Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

21

Donnerstag, 26. April 2007, 18:00

Solche Mails kommen in den Kübel !

Der Absender kann nicht beweisen, dass du das je bekommen hast !

E-Mails sind kein Offizieller Weg für Mahnungen.
NEVER !

Sowas kommt in den Kübel... nix anderes...

torquemada

unregistriert

22

Donnerstag, 26. April 2007, 19:26

soll sich einer melden der sich damit auskennt, nur soviel:
- mit meiner ehemaligen KFZ-Versicherung verlief ALLES online, inklusive Kündigung
- bei meiner Firma wurden die emails alle ergänzt um Handelsregisterangabe, Geschäftsführer etc., die Rechtsprechung hat sich geändert
soo sicher wäre ich mir nicht das alles auf dem Postwege gehen muss, ausserdem können Empfangsgestätigungen angefordert werden...

23

Donnerstag, 26. April 2007, 19:35

@ torquemada
Ist ja alles richtig, ändert aber nun mal nichts an die dubiosen bzw. undurchsichtigen Geschäfte der Firma,oder?
Im www gibt es mehrere Foren und Chats die das Thema mit Mega-Download schon hatten und die haben keinen Guten and der Firma gelassen..

torquemada

unregistriert

24

Donnerstag, 26. April 2007, 19:46

das ist doch nicht der Punkt

Abzocker sind unterwegs, ob 0190er Nummern oder "Teste Dein Alter" oder "mit wem bist Du verwandt" oder noch eine Million weiterer Betrüger, Fakt ist doch, wenn die sich innerhalb der Legalität unter Ausnutzung der Grauzonen bewegen, hast Du die A....Karte

Wie war das Beispiel in dem o.g. Link: ich töte meine Schwiegermutter, ich bin unschuldig weil ich nicht wußte das das illegal war...

Klar ist auch, wenn Du Dein Internetverhalten kennst kannste getrost 99% aller Mahnungen etc. direkt löschen, aber in dem Fall von Robin bin ich der Meinung (ich bin kein Jurist!) das er zahlen muss, weil er den Dienst benutzt und eine Gegenleistung bekommen hat.

Mein Hinweis auf Verbraucherberatung zielt dahin, wenn es schon eine Sammelklage oder eine Abmahnung gibt, könnte er sich mit dranhängen oder mit Hinweis darauf die Zahlung verweigern.

Wenn dem nicht so ist, und die ziehen das ganze mit einem Mahnbescheid etc. durch, wird es für ihn nur unnötig teuer.

Robin soll gefälligst bei nem Anwalt vorbeigehen (wobei wir hier alle nicht wissen, um was für eine Summe es sich überhaupt handelt)

25

Donnerstag, 26. April 2007, 20:09

8 euro mal 24 Monate vergleiche Macuser Probleme mit Mega Download

torquemada

unregistriert

26

Donnerstag, 26. April 2007, 21:41

das war interessant zu lesen, der Haken:
der User dort hat keine Leistung in Anspruch genommen, Robin schon

und edith sagt noch das die Macuser ganz schön unter Verfolgungswahn leiden :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »torquemada« (26. April 2007, 21:45)


scoobyist

unregistriert

27

Samstag, 28. April 2007, 13:08

@ torquemada danke du hast's auf den Punkt gebracht

2 MAHNUNGEN per MAIL
1 LETZT MAHNUNG per POST

in der SOLL ich 100 EURO bezahlen

für ein Programm (emule) KOSTENLOS und ILLEGAL (soweit ich weiß)

und auf den ersten blick ist nicht erkennbar zu was das anmelde Formular gehört

zu emule ODER eben Megadownloads.net und da ja die kosten deutlich erkennbar sein müssen schick ich ihnen halt dieses Einschreiben


OT Das Einschreiben

Hechingen , den 28.04.2007

Ihre Zahlungsaufforderung vom 17.04.2007


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen als gesetzliche Vertreter unserer Tochter/unserer Sohnes Robin Bezug auf Ihre
Zahlungsaufforderung vom 17.04.2007 und teilen mit, dass der von Ihnen geforderte Betrag nicht
beglichen wird.

Die angegeben Daten lassen den Schluss zu, dass das Angebot möglicherweise von unserer
unserem minderjährigen Sohn ohne unsere Einwilligung wahrgenommen wurde.

Wir sind auch nicht bereit, einen eventuellen Vertragsschluss im Nachhinein zu genehmigen.

