Als (Vor)Besitzer steht es mir völlig frei, mein Kfz so zu bewegen, wie ich Lust darauf habe.
Sicher. Du kannst als Besitzer dein Fahrzeug auch jeden Morgen erst mal gegen einen Baum setzen. Nur musst Du diese Unfälle beim Verkauf angeben.
Genau so wie angegeben werden muss, wenn ein Haus verkauft wird, in dem mehrfach ein Wasserschaden gelaufen ist.
Keine Sorge. Die Rechtsprechung wird sich dahingehend entwickeln.
Offensichtlich sehen hier einige Schaumeier den Gebrauchtwagenmarkt als einen Ersatz für den Schrottplatz an.
Ist wohl einer der Gründe warum inzwischen Gebrauchte von Privat in Etwa genau so gerne gekauft werden, wie vom Gebrauchtwagen-Türken/Südländer der auf dem Kiesplatz im Industriegebiet residiert.