Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

  • »SubiBear« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 099

Registrierungsdatum: 30. Januar 2017

Wohnort: [Nord/West]Deutschland

  • Private Nachricht senden

1

Freitag, 28. Dezember 2018, 08:03

Hardware-Nachrüstung Diesel Euro 4 und Euro 5

Moin Zusammen
habe überlegt, ob ich dieses Thema auch noch hier unterbringen soll, aber m.E. wird's dann wirklich zu unübersichtlich - daher :anbet: falls es Jemanden stören sollte, dass ich einen neuen Thread eröffnet habe.

Zitat

Wer die Hardware seines alten Diesel-Fahrzeugs nachrüsten will, kann das bald tun.
Das Verkehrsministerium soll sich auf die technischen Vorschriften geeinigt haben.


Das Bundesverkehrsministerium hat einem Medienbericht zufolge die technischen Vorschriften für die Hardware-Nachrüstung älterer Dieselautos festgelegt. Ein 30-seitiges Papier des Ministeriums definiere die technischen Anforderungen für die "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE), die für die Zulassung der Hardware-Bausätze durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nötig seien, berichtet die Bild-Zeitung. Der Umbau am Katalysator gilt als wirksame Methode, den Stickoxidausstoß vieler älterer Dieselfahrzeuge zu reduzieren.

Bei dieser Umrüstung werden sogenannte SCR-Katalysatoren eingebaut, die mit einer Harnstofflösung arbeiten. Verschiedene Firmen bieten diese Nachrüstsätze an. Nach erfolgreichem Einbau könnten die für einen Umbau tauglichen Dieselautos der Schadstoffklassen Euro-4 und Euro-5 von Fahrverboten ausgenommen werden.


Das KBA muss diese Geräte genehmigen, damit sie rechtlich anerkannt werden und als legale Veränderung an dem speziellen Motortyp zulässig sind. Die Zulassungsvoraussetzungen muss das Verkehrsministerium festlegen, was nun laut Bild geschehen ist.

Keine Garantie für umgebaute Fahrzeuge

Unklar ist derzeit, wer die Kosten für den Einbau übernehmen soll. Die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Autoherstellern sind noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hatte von der Regierung im Herbst verlangt, die Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen. In 14 Städten mit besonders starker Luftverschmutzung sollen Umtausch- und Nachrüstprämien angeboten werden. Voraussichtlich werden jedoch die meisten Dieselfahrerinnen und -fahrer die Kosten selbst tragen müssen. Volkswagen kündigte im Herbst zwar an, bis zu 80 Prozent der Kosten zu übernehmen – allerdings nur, wenn alle Hersteller mitmachten. Das erscheint jedoch wenig realistisch, weil andere Autobauer eine Kostenübernahme ablehnen.

Viele Autobauer sind skeptisch, sie halten die Nachrüstungen für zu kostspielig. Der Verband der Deutschen Automobilindustrie sagte, Besitzer älterer Diesel könnten bei technischen Problemen nach einer Nachrüstung nicht mit Unterstützung der deutschen Hersteller rechnen. "Wenn ein Kunde sein Fahrzeug umbauen lässt, dann tragen er und der Nachrüster auch die Verantwortung für mögliche Folgeschäden", sagte Verbandspräsident Bernhard Mattes der Welt.

Quelle: ZEIT ONLINE, AFP, Reuters 28. Dezember 2018, 3:37 Uhr