Könnte es sein, dass der XT gar nicht als 18er-Modell kommt? Vielleicht haben die einfach noch ein paar Dutzend XT als 17er-Modell auf Halde bestellt, damit sie die nicht als 18er-Modell zulassen müssen. Aus irgendwelchen CO2- oder Strafsteuergründen? Könnte mir noch sowas vorstellen. Und wenn die dann ausverkauft sind ist fertig XT. Ich hoffe es natürlich nicht, aber es kommt mir grad so vor.
Ansonsten: ja, zum k***** sowas, typisch Subaru.
Ich verstehe nicht, wie andere Hersteller 500PS-Kisten einfach so anbieten können und das mit einem Pseudo-Hybrid wieder gut machen, und Subaru schaffts nicht. Es gab in den USA ja mal einen XV Hybrid. Oder irgend so ein Micro-Car aus Japan. Fix auf Linkslenker umbauen, in die Preisliste, ein paar Tageszulassungen und an Mietwagenanbieter, Fahrlehrer und Flottenkunden für ein Butterbrot verscherbeln, fertig. Dann könnten sie XT und WRX und Sechszylinder raushauen wie sie wollten.
In der EU (und der CH ebenfalls) gilt Subaru übrigens als Nischenhersteller* (da wenige Verkäufe). Daher haben sie gewisse Vorteile bei den Strafsteuerzahlungen für die CO2-Ziele, d.h. sie müssen sich nicht an die 130g CO2/km-Grenze halten. Könnte sein, dass Subaru gar nicht möchte, dass mehr Autos verkauft werden, da sie sonst nicht mehr in der Nische sitzen und blechen müssen. Und einen Forester XT für 65'000 oder so will dann niemand mehr. Da müsste er dann schon 300PS+ haben.
* Quelle Nischenhersteller: AGVS-ZH
Hier der Text:
Spezialfall Klein- und Nischenhersteller
Hersteller mit jährlich weniger als 10‘000 Fahrzeugzulassungen in der EU gelten als Kleinhersteller. Dazu gehören unter anderen Aston Martin, Ssangyong, Lotus und Ferrari. Für sie gelten mit Zielwerten von 180 bis 400g CO2/km weniger strenge Anforderungen an die CO2-Emissionen. Als Nischenhersteller eingestuft werden Subaru und die Markengruppe um Tata, Jaguar und Land Rover. Sie weisen in der EU zwischen 10‘000 und 300‘000 Fahrzeugzulassungen pro Jahr auf. Für sie beträgt der Zielwert 165 bzw. 178 Gramm. Um als Klein- bzw. Nischenhersteller anerkannt zu werden, müssen die Hersteller bei der europäischen Kommission einen entsprechenden Antrag stellen. Bei Zulassung in der Schweiz werden die Zielwerte der EU ebenfalls angewandt.