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Zitat
Es sei erkennbar geworden, dass das Land unter dem Druck der bisherigen Zwangsgelder nicht einlenke, heißt es laut "Süddeutscher Zeitung" in einem Schreiben des Verwaltungsgerichtshofs. "Allein erfolgversprechend erscheint vor diesem Hintergrund die Festsetzung von Erzwingungshaft gegen Amtsträger."
Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/diese…-a-1226642.htmlZitat
Urteil des Verwaltungsgerichts: Frankfurt/Main muss Dieselfahrverbote einführen
Auch in Frankfurt am Main wird es ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge geben. Das hat das Verwaltungsgericht nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden. Grund: zu hohe Stickoxidwerte.
Frankfurt muss einem Gerichtsurteil zufolge mit einem Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge für bessere Luft sorgen. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 ab Februar 2019 enthalten.
Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vl125« (7. September 2018, 08:11)
Es wurde festgestellt, dass die aktuellen Diesel (Euro 5 und 6) zu schmutzig für die geforderte Einstufung sind.
Die Konsequenz:
Raus mit den alten Kisten, die davor verkauft wurden (und Ihre Einstufung berechtigterweise erhalten haben).
Mit anderen Worten:
Kauft euch gefälligst ein neues Auto!
Ich möchte hier keine Fass aufmachen über das Für und Wider von Fahrverboten und Sinn und Unsinn der blauen Plakette, sondern einfach nur die Infos zusammentragen und ggf. aktualisieren, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann und für sich entscheiden, worauf er bei der Nutzung bzw. beim (Gebrauchtwagen)Kauf achten sollte.
Quelle und ganzer Artikel:Zitat
Anordnung des Verwaltungsgerichts
Diesel-Fahrverbote in Berlin
Stand: 09.10.2018 17:18 Uhr
Das Verwaltungsgericht Berlin hat Fahrverbote für Diesel-Pkw für bestimmte Strecken in der Hauptstadt angeordnet. Nun ist die Frage, ob das weitere Fahrverbots-Urteil den Kurs der Bundesregierung in der Dieselkrise verändert.
Berlin muss wegen zu hoher Belastung mit Stickstoffdioxid elf Straßenabschnitte für Dieselfahrzeuge sperren. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Das Fahrverbot soll demnach ab 1. April Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 1 bis 5 treffen, wobei Ausnahmen für Anwohner und Handwerker zu prüfen sind. Zudem müsse das Land Berlin die Ausweitung der Fahrverbotszonen prüfen.
Mit der Sperrung der besonders belasteten Abschnitte großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselautos sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, zum Beispiel Tempo-30-Zonen. Richter Ulrich Marticke sagte, ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei allerdings nicht zwingend erforderlich. Denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten.
Nach Hamburg, Stuttgart, Aachen und Frankfurt am Main ist Berlin somit eine weitere Stadt, in der Fahrverbote für Dieselfahrer ausgesprochen wurden.
Quelle und ganzer Artikel:Zitat
Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselautos sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw der Schadstoffklassen Euro 1 bis einschließlich Euro 5.
Bei den betroffenen Straßen handelt es sich laut Gericht um die Leipziger Straße, Reinhardstraße, Friedrichstraße, Brückenstraße, Kapweg, Alt-Moabit, Stromstraße und Leonorenstraße. Dort drängten sich laut dem Richter Fahrverbote auf. Selbst unter optimalen Bedingungen sei hier eine Verbesserung nicht anders zu erreichen.
Quelle und der ganze Text unter:Zitat
Das Diesel-Fahrverbot kommt: Das beschloss jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für 18 Stadtteile in Essen, auch für Teile der A40.
Auf viele Essener Diesel-Fahrer kommt bald ein Fahrverbot zu. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat gerade das Urteil gesprochen. Die Bezirksregierung muss für Essen eine „Blaue Umweltzone“ in ihrem Luftreinhalteplan aufnehmen, für die flächendeckende Diesel-Fahrverbote gelten sollen. Die sind zu verhängen für 18 Stadtteile und die Abschnitte der Autobahn A40, die durch das Essener Stadtgebiet führen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Dies hat das Land NRW am Donnerstag bereits angekündigt.
Die Fahrverbote gelten laut Urteil ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 4 und alte Benziner der Euro-Norm 1 und 2, sowie ab dem 1. September 2019 auch für Euro 5-Dieselfahrzeuge.
