Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

scoobyist

unregistriert

1

Dienstag, 24. April 2007, 18:36

Mahnungs-E-mails: Ratschlag gesucht

Hallo ich hoffe ich nerve


Also ich kenn diese Seite nicht doch es kamen schon Mahnungen per mail die ich aber nicht beantwortet hab und jetzt (heute) eine Letzte MAhnung liest sich so:

LETZTE MAHNUNG

Sehr geehrter Herr ...

Leider konnten wir von ihnen noch keinen Zahlungseingang verbuchen.
Dies ist unsere letzte an Sie gerichtete Mahnung, erfüllt diese Mahnung Ihren Zweck nicht ,
werden wir unseren Rechtsanwalt mit dem Einzug der Forderung beauftragen.
(Die zusätzlich entsteheden Gebühren und auslagen gehen zu Ihren Lasten)

Die Rechnung für die Nutzung vom 18.02.2007 - 18.02.2008, diese Ihnen am 05.03.07 per e-mal im PDF Format übermittelt wurde, sowie die darauffolgende
Mahnung am 15.03.07 wurden nicht beachtet.

Wir fordern Sie daher letztmalig auf die offene Forderung in Höhe von:

Forderungssumme: 96,00
Mahnspesen: 4,50

Gesamtbetrag: 100,50

ohne Abzug, bis 02.05.07

unter Angabe der Rechnungsnummer: M239136b auf unser untengenanntes Konto zu überweisen

KontoInhaber: Easy IT-Solutions GmbH
KontoNr: 368 945 692
Bankleitzahl: 740 200 74
Bank: Hypo Vereinsbank Passau

Sollten Sie Fragen haben, so kontaktieren sie uns bitte in unseren Bürozeiten

Firmensitz u Postanschrift

1150 Wien
Östereich


ich weiß nichts von einer Anmeldung

oben ist noch meine UserID scoobysit@yahoo.de (wo sie die herhaben )

ich test mal ob ich überhaupt angemeldet bin wär ja überrascht

und ich bin nicht angemeldet

denn ich kenn die seite nicht hab se nicht mal erkannt und passwort hab ich halt mal eines meiner genommen also bin mir da nix bewusst



jetzt hab ich mal gegoogelt
und das gefunden:

http://board.gulli.com/thread/681946-auf…-unternehmen/#1


und auch den Text gefunden wie weiteres wenn mal nach der Seite im Inet sucht


Diese Firma kommt aus Österreich
steht auch auf blacklists

wisst Ihr vielleicht was ich machen könnte oder ich kenn das nicht meine erste Mahnung aus dem Inet
soll ich einfach gar nix machen oder was denkt Ihr

wäre Eurer Hilfe sehr Dankbar

schon im vorraus danke
nachfogend noch ein auschnitt aus einer Pressemitteilung zum thema

Vielen Dank nocheinmal
Gruß Scooby


Pressemitteilung



Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet
Nicht alles wird kostenlos angeboten - nicht alles muss aber auch bezahlt werden.



Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.


Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/0

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »silver« (28. April 2007, 20:30)


2

Dienstag, 24. April 2007, 18:43

Ich würde mich ruhig Verhalten und Abwarten. klingt ganz groß nach Abzocke.
Kollege von mir hat auch schon mal ne Mail vom BKA bekommen,hätten sein Traffic gelockt, ( emule )
War letztendlich ein Virus.
Zahlen würde ich auf keinen Fall, da du ja sagst die Firma nicht zu kennen.
Das Forum hier kostet auch kein Geld.

chewbacca

unregistriert

3

Dienstag, 24. April 2007, 19:08

ich hate das gleiche mal mit einer firma der gebrüder schidtlein. ich habe mich angeblich auf der internetseite www.p2p-heute.com angemeldet und sei einen rechtlichen vertrag eingegangen. ich habe dies jedoch nie gemnacht. ich habe mich von einer rechtsperson beraten lassen und diese sagte mir, nur wen ich ganz sicher sei, dass ich nie auf dieser seite war, soll ich abwarten. ansonsten am besten die rechnung bezahlen, den diese ganze sache bewege sich in einer grauzone des gesetzes. ich habe darauf hin die rechnung bezahlt und alles war in ordnung. aber wenn du dir sicher bist, dass du nie auf dieser seite warst, dan schreibe einen eingeschribenen brief an die firma, dass du vom angeblichen vertrag zurücktreten möchtest, da due diese leistungen nie in anspruch genommen hast, und dich auch nie registriert hasst. am besten noch mit einer unterschrift von einem anwalt

frank.k

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 3 586

Registrierungsdatum: 21. April 2002

Wohnort: Düsseldorf

  • Private Nachricht senden

4

Dienstag, 24. April 2007, 19:10

Wende dich an den Verbraucherschutz. Denen sich die schwarzen Schafe bekannt und sie haben in der Regel schon Vordrucke für Widerspruch zum Download bereitliegen.

