Hallo,
ich habe mal wieder alte Fotos durchgeschaut und da fielen mir wieder drei Bilder in die Augen, die ich vor nunmehr gut 17 Jahren aufgenommen habe. So lange hatte ich den Führerschein noch nicht, alle Regeln waren noch in meinem Kopf eingebrannt. Zu den wichtigsten Regeln gehörte schon damals: Wann darf ich schnell fahren? Zum Beispiel - so dachte ich - in einem wie folgt gestalteten Fall:
1. Man fährt durch eine geschlossene Ortschaft und nimmt ein 30er Schild wahr, woraufhin ich selbstverständlich vom Gas gehe und den Zeiger auf 35 runterrutschen lasse:
2. Spaß macht die Autofahrt dann wieder ein bißchen mehr, wenn eine Einmündung kommt und die 30 danach nicht wiederholt wird:
Nun konnte ich also wieder auf 50 beschleunigen und den Tacho 55 zeigen lassen.
KACHIIINNNNNNGGG!!!!!!
Denkste! Blitz hat es gemacht
Warum das denn bitteschön dachte ich mir? Da wurde ich doch tatsächlich aus den roten Golf heraus geblitzt!
Völlig verdutzt hielt ich an und ging zu den beiden Golfsitzern, die diese seltsame Blitzaktion durchführten. Ich fragte, wie schnell ich denn gewesen sei und unterstellte, daß das Gerät wohl falsch eingestellt sei. Nein sagte man mir, es wären 52 km/h gewesen und da ich nicht aus der Seitenstraße gekommen wäre sondern bereits vorher auf der 30er Bahn war, gelte für mich auch nach der Einmündung weiterhin 30. Naja, so ein Quatsch dachte ich mir, fotografierte die Szenerie nochmal und fuhr weiter. Schließlich weiß ja jedes Kind, daß die Einmündung für eine Aufhebung aller vorher gezeigten Schilder sorgt, sonst wären ja 30er Zonen völlig sinnlos.
Wider Erwarten kam nach ein paar Wochen ein Bußgeldbescheid und nun machte ich mich nochmal schlau. Ich fragte beim ADAC an und diese teilten mir nach einer gewissen Zeit mit, daß es tatsächlich mit der Wiedervereinigung eine Übernahme der ostdeutschen Regelung gegeben habe, daß aus finanziellen Gründen nicht zwingend Schilder nach einer Einmündung die Geschwindigkeitsvorgabe wiederholen müßten. Zwar werde das in fast allen Fällen so gemacht, aber eben nicht überall. Somit ist es dann tatsächlich so, daß das eine Auto auf einem Streckenabschnitt 30 fahren muß, ein anderes aber mit 50 überholen darf, nur weil es aus der Seitenstraße kam.
Ich schüttelte nur den Kopf
So eine dämliche Regelung hatte ich noch nie gehört und auch mein Fahrlehrer hörte das damals das erste Mal und baut es seitdem immer in seinen Unterricht mit ein. Der ADAC schrieb übrigens noch weiter, daß im Westteil Deutschlands keine Stelle bekannt sei, bei der diese Regelung greift und auch zugesagt wurde, daß dort nicht geblitzt werde. Nur im Ostteil eben... da sieht die Welt etwas anders aus.
Tja und so blieb mir nix anderes übrig, als die Strafe zu zahlen. Das ärgerte mich wirklich, weil ich mir noch immer keiner Schuld bewußt war. Sonst isses ja kein Problem: wenn ich bei Fehlverhalten erwischt werde, muß ich eben zahlen. Aber hier...
Naja, langer Rede kurzer Sinn: Seitdem fahr ich nicht mehr schneller als 30. Egal wo.
Gruß,
Frank