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der von Ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu
zahlen wäre, wenn Ihre Dienstleistung eine unbeschränkt geschäftsfähige Person in Anspruch
genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung,
nämlich das zu zahlende Entgelt nur im Kleingedruckten auftaucht und der durchschnittliche User
davon ausgeht, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende
Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C
23695/06) als überraschend anzusehen. Es würde somit auch in diesem Fall bereits an zwei
übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag fehlen.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung
offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Sollten Sie trotz der
allgemeinen rechtlichen Bedenken bezüglich Ihres Angebots Nachweise für die Minderjährigkeit
benötigen, so sind wir gerne bereit, diese zu erbringen. In diesem Fall bitten wir um entsprechende
Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen


………………………………..



/OT

und dann mal sehen des kommt als vorlage von einem Verbraucherschutz verband




@ ich bedanke mich für euer ANGAGEMENT bei meinem Fall (man merkt eben das man unter Subaru Fahrern ich ist die verstehen was sie sagen

DANKE NOMAL

torquemada

unregistriert

28

Samstag, 28. April 2007, 13:37

viel Glück und halte uns auf dem laufenden (mit Engagement :D )

scoobyist

unregistriert

29

Samstag, 28. April 2007, 19:19

jo klar und danke

sorry wegen E(A)ngangement :prophet: :prophet: :prophet:

:schock:

mach ich mit dem auf dem laufenden halten

Gruß Robin

scoobyist

unregistriert

30

Montag, 7. Mai 2007, 07:32

ich sollte euch auf dem laufenden halten

jetzt kam eine e.mail (im spam ordner) an meine Mutter ja sie solle doch einen auszug von meinem perso machen und dene schicken dann
könnten sie den """"""Vertrag"""""" storrnieren

Des mach ich und dann ist die Sache doch hoffentlcih aus der Welt.

Danke noch mal Eurer hilfe

Gruß Robin

Beiträge: 1 017

Registrierungsdatum: 12. August 2003

Wohnort: Markt Indersdorf

  • Private Nachricht senden

31

Montag, 7. Mai 2007, 08:21

Ja gute Idee, und wenn Sie die Nummer von Deinem
Personalausweis haben, dann können sie Dir "beweisen", dass Du
dich doch auf deren Site angemeldet hast.

Lass die Finger von dem Scheiss! Warte ab ob Du überhaupt was "schriftliches" von denen bekommst.
das glaub ich nämlich nicht.....



Jürgen
Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

32

Montag, 7. Mai 2007, 08:31

Die wollen die Ausweisnummer nur um dann notfalls eine Anzeige wegen Betrugs einzuleiten, weil in den Teilnahmebestimmungen erwähnt wird dass man das 18. Lebensjahr vollendet haben muss. Hab das auch schon versucht mit nicht volljährig usw.. hat nix gebracht.. hab dann gezahlt und hatte meine Ruhe..

Mfg

33

Montag, 7. Mai 2007, 08:32

@Jörch (Torquemada)

klar geht heute sehr viel via Email. (solange es keinen Ärger gibt, passt das auch)

Aber wenn es brenzlig wird, hat nichtmal ein Fax eine ähnliche Rechtssicherheit wie ein Einschreiber (auch wenns nur ein Einwurf-Einschreiber ist). Selbst der Sendebericht hilft da nicht weiter, da ja das Fax des Empfängers nicht zwingend mit Papier befüllt sein muss und auch der Speicher mal überlaufen oder gelöscht werden kann. (dann bekommt der Absender zwar ne Ok-Meldung....aber der Empfänger keinen Ausdruck)


Und Emails kann ich faken, also Absender oder Inhalt verfälschen......

Also warten bis ein Brief kommt....und dann evtl. dem Mahnbescheid widersprechen, dann muss die andere Partei ne Klage vom Zaun brechen...und da werden die dubiosen Firmen mittlerweile vorsichtig, da das erstmal Geld kostet und selten zum Erfolg führt.


Ciao


Alex.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Spezi« (7. Mai 2007, 08:33)


Carver

Super Moderator

Beiträge: 10 652

Registrierungsdatum: 3. Mai 2002

  • Private Nachricht senden

34

Montag, 7. Mai 2007, 17:41

Robin,
ich bin auch kein Jurist, aber das mit der Minderjährigkeit wird meines Erachtens nicht funktionieren !

Geschäftsfähig wird man entgegen landläufiger Meinung nicht erst mit 18, sondern schon mit sieben Jahren.

