weiteren Fragen, werde ich sie in den besagten Threads beantworten oder dann per PN.
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patGT

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194

Mittwoch, 2. März 2011, 12:50

@pro
@patGT: Deine Frage hab ich hier im Forum schon zig mal beantwortet.


Ich glaube, Du hast mich nicht 100% richtig verstanden. Ich wollte nicht wissen, was für Strafen auf Rechtsüberholen stehen, auch nicht unbedingt in welchen Fällen rechts vorbei gefahren werden darf (wenn ich richtig kombiniere, ist das sowieso fast nie legal). Vielmehr würde mich interessieren, was man legal unternehmen kann, wenn konkret einer die Spur über eine lange Strecke partout nicht frei gibt. Kann man der Polizei anrufen (über Freisprecheinrichtung natürlich), könnte man ein Video drehen und anzeigen (das löst aber das unmittelbare Problem nicht), oder was weiss ich.
Mir erscheint das durchaus als eine "Frage zum Strassenverkehrsgesetz", darum habe ich die hier gestellt. Aber wenn ich mich irre, dann bitte, mäht halt den Thread.

Gruss
Patrick

P.S.
Momentan gehe ich davon aus, dass es legal vermutlich nicht möglich ist, an solchen Typen vorbeizukommen. Wenn dies stimmt, zeigt allein dieser Umstand ein Loch im Strassenverkehsgesetz auf, denn es darf doch per se nicht möglich sein, dass man so leicht der Willkür anderer ausgesetzt werden kann.
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Runeflinger

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195

Mittwoch, 2. März 2011, 13:04


Momentan gehe ich davon aus, dass es legal vermutlich nicht möglich ist, an solchen Typen vorbeizukommen. Wenn dies stimmt, zeigt allein dieser Umstand ein Loch im Strassenverkehsgesetz auf, denn es darf doch per se nicht möglich sein, dass man so leicht der Willkür anderer ausgesetzt werden kann.


Das hat kein Loch, da gilt das gleiche wie z.B. bei Falschparken. Knöllchen bzw. bei Gefährdung abschleppen / Zwang. Nur ist hier das faktische Problem ein sich bewegendes ziel :-)
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Carver

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196

Mittwoch, 2. März 2011, 13:12

Eine Kamera oder ein Handy - bitte mit Blitz! - kann durchaus motivierend sein. Ich hatte schon den Fall, dass einer sogar mehrmals nach rechts gezogen ist, wenn ich rechts vorbei wollte und wieder nach links, wenn ich links vorbei wollte.

Der hat aber dann ruckzuck Platz gemacht und die Autobahn verlassen, als ich ihn bei so nem Manöver fotografiert hab.

Pat, mach einfach ne Pinkelpause und trink nen Kaffee!

Lukas_WRX

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197

Mittwoch, 2. März 2011, 13:26


Pat, mach einfach ne Pinkelpause und trink nen Kaffee!

Daran übe ich und schaffe es in den letzten Jahren immer besser. Weil, wegen so einem A....loch ein paar tausend Franken zahlen und ein paar Monate Fussgänger spielen habe ich echt keine Lust.

und @patGT
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Strassenbelag = Loch
Srassenverkehrsgesetz = Lücke
;)


Gruss
Lukas

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198

Mittwoch, 2. März 2011, 13:38

Legale Mittel sind wirklich eingeschränkt.
Carvers Methode ist hier am besten: Cool Down - Take it Easy - Mach ne Pause
Wenn du wirklich was unternehmen willst, dann läufst du Gefahr, dass du selber Probleme bekommen kannst, auch wenn du dich 100% korrekt verhalten hast.

Verschiedene Szenarien:

1. Lichthupe 1x und nur mit genügendem Abstand
Der Hobby-Polizist wird nun vermutlich sogar extra den Fahrstreifen blockieren

2. Blinker links setzen nur mit genügendem Abstand
Der Hobby-Polizist wird nun vermutlich sogar extra den Fahrstreifen blockieren

3. Polizei anrufen und um Patrouille ersuchen
Wenn der Hobby-Polizist nun die echten Cops sieht, wird er wohl Platz machen,
ansonsten wird er rausgezogen und erhält eine Busse: Fr. 60.-

4. Fahr zum nächsten Polizeiposten und mach ne Anzeige
Du läufts aber Gefahr, dass der andere eine (unhaltbare, aus der Luft gegriffene) Gegenanzeige wegen ungenügendem Abstand und Nötigung (Drängeln)
macht. -> Aussage gegen Aussage, dein Delikt ist schwerwiegender, du wirst vermutlich für etwas bezahlen, das gar nie so passiert ist.

Die Idee mit der Video/Handykamera hatte ich auch schon.
Obwohl das Video von mir persönlich handsfree gedreht wurde,
kam es nicht zur Anzeige.
Gemäss einem Bundesgerichturteil dürfen private Videos nicht als Beweismittel zugelassen werden.
a. Gibts dafür die Polizei
b. Würde es wohl ausarten wenn jeder Hobby-Polizist mit solchen mitteln anfängt.
c. Könnte das private video manipuliert/geschnitten sein
d. Man bietet selber Angriffsfläche, da man sein Fahrverhalten auch aufnimmt ->Gegenanzeige

Das Bundesgerichtsurteil wurde gegen einen Hobbypolizisten ausgesprochen, der eine professionelle Videoanlage in seinem Auto hatte (ähnlich Polizei).
Der "Sünder" wurde frei gesprochen und der Hobbypolizist musste seine anlage ausbauen.
(Vielleich kennt der Lukas dieses Urteil und kann es hier posten.)

Ich hätte die Anzeige als Privatperson ohne Video durchziehen können,
doch wäre ich dann wegen dem obenerwähnten Punkt 4 gefährdet gewesen.

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patGT

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Mittwoch, 2. März 2011, 14:13

Legale Mittel sind wirklich eingeschränkt.

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Danke pro, die Antwort ist in der Tat aufschlussreich.
Vor allem auch der Aspekt, dass man sogar selber dumm reingeraten kann, wenn man die Polizei avisiert. 8|

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Gruss
Patrick
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200

Mittwoch, 2. März 2011, 15:24

Das sind keine "Hobbypolizisten" sondern Psychopathen. Es beschleicht einen so das Gefühl, als würde diese Spezies unter einem besonderen Schutz stehen.
Das Wichtigste scheint zu sein, dass die Macht bei der Macht bleibt, und da ist derjenige der sich beschwert, der größere Feind.