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myakazza

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Sonntag, 5. April 2026, 20:17

Fahrzeugkauf in DE mit Export in die Schweiz

Hallo zusammen

Ich habe Interesse an einem Subaru, der in Deutschland von einer privaten Person angeboten wird, das Fahrzeug ist auch in Deutschland zugelassen. Aufgrund der Umstände muss für das Fahrzeug ja ursprünglich einmal Deutsche MwSt in der Höhe von 19% entrichtet worden sein? Weil es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt, gibt diese an, dass sie die deutsche MwSt bei einem Fahrzeugverkauf in die Schweiz nicht abziehen könne. Aufgrund dessen habe ich ein in Deutschland bekanntes Unternehmen angefragt, ob sie den Wagen ankaufen und mir weiterverkaufen könnten, so dass beim Kauf von ihnen die deutsche MwSt abgezogen werden kann. Das wurde vom Firmeninhaber verneint, weil sie angeblich auf den im Internet inserierten Verkaufspreis des Verkäufers die MwST noch obendrauf zahlen müssten.
Das Ganze ergibt für mich als Schweizer nicht wirklich Sinn. Kennt sich jemand gut mit dem Thema aus und kann mir die Rechtslage erklären/begründen?

Besten Dank und Lg
Harry

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »myakazza« (5. April 2026, 20:39)


Eric

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2

Montag, 6. April 2026, 09:57

Hi Harry,

die Infos, die du aus D erhalten hast in Bezug auf die MwSt sind korrekt. Nur eine Firma, die der MwSt unterstellt ist, kann die MwSt zurückfordern, muss sie aber beim Endverkauf an eine Privatperson aufrechnen und an den Staat abliefern. In deinem Fall würde die Firma das Auto netto also ohne MwSt beim jetzigen Besitzer ankaufen und da die Privatperson keine MwSt "ausweisen" kann, könnte die Firma dir das Auto im Export maximal "steuerfrei", also ohne MwSt verkaufen = ergo zum gleichen Preis wie beim Besitzer direkt. An einen deutschen Kunden müsste die Firma die 19 % obendrauf schlagen und an den Staat abliefern.

LG, Eric

Lukas_WRX

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3

Montag, 6. April 2026, 10:17

Was sonst noch beim Fahrzeugimport von D nach CH zu beachten ist, hat hier der ADAC gut zusammengefasst: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/au…export-schweiz/

Gruss
Lukas

myakazza

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4

Montag, 6. April 2026, 10:49

Danke für die Antworten. Was ist denn der Grund, dass sich die MwSt „in Luft auflöst“ sobald das Auto von privat verkauft wird. Der Private hat die Steuer beim eigenen Fahrzeugkauf ja mal bezahlt.

Eric

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5

Montag, 6. April 2026, 13:23

Steuern sind nie zu Gunsten der Menschen, sondern zu Gunsten vom System. Die Regeln werden dort festgelegt. In früherer Zeit lag die Steuerlast beim Zehnten, also bei 10 % (gemäss Überlieferung). Heutzutage ist es mit allen Steuern und Nebensteuern locker bei 50 % oder höher; und z.B. in der Schweiz, sofern man mal über Steuern abstimmen kann, wird meistens dafür gestimmt; kommunal, kantonal und national. Über Sinn oder Unsinn kann / sollte sich jeder mal Gedanken machen ... und es lohnt sich, dazu zu recherchieren; z.B. die Entwicklung der Staatsquote, usw.

myakazza

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6

Montag, 6. April 2026, 13:33

Alles klar. In der Schweiz wird die Steuer zum Glück jeweils nur auf den Mehrwert eines Produkts geschlagen, entsprechend auch Mehrwertsteuer. Und die Steuer bleibt anteilsmässig vorhanden, sie muss bei einem gleichen Verkaufspreis nicht addiert werden. Das scheint mir das fairere Steuersystem zu sein ;-).

Eric

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7

Montag, 6. April 2026, 20:55

In der Schweiz funktioniert's genauso wie in D. Die Schweiz hatte früher die Wust (Warenumsatzsteuer, und da musste einfach der Letzte in der Verkaufskette, genannt Grossist, die Steuer beim Endkunden einziehen) und hat dann vor ein paar Jahrzehnten das System der MwSt übernommen, und dadurch alle Verkaufsstufen dazu verdammt, eine Riesen Bürokratie mit immensen Selbstkosten (IT, EDV, Deklarationsflut, ...) aufzubauen. Mittlerweile ist man sogar dazu übergegangen, dass die Unternehmen die "Arbeit" der Steuerbehörden tun müssen und nebst einer komplexen Buchführung sogar die MwSt-Daten im System der Steuerbehörden selbst erfassen müssen. Wird die MwSt dadurch weniger?, weil die Arbeitslast bei den Behörden wegfällt. Sieht nicht so aus; im Gegenteil ...

