Hallo,
Ich schreib das mal hier rein, vielleicht bringt´s jemand einen Vorteil. Die CDU will bekanntlich die Umsatzsteuer von 16% auf 18% erhöhen. Bei der SPD wäre ich mir nicht so sicher, ob die Schwüre, das nicht zu tun ernst gemeint sind und bei der FDP ist es sowieso egal, was im Programm steht. Und es passt ja so gut zur EU, wir nähern uns nach offizieller Begründung nur den anderen Staaten an.....
Ob die Erhöhung kommt oder nicht und ob es 18% oder gleich 19 oder 20 werden, weiss keiner, ausser er hat eine Kristallkugel, dann muss er nicht weiterlesen....
Bei der letzten Umsatzsteuererhöhung zum 01.April 1998 kam recht oft die Frage, ab wann das denn nun gilt.
Denn es geht bspw. beim Autokauf schon um eine Stange Geld. Bei einem Wagen mit einem Ladenpreis von sagen wir mal 40.000 Euro sind derzeit 16% = 5.517 Euro Umsatzsteuer enthalten. Das werden bei 18% Steuer Euro 6.206. Der Wagen kostet dann rund 40.700. Für 700,- Euro kann man ja schon mal gepflegt essen gehen.
Kauft man sich für 80.000 einen Mercedes, kann man auch noch ne anständige Flasche Wein dazu trinken.
Ob die neue (18%) oder alte Gesetzeslage gilt, wurde damals in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums wie folgt geregelt :
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"1. Anwendungsbeginn
Der neue allgemeine Umsatzsteuersatz von 16% (also diesmal 18%) ist auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen, den Eigen-
verbrauch und die innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die nach dem 31.3.1998 bewirkt werden (§ 27
Abs. 1 UStG und Tzn. 2 und 3). Maßgebend für die Anwendung des neuen Steuersatzes ist stets der Zeitpunkt, in
dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebensowenig
an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung (vgl. Abschnitt 160 Abs. 3 UStR). Entsprechendes gilt für Teil-
leistungen (vgl. Tz. 2). für die die Tzn. 24 bis 30 besondere Übergangsregelungen enthalten."
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Es ist nicht zu erwarten, dass an dieser Regelung was geändert wird. Es ist also nicht möglich, eine Woche vor Erhöhung des Satzes einen STI mit einer Lieferfrist von vier Wochen noch zum alten Satz zu kaufen. Es kommt an auf die Ausführung des Umsatzes = Die Auslieferung des Wagens an den Kunden.
Wann die Erhöhung kommen wird - wenn sie kommt - weiss auch keiner so genau. Den Unternehmen wäre sicher eine Umstellung auf den 01.01. am liebsten, weil alles andere einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Aber das ist unseren Politikern wurschtegal. Vornerum wird von Bierdeckelerklärungen gelabert, in Wahrheit sorgt man schon dafür, dass alles noch komplizierter wird. Also ist der 1.11. oder 1.12. durchaus denkbar. 1.10. technisch wohl nicht machbar.
Langer Rede, kurzer Sinn: Wenn der private Autokauf ansteht und Ihr nicht Superoptimisten seid, sondern an die Schlechtigkeit unserer Politiker glaubt und daran, dass nicht gespart wird, sondern weiter Steuern erhöht werden...... Dann solltet Ihr es angehen. (Übrigens auch als Unternehmer mit Vorsteuerabzug, denn die 18% kommen evtl. durch die Hintertüre "private Kfz-Nutzung" über die 1%-Regel aus dem höheren Bruttolistenneupreis).
Wenn der Run erst losgeht, werden die Händler vielleicht auch eine ordentliche Nachfrage haben. Dann schwindet die Chance auf einen guten Rabatt.
Das ganze gilt analog für Einfuhren.
Ich hab übrigens auch keine Kristallkugel, alle Angaben also ohne Gewähr.
Gruss Hanns
geändert von: carver on 29/07/2005 16:05:56
geändert von: carver on 29/07/2005 16:17:17