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BrainMan

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  • »BrainMan« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 8. November 2005, 09:05

Nebelscheinwerfer zu Tagfahrlicht umrüsten

Hallo zusammen...
hat das schon mal jemand gemacht?
Technisch sollte es machbar sein. (??)
(Ja ich weiss.....der Freundliche muss da noch was umrüsten...damit's ausgeht, wenn's Licht angeht.)
...und auf die Nebelscheinwerfer kann ich auch verzichten, zuviele
Inzestis fahren damit auch bei Sonnenschein rum.
Da Nebelscheinwerfer keine Vorschrift sind, müsste ich sie eigenlich umrüsten lassen dürfen, oder?
...reicht der Einbau schwächerer Birnchen...oder braucht's dazu spezielle Grösse/Reflektor?
(Tagfahrlicht im Kühlergrill sähe natürlich noch cooler aus....aber der geforderte Abstand von 60cm zueinander wird wohl schwierig...plus der Einbau, der dort sicherlich etwas komplizierter wäre.
Aber Tagfahrlicht würde meinem Legacy gut zu Gesichte stehen...dann hätten wir also 2 plus 2 mal 100 Watt Scheinwerfer (taghell, jederzeit!)...plus das Tagfahrlicht.

Projekte muss man haben.


Hubse2

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2

Dienstag, 8. November 2005, 14:16

Hallo,

ja, technisch ist das zwar möglich, wie vieles andere auch, aber erlaubt ist es nicht, zumindest nicht in Deutschland.
Als Tagfahrlicht sind nur Lampen die der Vorschrift ECER87 entsprechen und die Buchstabenkombination “RL” tragen erlaubt.

Also überlegs dir nochmal.

gerdu

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3

Sonntag, 13. November 2005, 21:34

Ich hab' die Nebelschwinwerfer ( Projektorlampen ) im Kühlergrill, innen, zwischen Kühler und Grill.
Die sieht man nur wenn sie an sind, wollte die Optik vorne nicht verhunzen.
Ist das ein Vorschlag?

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geändert von: gerdu on 13/11/2005 21:34:54

achim

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4

Sonntag, 13. November 2005, 22:20

@ gerdu:

Und das nimmt der dtsche. TÜV so ab...?
Ich hab mal gehört, dass "unzulässige Scheinwerferabdeckungen" nicht erlaubt sind...

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gerdu

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5

Montag, 14. November 2005, 17:33

Welche Abdeckung? Außerdem muß der Sie erstmal finden, ich brauch' ihm ja nicht zu sagen daß ich welche hab'. :D

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achim

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6

Montag, 14. November 2005, 17:54

Ok, wer lesen kann ist klar im Vorteil ;

Ich dachte Du hättest aus den Nebelscheinwerfern ein Tagfahrlich gebastelt=> das müßte dem netten Mensch vom TÜV aber dann auffallen , wenn da jemand mit Chritbaum auf den Hof fährt!!

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Outbackfahrer

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7

Dienstag, 15. November 2005, 10:40

In Österreich gibt es ja seit heute die Licht-am-Tag-Pflicht. Dabei ist es ausdrücklich verboten, mit Nebelscheinwerfern alleine zu fahren. Ich kann mir vorstellen, dass aus diesem Grund eine Umrüstung der Nebelscheinwerfer zu Tagfahrlicht von der Exekutive nicht als korrekte Variante erkannt wird (damit vermehrt Anhaltungen, Erklärungsbedarf, dass es ja die Tagfahrscheinwerfer sind usw.)

Ich bin einstweilen damit zufrieden, dass bei Subaru ja die Lichter mit der Zündung geschaltet sind und fahre mit Abblendlicht - abwartend, welche Lösungen die Hersteller ausarbeiten werden. Das reine Tagfahrlicht kommt mir ohnehin ein Schwachsinn vor (da nur nach vorne wirksam, ich "sehe" schon viele Tagfahrlichtler im herbstlichen Nebel unsichtbar werden).