myakazza

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8

Dienstag, 7. April 2026, 18:11

Ich habe noch nie gehört, dass eine MwSt-pflichtige Firma in der Schweiz, wenn sie von einem Privaten in der Schweiz ein Fahrzeug oder allgemein eine Ware abkauft, auf den kompletten Kaufpreis nochmals MwSt berechnen muss….? Wenn sie das Produkt verkauft wird auf den Mehrpreis die Steuer fällig?
Liege ich da falsch?

Habe unterdessen nachgelesen, dass ich ziemlich sicher Recht habe:
https://www.buchhaltungs-forum.ch/t/arti…google_vignette
Typische Beispiele hierfür sind Gebrauchtwagen. Stellt der Verkäufer mangels Steuerpflicht keine Steuer in Rechnung, ist in dem von der steuerpflichtigen Person bezahlten Ankaufspreis eine Schattensteuer (taxe occulte; siehe Ziffer 3) enthalten. Weil der Gegenstand offensichtlich noch nicht vollständig konsumiert ist, sondern noch einen gewissen Wert (Verkaufspreis) aufweist, gewährt das Gesetz dem steuerpflichtigen Käufer einen Vorsteuerabzug in dem Umfang, in dem die Steuer im Ankaufspreis enthalten wäre. Der Abzug fiktiver Vorsteuer ist möglich, wenn die steuerpflichtige Person im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit einen individualisierbaren beweglichen Gegenstand ohne offen überwälzte MWST erwirbt (Art. 28a Abs. 1 MWSTG).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »myakazza« (7. April 2026, 18:40)


myakazza

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Eric

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10

Dienstag, 7. April 2026, 20:55

Interessant. Vielleicht liest ein Auto-Händler hier mit und kann dazu was sagen?

Spacebender

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11

Mittwoch, 8. April 2026, 03:44

Das ist eigentlich ganz einfach.
Man zeichne ein Dreieck, ans eine Eck schreibe man Deutschland, ans andere Steuer, und ans nächste Vermeiden. Und nun kann man sich für 2 Dinge davon entscheiden, aber niemals alle 3 zusammen führen.

Ich habe schonmal etwas auf Ricardo für 24 CHF ersteigert, für einen Kollegen aus DE. Versand ab der Schweiz, Korrekte Deklaration und Auktionsseite sowie Bankanweisung ausgedruckt als Kaufpreisnachweis. Der Deutsche Zoll hat es ihm mit 200€ veranlagt, weil Neupreis sei 299€. Wenn es darum geht, Geld in den Steuerpott zu kriegen, dann wird der deutsche Staat ausgesprochen fantasievoll.

12

Mittwoch, 8. April 2026, 12:36

Ich beleuchte das jetzt nur von deutscher Seite, da mir die schweizer Zoll und USt-rechtilichen Hintergründe nicht bekannt sind:

Kauf eines PKW´s von Privat = keine Umsatzsteuer im Kaufvertrag / Rechnung und damit kein Abzug der Umsatzsteuer beim Käufer
Kauf von Privat an Unternehmer = Kein Vorsteuerabzug beim Unternehmer / Händler. Beim Wiederverkauf kommt dann §25a Differenzbesteuerung ins Spiel. D.h. Weiter kein Ausweis von Umsatzsteuer beim Weiterverkauf. Lediglich Hinweis auf §25a. Der Wiederverkäufer muss allerdings den "Gewinn/ die Marge" der Umsatzsteuer unterwerfen.

Beim Verkauf ins Drittland durch einen deutschen Unternehmer an einen ausl. Unternehmer wären wir dann ggf. bei einer umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung (Netto-Verkauf und im Drittland müsste je nach Landesrecht die Einfuhr besteuert werden).
Beim Verkauf ins Drittland an Privatpersonen durch einen deutschen Unternehmer, käme es wieder darauf an, wie das Fahrzeug eingekauft wurde.

Lange Rede kurzer Sinn. Bei einem Privatverkauf wird in Deutschland keine Umsatzsteuer ausgewiesen und somit, kann auch keine Anrechnung an irgendeiner Stelle erfolgen. Auch die Zwischenschaltung eines Unternehmers führt zu keinem anderen Ergebnis wenn das Auto zuvor von Privat gekauft wurde. Ansonsten müsste der Händler, damit er keine Verlust macht, die Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis schlagen.
Es gäbe jetzt noch weitere Konstellationen, die aber in deinem konkreten Fall egal sind...
Justy G3X 1.3 2005

myakazza

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13

Mittwoch, 8. April 2026, 19:34

Bei einem Import in die Schweiz wird das Fahrzeug logischerweise versteuert. Das ist klar.

