Ja, das Mahnverfahren kann man in der Tat auch als Privater ohne Anwalt bemühen. Nachteile allgemein:
- Es kostet natürlich Geld, was man vorstrecken muss und nur im Falle erfolgreicher Vollstreckung wiederbekommt. Wenn der Schuldner kein Geld hat, hat man "gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen".
- Es gibt ein paar Fallstricke, die beim Ausfüllen nicht ganz einfach sind - z.B. die korrekte Bezeichnung des Zinsanspruchs auf den geschuldeten Betrag (man kann aber auf Zinsen von Anfang an verzichten)
- Wenn der Gemahnte widerspricht (kostet ihn nur ein Kreuzchen und eine Briefmarke) muss man vor Gericht oder guckt in die Röhre.
- Bei Kleinbeträgen kann man theoretisch auch ohne Anwalt vor Gericht, das ist aber tatsächlich nicht mehr zu empfehlen.
Aber Glückwunsch an
@olliemaen:
Selbst als Rechtsanwalt habe ich das aus privatem Anlass bisher nur einmal in meinem Leben gemacht, leider mit weniger Erfolg: Die Person, die mir versprochen hat, 100 5DM-Stücke für meine alten Spielautomaten zu verkaufen, hatte nicht geliefert und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Gerichtsvollzieher den titel aus dem Mahnbescheid vollstrecken willte, die eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben - nichts zu pfänden.
Der Titel gilt zwar 30 Jahre, aber ich glaube, mit dem tapezier ich mein Büro...