Liebe Grüße


vonderAlb

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8

Dienstag, 15. November 2005, 11:56

Tagfahrlicht ist Tagfahrlicht und Nebellicht ist Nebellicht. Ein Umbau ist unzulässig. Dafür haben die Leuchten keine Zulassung.

Man kann die Nebelleuchten entfernen und gegen Tageslichtleuchten austauschen.

Tageslichtleuchten ersetzen kein normales Abblendlicht und keine Nebelleuchten. Sobald also die Sicht schlechter wird MUSS das passende Licht eingeschaltet werden und die Tagesleuchten schalten sich dabei automatisch aus (Vorschrift).

Wenn also Nebel herrscht so muss die normale Beleuchtung eingeschaltet werden (Abblendlicht und evtl. Nebelscheinwerfer).

@Gerdu, Nebelscheinwerfer haben die Aufgabe die Fahrbahn rechts und links unmittelbar vor deinem Fahrzeug besser auszuleuchten. Nebelscheinwerfer leuchten in die Breite, nicht in die Ferne. Sie sind völlig nutzlos um in die Ferne zu leuchten. Da sind Abblendscheinwerfer viel besser. Ebenso sind Nebelscheinwerfer am hellichten Tag völlig nutzlos, auch bei dichtestem Nebel. Du siehst deshalb keinen Deut besser. Nur der Gegenverkehr wird belästigt.

Nebelscheinwerfer nutzen nur bei Nacht und schlechter Sicht.

So wie du deine Nebler eingebaut hast, sind sie völlig nutzlos da du ihnen die Möglichkeit verbaut hast, das sie in die Breite leuchten können. Und der TÜV wird dir auch auf die Finger klopfen denn die Scheinwerfer hinter einer Abdeckung zu bauen ist nicht zulässig.

Licht am Tage ist ne feine Sache und Tagesleuchten halte ich für eine gute Investition.
Aber was nutzen die schönsten Scheinwerfer, wenn sich der Besitzer nicht mal an die einfachsten Regeln hält und sie richtig anwendet.

Andreas
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Andreas

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9

Dienstag, 15. November 2005, 14:02

@vonderalb
Dieser Beitrag war einfach perfekt!

Gruß
Michael

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Fährt überwiegend die Frau, ab und zu ich. Und siehe oben... ;-)

gerdu

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10

Donnerstag, 17. November 2005, 20:47

Sorry, aber da muß ich dir widersprechen; Die Lampen haben ja einen gewissen Lichtaustrittswinkel ( gilt insbesondere für Projektionslampen ) und selbstverständlich muß man Sie so anbringen daß der Lichtkegel nicht eingeschränkt oder verdeckt wird. Die Fahrbahn nur unmittelbar vor dem Auto auszuleuchten ist auch unsinnig, weil wenn man überhaupt nur 10m weit sehen kann sollte man das Auto besser gleich ganz stehen lassen.
Nebelscheinwerfer haben den Sinn, durch die tiefe Anbringung die Eigenblendung zu mindern.
( Kann Jeder mal ausprobieren indem er bei Nebel das Fernlicht anmacht )
Und die Gesetzeslage lautet aus diesem Grunde auch so, daß "bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall" die Nebelscheinwerfer zusammen sowohl mit dem Abblendlicht als auch nur mit dem Standlicht betrieben werden dürfen. ( Egal, ob Tag oder Nacht, nach neuerer EU-Richtline auch zusammen mit Fernlicht )
Ich habe auch an keiner Stelle gesagt daß Sie das Abblendlicht ersetzen sollen, aber für ein Tagfahrlicht, welches lediglich dazu dient "gesehen zu werden" ist ( rein theoretisch ) auch eine Anordnung an anderer Stelle machbar, lediglich der maximale Abstand vom äußeren Fahrzeugumriss darf nicht überschritten werden.