Bei 8 Euro pro Monat dürfte wohl der "Taschengeldparagraph" gelten:


§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam,
wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von
dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


(Edith mag Absätze)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Carver« (7. Mai 2007, 17:50)


scoobyist

unregistriert

35

Mittwoch, 9. Mai 2007, 20:57

Hallo

@carver aso gut aber die wollen des ja auf einmal im vorraus 100 euro
also ich denk des is schon viel außerdem noch so undurchsichtig von den kosten her (kam ja schon in den anderen Posts)

@all ich will net bös sein aber bitte lest doch den post von vorne (au wenns viel ist da STEHT NÄMLICH dass ich schon schriftliches gekriegt habe so viel dazu)

also danke für den tipp mit dem perso ich schick einfach den perso abdruck ohne Personalnummer sie kennen mein datum sehen das ich da minderjährig war (was ich dummerweise bald nemme bin) und dann können sen stornieren (so meine Hoffnung )

Noch mal danke für eure Ratschläge

Gruß Robin

kurz was Off Topic:
kennt ihr ein Bugeye-STi-Fahrer aus Bodelshausen und Umgebung schafft beim Männing ??
hat einiges gemacht (Carbonfügel vor der Hinterachse subi aufkleber, "Sponsorkleber", und und und TÜ U ...
wär interresant wenn net sonst muss ich Ihn mal ansprechen

kennt ihr noch ne community für Süddeutschland grad die Ecke Baden Württemberg

HerrDerInge

unregistriert

36

Donnerstag, 10. Mai 2007, 08:52

Zitat

Original von chewbacca
ich hate das gleiche mal mit einer firma der gebrüder schidtlein. ich habe mich angeblich auf der internetseite www.p2p-heute.com angemeldet und sei einen rechtlichen vertrag eingegangen. ich habe dies jedoch nie gemnacht.




ich hatte jetzt schon 2 mal mit denen zu tun.

beim ersten mal hat sich meine scwiegermutter bei sternzeichen-heute ( oder so? ) angemeldet - wobei da was von gratis stand aber durch anklicken der AGBs hatte sie dann ein 2 jahres abo von denen am hals.

nach ein paar emails haben wir dann nen brief von Rechtsanwalt Olaf Tank bekommen der aber laut aussage unseres Konsomentenschutzes in Österreich nicht zugelassen is - dementsprechend nett war mein Antwortbrief an ihn forumliert ;) das war vorigen sommer - seitdem war ruhe.

und gestern is ein brief an meine schwester gekommen - diesmal eben p2p-heute, wieder rechtsanwalt Olaf Tank, will auch mal eben 132 € haben und verweist diesmal schon auf rechtskräftige urteile - mal schaun was ich ihm diesmal schreib. :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HerrDerInge« (10. Mai 2007, 08:53)


  • »Warlock79« wurde gesperrt

Beiträge: 913

Registrierungsdatum: 30. August 2004

  • Private Nachricht senden

37

Dienstag, 22. Mai 2007, 17:22

Weils grade um diese Mahnungs-E-Mails hier ging: Im Moment werden die massig verschickt, allerdings mit Virus im Anhang und sicher nicht von diesem Anwalt.

Original-Mail:
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197
49078 Osnabrück

Aktenzeichen: 271556/98
Osnabrück, den 21.05.2007

Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

Rechnung vom 29.04.2007 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R978209 für die Anmeldung vom 29.04.2007 um 14:51 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.317.980.70.

Sie schulden meiner Mandantschaft daher 481,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte Word Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

Liquidation:

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 201,50 EUR

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 4,50 EUR

Gesamtsumme 692,00 EUR


Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 545,00 EUR.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

29.05.2007 (hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.

Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Tank
Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Postfach 6251
49078 Osnabrück
Tel: 0541-34-97-700
Fax: 0541-34-97-7077
anwalt@forderungseinzug.de

Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF

Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30


Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf Tank an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.

Beiträge: 1 017

Registrierungsdatum: 12. August 2003

Wohnort: Markt Indersdorf

  • Private Nachricht senden

38

Mittwoch, 23. Mai 2007, 12:21

:s_lol:

Also ich schulde der Mandanschaft also 481 .- €


die Gesamtsumme beläuft sich auf 692.- €

und überweisen soll ich 545.- €

Muahahahahahaha

Jo, klingt plausibel und die Wortwahl ist auch die eines
Rechtsanwalts. "Sie schulden meiner Mandanschaft daher....".....*lol*


Ich glaub ich werd mal besser überweisen, nicht dass es noch Ärger gibt!



Achso, hab ja gar keine Mail bekommen, weil mein Spamfilter auf
Emails von unfähigen geistigen Fehlzündungen leider mit löschen reagiert.

Jürgen
Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt: