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dann habt ihr noch nicht erlebt was in Mannheim abgeht... da wrden großkontrollen an ettlichen verkehrsknotenpunkten gleichzeitig eingerichtet und es wird 12 stunden am stück JEDES auto kontroliert und so ziemliches jedes 2te stillgelegt...
Fahrzeuge:
Subaru Impreza GT my00 --> Sold
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Subaru Legacy my00 20th Anniversary --> Sold
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Subaru Legacy Outback H6 3.0 my02
Angesichts der ganzen VW Sache, wo ja bis hoch in die Ministerien alle Bescheid wussten und die Hand drüber gehalten haben und die Umweltkonsequenzen weitreichend sind, ist sowas wirklich nur lächerlicher Missbrauch der Staatsgewalt bzw ABM für die Abendschicht.
Für alle mit lauter AGA, warum nicht einfach mit 2500-3000/min locker durch kritische Bezirke mit hoher Dichte an arbeitswütigenden Rennleitungsmitlgiedern fahren- man muss es ja nicht provozieren nicht bei den Beamten und auch nicht Anwohnern.
Obwohl insgesamt erinnert es mich mehr an sowas
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schattenparker« (11. November 2016, 18:55)
Keine Ahnung wo das Problem des Threaderöffners besteht?
Wenn dir die Gesetzte in unserem Land nicht passen und die Prävention der Polizei dich scheinbar stört, wandere doch aus.
Wer für die polizeilichen Maßnahmen kein Verständnis gezeigt werden die offensichtlich dem Schutz der Bürger unseres Landes dienen dann kann dir keiner helfen.
Überprüfe mal deine Einstellung zur STVO und STVZO,wenn du feststellst ihr seit nicht konform ,gebe doch deinen Führerschein ab.
Es zwingt dich keiner Auto zu fahren.
Das Problem des Threaderöffners erläutere ich dir gerne nochmal: Es besteht darin, wie es da steht! Im Bericht wird ein zu lautes Auto behandelt wie die Idioten, die Leute tot fahren und von einer Gefahr für den Straßenverkehr geredet und das Fahrzeug beschlagnahmt. Der Aufwand bzw. das Verhältnis für Ursache und Wirkung dafür steht für mich in keinem richtigen Verhältnis. Eine Möngelkarte hätte gereicht. Das ist wie Führerscheinentzug wegen 1 km/h zu schnell fahren. Das wollte ich damit ausdrücken!
Aber ja durchaus möglich, dass hier bewusst überzeichnet wurde um die Reportage interessanter zu machen und ins Gespräch zu kommen. Ziel erreicht
und den Rest von deinem Text kommentiere ich erst gar nicht
Lass dich von solchen Quellen nicht verunsichern. Das ist Quark.
Der zitierte Ausschnitt ist Teil der Regelung von 1958/1963 bzw. 1966 und gilt höchstens für die alten Käfer
Damals hat man das Standgeräusch auch noch in 7m Entfernung gemessen ...
Die für unsere Fahrzeuge maßgeblichen Regelungen sind in der Richtlinie 70/157/EWG festgelegt.
Für die Standmessung empfehle ich die Punkte 5.2.3.3.1ff, sowie 5.2.3.4.2 und bzgl. Durchführung ganz besonders 5.2.3.4.3 siehe OT ...
Laut 5.2.3.4.3 misst man also nur kurz die konstante 3/4 Nennleistungsdrehzahl und dann die Gaswegnahme und nicht etwa ein irgendwie geartetes Gasgeben aus dem Leerlauf, mittleren Drehzahlen oder gar bei Maximaldrehzahl
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
5.2.3.3.1.Prüfgelände (Abbildung 2)
Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, an dem es keine nennenswerten akustischen Störungen gibt. Insbesondere eignen sich dazu ebene Flächen, die mit Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material überzogen sind und eine hohe Reflexion ergeben; auszuschließen sind Flächen aus gewalzter Erde.
Das Prüfgelände muß mindestens die Abmessungen eines Rechtecks haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Fahrzeugs entfernt sind. Innerhalb dieses Rechtecks darf es keine nennenswerten Hindernisse geben, beispielsweise andere Personen als den Beobachter und den Fahrer. Das Fahrzeug ist innerhalb dieses Rechtecks so aufzustellen, daß das Meßmikrophon zu etwa vorhandenen Bordsteinkanten einen Abstand von mindestens einem Meter hat.