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Die Vorsitzende Richterin Margit Balkenhol machte während der Verhandlung deutlich: „Wir suchen hier keinen Schuldigen, aber es gibt Verantwortlichkeiten.“ Das Gesetz und die Rechtsprechung bis hin zum EUGH (Europäischer Gerichtshof) verlangten eindeutig die Einhaltung des Grenzwertes. Daran seien die Gerichte gebunden. Wenn es die Behörden und die Politik es nicht schafften, geeignete Maßnahme durchzusetzen, dann müssten es Richter tun. Die Gerichte könnten sich aber nicht in die Politik einmischen, um vielleicht andere wünschenswerte Lösungen wie eine Hardware-Nachrüstung zu verordnen, äußerte sich die Vorsitzende, fast ein wenig bedauernd.
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Für großes Erstaunen sorgte die Vorsitzende, als sie die NO2-Belastung an der Hausackerstraße ansprach. Verursacht werde sie hauptsächlich durch die nebenan verlaufende Autobahn A40. Also bekomme man die schädliche Luftkonzentration nur in den Griff, wenn die Behörden etwas auf der A40 tun. Auch dort müsse man ein Diesel-Fahrverbot (und Benziner unter Euro 3) erlassen, das erste Fahrverbot auf einer bundesdeutschen Autobahn. Es sei nicht das Problem des Gerichts zu überprüfen, wie das kontrolliert werden kann. Bei der kleinsten Stichprobe der Polizei würden kilometerlange Staus entstehen. Bei einem Limit von 50 oder 60 km/h könnten Temposünder mit nicht zugelassenen Motoren über die Zulassungsstellen ausfindig gemacht werden, schwante es Remo Klinger von der Deutschen Umwelthilfe.
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„Die heutige Verurteilung des Landes trifft uns in Essen hart“, sagt Oberbürgermeister Thomas Kufen nach der Urteilsverkündung. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt ausbaden, was auf Bundes- und Landesebene seit Jahren versäumt wurde.“ Die „Blaue Umweltzone“ würde bedeuten, dass sich die Verkehrsströme über das gesamte Stadtgebiet hinweg verlagern werden.
„Das Urteil ist für uns ein echter Schlag und trifft absolut die Falschen. Essener Bürgerinnen und Bürger, Pendlerinnen und Pendler und Essener Unternehmen müssen jetzt ausbaden, was die Autoindustrie verbrochen hat“, erklärt Rainer Marschan, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen in einer ersten Stellungnahme. „Dass sogar die A 40 betroffen ist, ist nicht nur für Essen, sondern für das ganze Ruhrgebiet katastrophal“, kritisiert er. Marschan fordert ein einheitliches, überkommunales Konzept, das die ganze Metropole Ruhr anstatt nur einzelne Messstellen in den Städten in den Fokus stelle. Thomas Kutschaty, Vorsitzender der Essener SPD, drängt darauf, dass die Autokonzerne zu einer Nachrüstung der betroffenen Diesel-Autos gebracht werden, „ damit die Menschen in Essen weiterhin mit ihren Autos fahren können.“
Dies fordert auch der Essener Bundestagsabgeordnete Kai Gehring von den Grünen: „Es kann nicht sein, dass nun die Fahrer von vermeintlich sauberen Dieselfahrzeugen im Stich gelassen werden“, teilt er mit. Dringend nötig seien verbindliche Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SubiBear« (16. November 2018, 09:12)
...das ist ja nicht wirklich neu: siehe post#1 => die Vorgaben lehnen sich ja an das "blaue-Plaketten-Papier" an ....und ich gehe davon aus, dass die Benzin-DI in der nächsten Runde auch davon betroffen sein werden:Euro 1 und 2 Benziner ... jetzt geht's auch den Youngtimern an den Kragen.
Nach meinem Kenntnisstand werden die auch weiterhin nicht davon betroffen sein, weil sie eine "zu vernachlässigende Kleingruppe" sind. Ich gehe auch davon aus, dass das bei H-FZ so bleibt.Was wird denn eigentlich aus der H Kennzeichen Geschichte? Sind die dann auch alle betroffen und dürfen ihre teuer aufbereiteten Schätzchen in der Garage lassen?
Finde ich gar nicht sooo merkwürdig, wenn Man(n) bedenkt, dass es eine nicht unerhebliche Zahl an Parlamentarieren gibt, die auch eins haben..... - da wird (obwohl zahlenmässig deutlich mehr) wie bei den historischen FZ argumentiert, dass sie in der Summe nicht ins Gewicht fallen....Nur komisch das die Motorräder noch nicht aufgefallen sind
Ich stelle mir grad vor, wie ich als Euro 5 Dieselfahrer an den Toren meiner Stadt mein Auto abstellen muss und zu Fuß weiter laufe, und von hinten ein alter VW Bulli Diesel mit H Kennzeichen angekrochen kommt, an mir vorbei fährt und und mir den Mittelfinger zeigt...
Ich kann mir nicht vorstellen das das lange gut geht.