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geändert von: gerdu on 17/11/2005 20:48:54

achim

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11

Donnerstag, 17. November 2005, 22:49

@gerdu:

"...sowohl mit dem Abblendlicht als auch nur mit dem Standlicht betrieben werden dürfen. ( Egal, ob Tag oder Nacht, nach neuerer EU-Richtline auch zusammen mit Fernlicht )"

Das ist so nicht richtig !!! Das Standlicht darf !!!NUR IM STAND!!! eingeschaltet sein(egal ob Tag oder Nacht), sobald sich das Fzg. bewegt ist mindestens das Abblendlicht einzuschalten(am Tag darf das licht natürlich auch ganz aus bleiben ) => Es ist also (tagsüber genauso wie nachts) nicht zulässig nur mit Standlicht+Nebelscheinerfer zu fahren(auch wenn das viele so machen!!!)


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Hubse2

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12

Freitag, 18. November 2005, 10:27

@achim:
Doch, wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss entfernt sind, darf (sollte) man auch mit der Kombination Standlicht + Nebelscheinwerfer fahren.
Wenn es so neblig ist, dass man wirklich Nebelscheinwerer braucht, ist das auch die beste Lösung.



__________________________
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gerdu

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13

Freitag, 18. November 2005, 16:43

In diesem Zusammenhang ( und OT ) möchte ich darauf hinweisen daß die Nebelschlußleuchte hingegen ausschließlich bei Nebel und auch dann nur bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden darf. Und bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte darf man auch max. 50 km/h schnell fahren!
( Eidgenossen jetzt mal ausgenommen )
Ich sage das nicht, weil ich speziell die Forumsmitglieder hier für doof halte ( im Gegenteil ) sondern weil man jeden Tag jemanden sehen kann der es falsch macht ( Anscheinend haben einige Leute überhaupt keinen Plan wie man die Schalter im Auto bedient ) und man könnte auch gelegentlich im Bekanntenkreis darauf hinweisen daß ggf. Bußgelder fällig werden.

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olibar

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14

Freitag, 18. November 2005, 18:01

Hallo,

bitte sagt mir mal, wo der Unterschied zwischen Tagfahrlicht und dem normalen Abblendlicht ist. Ich fahre seit 7 Jahren vorwiegend mit normalem Abblendlicht, besonders auf Autobahn, aber auch in der Stadt. Jetzt lese ich (oder verstehe es so), dass in Österreich hier Unterschiede gemacht werden...

Wie ist die Regelung in D?

Mache ich da seit 7 Jahren was falsch, oder wie?

Danke

Oliver


TBR

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15

Freitag, 18. November 2005, 20:37

Beim Tagfahrlicht brennen nur die beiden vorderen Tagfahrleuchten, sonst nichts. Also weder Rückleuchten noch Kennzeichen- oder Armaturenbeleuchtung. Die Tagfahrleuchten sind außerdem nicht darauf ausgelegt, die Straße zu beleuchten, sondern dienen nur der Erkennung durch andere Verkehrsteilnehmer. Sie können deswegen deutlich schwächer und sparsamer ausgelegt werden. Mit Abblendlicht machst du aber auf jeden Fall nichts verkehrt. Der Spareffekt durch spezielles Tagfahrlicht liegt eher im theoretischen Bereich und dürfte die Anschaffung zusätzlicher Lampen nie amortisieren.

Grüße

Thomas


achim

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16

Sonntag, 20. November 2005, 01:36

@Hubse2:

Tut mir leid, aber das ist definitiv NICHT erlaubt, ich bin mal genau deswegen von den lieben Verkehspolizisten darauf aufmerksam gemacht worden... Übrigens: Mein Fahrleherer hat mir dieses Verbot bestätigt.

Die Vorschrift, dass Nebelscheinwerfer, die weiger als 40cm vom Fahrzeugumriß entfernt sind, auch ohne Abblendlicht brennen dürfen bezieht sich lediglich auf den Anschlußplan des Herstellers!!!!(Probiers aus: Haben die Nebler weniger Abstand, gehen sie auch an, wenn das Abblendlicht nicht an ist; ist der Abstand größer, gehen sie erst an wenn auch das Abblendlicht an ist!!!)