Widersprechen solltest Du auf jeden Fall (Einschreiben / Rückschein), danach heisst es abwarten und Teetrinken. Mahnungen sind nicht soviel wert wie das Papier auf dem sie gedruckt sind. Erst bei Androhung weiterer Schritte solltest du dich nochmal beraten lassen.

Übrigens: Dein oben zitierter Pressetext bezieht sich auf das bislang einzige Verfahren in Deutschland, bei dem es eine dieser dubiosen Firmen gewagt hat, ihren Anspruch einzuklagen. Das Ergebnis ist ja bekannt. ;)

Gruss,
Frank

göp

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 5 571

Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001

Wohnort: Planet der Affen

  • Private Nachricht senden

5

Dienstag, 24. April 2007, 19:20

Haben Mahnungen per eMail überhaupt irgendeinen rechtlichen Wert? Bei mir wandern die immer direkt in den Papierkorb :D.

tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

frank.k

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 3 586

Registrierungsdatum: 21. April 2002

Wohnort: Düsseldorf

  • Private Nachricht senden

6

Dienstag, 24. April 2007, 19:27

@göp
Bei privaten Email-Adressen bin ich nicht sicher, bei Firmenadressen aber schon.
Aber ich denke, Du handelst richtig. :D

Beiträge: 1 017

Registrierungsdatum: 12. August 2003

Wohnort: Markt Indersdorf

  • Private Nachricht senden

7

Dienstag, 24. April 2007, 19:32

Eben....wenn jemand was von mir will, dann soll er mir das
auf meine gemeldete Anschrift schicken.

Ansonsten wie schon gesagt wurde: Ablage P

Wär ja noch schöner.......

Jürgen
Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

palmaxgt

unregistriert

8

Dienstag, 24. April 2007, 19:33

Zitat

Original von ciqui78

Das Forum hier kostet auch kein Geld.


OT: Das moechte ich so nicht stehen lassen. Das Forum inkl Hosting etc kostet den Subaru Impreza GT-Club und seine Mitglieder sehr wohl Geld (Traffic, Server, Lizenzen etc), und die Betraege sind nicht grade klein.

Aber wir stellen es den Subaru-Fans kostenlos zur Verfuegung, soviel stimmt...

Gruss,

9

Dienstag, 24. April 2007, 19:52

@palmaxgt
So habe ich das auch gemeint...
daß man nichts Zahlen muß um das Forum nutzen zu können.
Ist mir schon klar das da kosten entstehen.
Was kostet heutzutage schon nix ?

Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 6 678

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz, Fricktal

  • Private Nachricht senden

10

Dienstag, 24. April 2007, 20:34

Ihr reagiert auf Mahnungen per Email? Und dann zahlen auch noch einige :schock: unglaublich :rotekarte:

Gruss
Lukas

chewbacca

unregistriert

11

Dienstag, 24. April 2007, 21:15

nee, aber auf eine mahnung die in meinem briebkasten gelandet ist, welche nach meinem wiederspruch geschickt wurde. ist schon ne andere sache als ein mail. bei nem mail würde ich auch nicht reagieren.

Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 6 678

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz, Fricktal

  • Private Nachricht senden

12

Dienstag, 24. April 2007, 21:26

Verstehe ich das richtig, dass Du erst eine Mail gekommen hast, dann "Widerspruch" eingelegt hast (was immer das auch für ein Rechtsmittel sein soll), er dadurch Deine Adresse bekommen hat, Du dann eine Mahnung erhalten hast und Du dann bezahlt hast? Und dazu hat Dir ein Jurist geraten?

Gruss
Lukas

sonicblue

unregistriert

13

Dienstag, 24. April 2007, 22:06

Vorallem solche Sachen als Mail..

Also meiner Meinung nach verschickt man seriöse Briefe,wo man einen gewissen Beweis für die Glaubhaftigkeit zu sehen bekommt zB eine Anschrift,einen Firmenstempel o.Ä... :hmm:

Uh seh grad,dass das ja schon so ähnlich angesprochen wurde..man sollte eben doch die Threads vollständig lesen :D

Sorry..

