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Ich dachte die Einfuhrsteuer ist 15 %.
Zitat
Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2009 ca. 35,1 Milliarden Euro.
Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anfällt.
Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts.
Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen.
Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht, wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Zollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
Ihr müsstet erst Mal herausfinden, was der derzeitige Einfuhrzoll auf Gebrauchtfahrzeuge aus der Schweiz ist.
Da kann eine Email an den www.zoll.de helfen.
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Beim ersten Zollamt der EU muss das Fahrzeug zur Einfuhr angemeldet werden. Wenn das Fahrzeug beispielsweise über Österreich oder Italien nach Deutschland gebracht wird, muss die Zollanmeldung jeweils in Österreich oder Italien erfolgen. An diesen Grenzzollämtern wird im Regelfall nicht der komplette Verzollungsvorgang erledigt. Der Einführer ist dort jedoch zur Deklaration (Zollanmeldung) verpflichtet und bekommt einen Einfuhrbeleg/ Transitschein, mit dem er nach Deutschland fahren kann. Mit diesem Beleg muss sich der Einführer dann bei dem für seinen deutschen Wohnort zuständigen Zollamt melden, um den Zollvorgang zu erledigen.
Wenn Sie zur Verzollung einen Präferenznachweis ("EUR.1" oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) vorlegen können, sind 19% Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Liegt kein Präferenznachweis vor, muss neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der Zoll entrichtet werden. Der Zollsatz beträgt für PKW 10% und für Motorräder (je nach Hubraum) 6 bzw. 8% vom Fahrzeugwert.
Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt und als historisch wertvoll im Sinne einer Antiquität zu betrachten sind („sammlungswürdig“), kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von insgesamt nur 7 % (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) festlegen. Der ermäßigte Abgabensatz wird jedoch in den meisten Fällen nur für Fahrzeuge festgelegt, die vor 1950 gebaut wurden. Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge bestimmte Eigenschaften erfüllen. Diese Sammlungsstücke müssen verhältnismäßig selten, von geschichtlichem Wert, Gegenstand eines Spezialhandels sein oder Rennfahrzeuge mit bedeutenden sportlichen Erfolgen oder einen wesentlichen technischen Fortschritt darstellen.
Wenn der Kaufpreis zu weit vom tatsächlichen Wert des Fahrzeuges abweicht, beispielsweise weil das Fahrzeug innerhalb der Familie besonders günstig gekauft werden konnte oder es sogar verschenkt wurde, kann vom Zollamt der tatsächliche Wert ermittelt und zur Einfuhrabgabenermittlung herangezogen werden.
Als Nachweis der korrekt erfolgten Einfuhr und der Bezahlung aller Einfuhrabgaben stellt das deutsche Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die zur späteren Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle wichtig ist.
Meinen Infos nach ist die CH MwSt derzeit bei 8%
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Wer bei einem Schweizer Händler ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug kauft und es anschließend aus der Schweiz ausführt, muss zunächst die Mehrwertsteuer von 8% bezahlen. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer kann jedoch mit dem Händler vereinbart werden. Sie ist möglich, wenn dem Händler der Nachweis vorliegt, dass das Fahrzeug tatsächlich aus der Schweiz ausgeführt wurde. Wenn die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beabsichtigt ist, sollte die Ausfuhr des Fahrzeuges jedoch unbedingt innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf stattfinden und durch das schweizerische Grenzzollamt bestätigt werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »chrisPS924« (23. Dezember 2014, 13:39)