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Hikari

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17

Sonntag, 20. November 2005, 06:46

ich Schwerzkeks hätte da so einen Vorschlag dazu. Mercedes ist ja schon nahe dran LOL.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Nebellampen vorne nur bei gemessener Sichtweite unter 50m anschaltbar sind.
Und wenn man das Nebelrücklicht einschaltet, drosselt die Motorsteuerung das Auto auf 50km/h runter.

Gruss Walter

vonderAlb

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18

Sonntag, 20. November 2005, 15:00

Walter, dann sind wir schon zu zweit. Ich forder ebenfalls die automatishe Drosselung der Geschwindigkeit auf 50 km/h beim einschalten der Nebelbeleuchtung. Du wirst sehen, schlagartig hört der Blödsinn auf, dass sofort die Nebelbeleuchtung eingeschaltet wird, sobald die kleinste Sichtbehinderung aufkommt. Wer will schon mit 50 km/h rumzuckeln.

Das der Autofahrer immer und immer wieder Fehler in der Bedienung seiner Nebelbeleuchtung macht, kann man daran erkennen, das die Nebelschlussleuchte auch innerhalb geschlossener Ortschaften und/oder im Kollonenverkehr eingeschaltet wird. Ebenso sieht man die Nebelschlussleuchte auf der Autobahn leuchten.
Dabei ist all dieses verboten. Aber das wissen die wenigsten.

Aber wir schweifen hier vom Thema ab. Tagesleuchten:

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Der Spareffekt durch spezielles Tagfahrlicht liegt eher im theoretischen Bereich und dürfte die Anschaffung zusätzlicher Lampen nie amortisieren.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Der Einsatz von Tagesleuchten kann nicht mit einer Armortisation begründet werden. Der große Vorteil von Tagesleuchten ist der, das das Fahrzeug immer beleuchtet ist. Auch und gerade dann, wenn die normale Beleuchtung abgeschaltet ist. Der Fahrer kann nie vergessen, sein Licht einzuschalten. Vorne brennt immer was. Ein von vorne kommendes Fahrzeug kann so immer das entgegenkommende Fahrzeug (also dich) auch im dunklen/schattenreichen Wald schnell erkennen. Diesen Sicherheitsfaktor kann man nicht kaufmännisch armortisieren. Sowas ist gedacht einem das Leben zu retten, nicht um zu sparen.

Der einzige Nebeneffekt ist der, das die Glühbirnen eines Tageslichtes die Lichtmaschine weniger beanspruchen und der Benzinverbrauch genauso gering/hoch bleibt, wie wenn man ohne Beleuchtung fährt. Normales Abblendlicht dagegen erhöht geringfügig bis kaum messbar den Benzinverbrauch. Und brennt ein Abblendlicht durch ist die Ersatzbirne wesentlich teurer als ein Tageslichtbirnchen.

Andreas
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subarix

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19

Sonntag, 20. November 2005, 18:27

@ Hikari: Bei so manchem Benzkutscher bzw. -Raser auf Autobahnen wäre außerdem eine sich automatisch einpendelnde Richtgeschwindigkeit von 130 kmh angesagt, kombiniert mit selbstausfahrender Fliegenklatsche aus der Sonnenblende bei Zuwiderhandlung per Gaspedal- bzw. Lichthupenbetätigung. Scherzkeksenderweise - LOL.

Nachtrag: auf Autobahnen ;)

geändert von: subarix on 20/11/2005 18:35:26

Profeus

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20

Sonntag, 20. November 2005, 19:59

Nebellampen nur mit Standlicht ?

klar doch, aber nur im dichten nebel, sonst nicht...

bitteschön:

http://www.fahrtipps.de/frage/nebelscheinwerfer.php



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