5.2.3.3.2.Wetterbedingungen
Die Messungen dürfen nicht bei ungünstigem Wetter durchgeführt werden. Insbesondere ist der Einfluß von Windböen auszuschließen.
5.2.3.3.3.Umgebungsgeräusch
Durch Umgebungsgeräusche und Wind verursachte Anzeigewerte des Meßgerätes müssen um mindestens 10 dB (A) niedriger sein als der zu messende Schallpegel. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht werden, sofern dessen Einfluß auf die Empfindlichkeit des Mikrophons berücksichtigt wird.
5.2.3.4.2.Mikrophonstellung (Abbildung 2)
Das Mikrophon ist in der Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche. Die Membran des Mikrophons muß gegen die Auspuffmündung gerichtet sein und zu dieser Öffnung einen Abstand von 0,5 m haben. Die Achse der grössten Empfindlichkeit des Mikrophons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45 Grad ± 10 Grad zu der senkrechten Ebene bilden, in der die Austrittsrichtung der Abgase liegt.
In bezug auf diese senkrechte Ebene ist das Mikrophon auf derjenigen Seite aufzustellen, die den grösstmöglichen Abstand zwischen dem Mikrophon und dem Fahrzeugumriß ergibt.
Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen, deren Mittenabstand nicht grösser als 0,3 m ist, und sind diese mit demselben Schalldämpfer verbunden, so ist das Mikrophon auf diejenige Öffnung zu richten, die dem Fahrzeugumriß am nächsten liegt oder die den grössten Abstand zur Fahrbahnoberfläche hat. In allen anderen Fällen sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen, wobei nur der grösste gemessene Wert festzuhalten ist.
Bei Fahrzeugen mit senkrecht nach oben weisendem Auspuff (beispielsweise bei Nutzfahrzeugen) ist das Mikrophon in der Höhe der Auspufföffnung aufzustellen, und zwar vertikal nach oben gerichtet. Es muß sich in einer Entfernung von 0,5 m von der der Auspufföffnung am nächsten gelegenen Seitenwand des Fahrzeugs befinden.
Kann das Mikrophon infolge der Konstruktionsweise des Fahrzeugs nicht entsprechend Abbildung 2 angeordnet werden (z. B. Behinderung durch Reserverad, Kraftstoffbehälter, Batteriebehälter), so muß bei der Messung eine Zeichnung angefertigt werden, aus der die für das Mikrophon gewählte Anordnung eindeutig ersichtlich ist. Soweit wie möglich müssen das Mikrophon mindestens 0,5 m vom nächsten Hindernis entfernt und die Achse seiner grössten Empfindlichkeit auf die Auspufföffnung gerichtet sein, und zwar an einer Stelle, die von den vorerwähnten Hindernissen am wenigsten beeinflusst wird.
5.2.3.4.3. Betriebsbedingungen des Motors
Der Motor ist auf drei Viertel der der Entwicklung seiner Nennleistung entsprechenden Drehzahl (S) zu bringen und konstant auf dieser Drehzahl zu halten.
Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist das Fahrpedal rasch in Leerlaufstellung zu bringen. Der Schallpegel ist während des Betriebsablaufs zu messen, der eine kurze Beibehaltung der konstanten Drehzahl sowie die gesamte Dauer
der Verzögerung umfasst, wobei der höchste Anzeigewert des Meßgeräts als Prüfergebnis gilt.
enjoy the flight !
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »matze383« (11. November 2016, 22:46)
dann habt ihr noch nicht erlebt was in Mannheim abgeht... da wrden großkontrollen an ettlichen verkehrsknotenpunkten gleichzeitig eingerichtet und es wird 12 stunden am stück JEDES auto kontroliert und so ziemliches jedes 2te stillgelegt...
Im Sinne der Verkehrssicherheit ist das absolut richtig so! Dazu kommt noch, daß ein absichtlich veraendertes Fahrzeug rechtlich keinen Versicherungsschutz mehr hat, da hier vorsaetzlich gehandelt wird / wurde. Ueber die daraus resultierenden Konsequenzen, z.B. bei bei Unfaellen mit oder ohne Personenschaden, sollte sich jeder vor Fahrtantritt Gedanken machen.