Davon mal ganz abgesehen solltest du, bei Eintritt eines Schadens oder eines Mangels IMMER zuerst auf die Gewährleistung pochen, denn die Gewährleistung ist gesetzlich verankert während die Garantie vom Hersteller zu seinen Bedingungen gegeben wird.
Praktisch heißt das aber auch, dass du im ersten Jahr bei einem berechtigten Mangel immer Anspruch auf Mangel-/Schadensbehebung bei Subaru hast, egal wo du deinen Service machen lässt. Allerdings kann es dir nach der Gewährleistungs- in der Garantiezeit passieren, dass dir Subaru die Garantie verweigert weil du vorher deinen Service nicht bei Subaru gemacht hast.
Ich hoffe ich habe alle Klarheiten beseitigt