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sonicblue« (24. April 2007, 22:08)


scoobyist

unregistriert

14

Mittwoch, 25. April 2007, 19:48

@ Luckas WRX

nein das war so ich hab in google nach emule gesucht dabei kann man das eigentlich au kostenlos direkt downloaden aber ich bin da auf diese Seite von MegaDownlaods gekommen

dort werden die AGB's absolut undurchsichtig geschildert

(aber nur wenn man auf google nach emule sucht und dann auf denn Pay Links auf den link von megadownloads.net geht)

denn wenn normal nach Megadownloads.net sucht sind die AGB's ganz groß
geschrieben als vorzeige praktisch wenn mal prozesiert weren sollte oder wenn auf die schlecht lesbaren AGB's gepocht wird


sollte man wissen denk ich

ich schlau wie ich war hab se net gelesen waren aber auch sehr klein geschrieben ich hab mich angemeldet dachte ich mach das auf emule dabei hab ich mich auf MEGA-Downloads.net angemeldet und erst kam eine

Mahnung dann noch eine die hab ich dann aber beide gelöscht und jetzt kam eine LETZTE MAHNUNG per post da ich unglücklicherweise meine Richtige Adresse angegeben hab.

was würdet ihr da machen der Admin hat ja schon empfohlen das ich ein einschreiben schicken soll und dann einfach Tee drinken

hatte jemand schon so einen fall wie meinen und was hat dann er gemeint

das wäre meine Frage
auch ob das schon die Rechtsanwälte unter euch (uns) so einen Fall schon hatten

das wär sehr nett wenn Ihr da was wüsset und mir helfen könntet

@all außerdem will ich mich bei euch für die super schnelle hilfe bedanken

Ich HOFF ES GEHT MIT DEM LANGEN TEXT Sorry da is halt alles drin

Gruß Robin

LightN1ng

unregistriert

15

Mittwoch, 25. April 2007, 20:04

Zitat

Original von scoobyist


Mahnung dann noch eine die hab ich dann aber beide gelöscht und jetzt kam eine LETZTE MAHNUNG per post da ich unglücklicherweise meine Richtige Adresse angegeben hab.



Gruß Robin



Dafür gibts doch einen mülleimer oder ??

Genau sone scheiße hat mein vater auch bekommen , nutzung von etc am blablabla und er solle am bis etc geld überweisen ....

Er hat ja das glück da er in seiner email addy andere namen eingegeben hat und somit blieb dennen nix übrig als weiter zu spamen...
dafür gibts dann ja auch einen spamfilter...
Das witzige ist ja , das er genau in der zeit 1 monat lang im auslandsurlaub war :D

Nunja ich würde mir da keine großen gedanken machen , einfach weiterschreiben lassen ... Schließlich müssen sie dir irgendwelche benutzerdaten , passwörter etc mal zugeschickt haben damit du überhaupt einen dienst nutzen kannst... was natürlich nie passiert ist.

Verkehrt ist es natürlich nicht wenn du jemanden fragst z.b anwalt (falls im rechtsschutz) und wenn nicht , gibt es sowieso eine kostenlose beratung ...
Und zuguter letzt kann du bei deinem I-net provider (falls möglich) eine schriftlich übersicht anfordern wo du am um wieviel uhr gesurft hast...
ich denke das müsste gespeichert sein.

mfg

16

Mittwoch, 25. April 2007, 20:12

schau mal hier:Mega-Downloads

Beiträge: 2 104

Registrierungsdatum: 20. April 2004

Wohnort: Aus den tiefen des Potts

  • Private Nachricht senden

17

Mittwoch, 25. April 2007, 20:15

Einfach getrost alles löschen was so als Mail kommt. Gar nicht drüber nachdenken. Egal ob plötliche Telekomrechnung, BKA-Ermittlungsakte (Muahahaha), PeNIs-ENlargeMenT-PilLS, Citizen Watches etc etc.

18

Mittwoch, 25. April 2007, 20:26

Hab auch nochmal ein bisschen im www geforscht und denke mal lieber abwarten mit der Zahlung.
Wird in einigen Foren über Mega-downloads geschrieben.
Sind sich so ziemlich alle einig daß das nicht mit rechten Dingen zugeht.
Schau halt mal ein bisschen bei Google

torquemada

unregistriert

19

Mittwoch, 25. April 2007, 20:28

ich versteh das so:
Robin hat einen Dienst genutzt (megadownloads), hat nicht genau die AGB´s durchgelesen, hat seine Daten eingegeben und eine Gegenleistung (emule) erhalten, ergo ist ein Vertrag zustande gekommen, die ersten zwei Mahnungen per Mail erhalten, die letzte Mahnung per Post erhalten

Für mein Dafürhalten muss er zahlen

Vorher mal bei der Verbraucherberatung vorbeischauen ob denen dieser Anbieter/Dienst bekannt ist

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »torquemada« (25. April 2007, 20:30)


frank.k

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 3 586

Registrierungsdatum: 21. April 2002

Wohnort: Düsseldorf

  • Private Nachricht senden

20

Mittwoch, 25. April 2007, 21:35

@torque
genau das ist der Punkt. Er hat offensichtlich tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen - allerdings unwissentlich der dadurch entstehenden Kosten. Daher auch Widerspruch. So raten es einem in Deutschland die Verbraucherschutz-Zentralen.

Gruss,
Frank