Dass in Deutschland die Differenzialbesteuerung zur Anwendung kommt, wenn beim Verkauf ein Unternehmen zwischengeschaltet ist, das das Fahrzeug von einer Privatperson abkauft, ist unterdessen soweit auch klar.
Das grosse Fragezeichen ist meines Erachtens aber nach wie vor, ob das Fahrzeug bei einem zwischengeschalteten Unternehmen netto verkauft werden oder die Deutsche MwSt durch den ausländischen Käufer im Nachgang von irgendwen zurückgefordert werden kann (wie es beim Warenkauf in den Läden gemacht werden kann),

Das ist auf europa.eu zu finden:
Verkauf von Waren an Kunden außerhalb der EU
Wenn Sie Waren an Kunden außerhalb der EU verkaufen, brauchen Sie keine Mehrwertsteuer zu erheben. Sie können jedoch von Ihnen entrichtete Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die Sie speziell zu diesem Zweck eingekauft haben, als Vorsteuer abziehen.

Nach mir ist das ein Widerspruch zur Differenzialbesteuerung. Falls die Deutsche MwSt dem Schweizer Verkäufer dennoch erlassen werden kann, ist die Frage, wer wem die MwSt ausbezahlt (oder eben nicht). Ich bin sicher, dass es Händler gibt, die sich mit der Thematik sehr gut auskennen.

14

Mittwoch, 8. April 2026, 20:46

Das was du von Europa.eu zitierst bezieht sich nicht auf Fälle des §25a sondern auf reguläre Wareneinkäufe, die vorsteuerbehaftet waren und nun steuerfrei ausgeführt werden.
In privaten Waren ist grundsätzlich keine USt enthalten oder wie du das nennen willst. Damit der Händler, der das KFZ von Privat gekauft hat, nicht wieder die volle USt auf den Verkaufspreis schlagen muss und den Preis der gebrauchten Ware in die Höhe steigt, gibt es den §25a. Nämlich die ugs. Margenbesteuerung.
Die wird auch in nahezu allen Fällen angewandt.
Dem Händler steht es jedoch Frei die Ware wieder mit dem Ausweis der vollen USt zu verkaufen. Um hier aber keinen Verlust beim Verkauf zu erwirtschaften, wird er dies nur machen, wenn der Verkaufspreis entsprechend höher ausfällt als der erzielte Bruttoerlös ink. USt oder z.B. sehr hohe absetzbare Ausgaben / Vorsteuern im Zusammenhang mit dem KFZ stehen (bei Restaurationen etc. möglich).
Du kannst dir das jetzt versuchen zurecht zu biegen oder einfach akzeptieren, dass es in Deutschland beim Privatverkauf oder bei Anwendung des §25a keine erstattungsfähige USt gibt.

Google nach §25a ivm Ausfuhr und Steuererstattung oder Vorsteuer oder du liest dich ein. Damit dürfte sich auch dein letzter Satz erledigt haben, weil richtiger wird es nicht. Ich leihe dir aber gerne eine meiner USt-Handausgaben zum Selbststudium :D
Justy G3X 1.3 2005

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15

Donnerstag, 9. April 2026, 10:05

Vielen Dank für die Ausführungen. Ich konnte es lange nicht glauben, weil das Vorgehen für mich keinen Sinn ergeben hat (da die Steuer ja irgendwann in der Verkaufskette entrichtet worden war und sie nun nicht mehr beigezogen werden kann). Lange Rede kurzer Sinn (Zitat eines Händlers, den ich paralell angeschrieben hatte): Sobald eine Privatperson das Fahrzeug im Besitz hatte ist die MwSt. nicht mehr ausweisbar.

Sammy2802

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16

Donnerstag, 9. April 2026, 13:26

Mal ganz davon abgesehen, dass sich ein gewerblicher Verkäufer auch noch die Gewährleistung ans Bein bindet, wenn er Pech hat... bin allerdings auch nicht im Bilde, inwieweit das beim Export eine Rolle spielt.

myakazza

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17

Donnerstag, 9. April 2026, 14:19

Mir wurde mitgeteilt, dass die Gewährleistung nicht wegbedingt werden kann, auch nicht bei einem Export. Entsprechend würde dieses Risiko noch dazu kommen und müsste auch noch in die Marge des Händlers eingerechnet werden…..