Hallo liebe Gemeinde,
also, die wichtigsten Begriffe sind doch schon gefallen:
Stabilität und Zulässigkeit.
Zulässig ist eine Änderung nur dann, wenn der Hersteller die Unbedenklichkeit jederzeit erklären kann. Ansonsten ist eine Änderung "legal" nicht möglich, da die ABE des Fahrzeugs erlischt. Kritisch in diesem Zusammenhang ist eigentlich nur, dass die Sidebags in der Sitzlehne ihre Position relativ zum Fahrzeug verändern. Dort liegt auch das Problem mit der Unbenklichkeitsbescheinigung. Ich weiß aus sicherer Quelle, dass SD auch den Einbau eines anderen Original - SUBARU - Sitzes nicht unterstützt.
Deshalb unterstützt Dich Dein Händler in dieser Angelegenheit nicht und kann es auch nicht. Insofern überschreitet er seine Kompetenzen, wenn er den Sitzumbau anbietet.
Du kannst allerdings jederzeit auf eigenes Risiko die Position des Sitzes verändern über Distanzstücke unter den Schienen oder auch selbst umrüsten auf einen höhenverstellbaren BF-Sitz für den deutschen Markt (wegen der Kennfelder für die Sidebagzündung und möglicher anderer Unterschiede: die Auslösegrenzwerte sind für jede Weltregion verschieden, ebenso werden durchaus unterschiedliche Gasgeneratoren verbaut).
Letzteres ist zwar teuer, wird aber auch niemandem auffallen.
Viele Grüße
Wolfgang
(Subaru Outback 2,5i Celebration MY05 MT)