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GERWildcat

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  • »GERWildcat« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 14. Juli 2013, 10:41

Outback BL/BP starre AHK mit ABE?

Hallo allerseits.

Ich bin seit ca. 6 Wochen im Besitz eines 3.0 Outback BL/BP. Dabei handelt es sich um eines der Ausstellungsfahrzeuge mit ner Erstzulassung im Sommer 2003.

Vor etwa 3 Wochen hab ich bei Subaru eine starre AHK verbauen lassen (die Originale halt). Da ich nächstes Wochenende mit Rennwagen im Schlepptau losfahre hier meine Frage: Gibts zu der AHK ne ABE? Die Kollegen beim Freundlichen haben von einer Eintragung nichts erwähnt und mir auch keine Unterlagen mitgegeben, wodurch ich angenommen hab dass ne ECE-Prägung irgendwo auf der AHK sein müsste. Unser Rennstallleiter meinte aber, ne AHK müsste immer eingetragen werden, oder zumindest ne ABE haben....

Könnt ihr mir da helfen?

mfg

Wildmiez

Baumschubser

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2

Sonntag, 14. Juli 2013, 13:10

Vor etwa 3 Wochen hab ich bei Subaru eine starre AHK verbauen lassen (die Originale halt). Da ich nächstes Wochenende mit Rennwagen im Schlepptau losfahre hier meine Frage: Gibts zu der AHK ne ABE? Die Kollegen beim Freundlichen haben von einer Eintragung nichts erwähnt und mir auch keine Unterlagen mitgegeben, wodurch ich angenommen hab dass ne ECE-Prägung irgendwo auf der AHK sein müsste.

Sprich mit dem Händler, der dir die AHK besorgt und verbaut hat. Die Anhängerzugvorrichtung sollte Unterlagen dabei haben (Einbauanleitung und eine ABE bzw. ein Teilegutachten - wobei ich auf letzteres tippe, so wie ich Subaru kenne)! Wenn es keine ABE, sondern "nur" eine TGA ist, dann musst Du den Einbau sicherlich noch abnehmen lassen.


Gruß
Stephan

GERWildcat

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3

Sonntag, 14. Juli 2013, 13:33

Ich hatte eben gehofft, dass es jemand von euch vielleicht mit Sicherheit weiss, damit ich morgen früh nicht lange rummachen muss. Mein Terminplan lässt leider kein großes Trara mehr zu bis Freitag...

Trotzdem danke für die schnelle Antwort :thumbsup:

mfg
Wildmiez

carsten70

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Dienstag, 16. Juli 2013, 14:01

Anhängekupplungen besitzen eigentlich eine EG-Typgenehmigung EC94/20.
Diese sollte dir mitgegeben worden sein, oder der Händler hats weggeworfen.
Ich habe leider die abnehmbare verbaut, sonst hätte ich dir das eingescannt.

daddy

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Dienstag, 16. Juli 2013, 14:34

steht nicht in den Zulassungspapieren -sinngemäß- immer drin : "......EG-Typgen, wenn ....")

carsten70

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Dienstag, 16. Juli 2013, 21:06

Habe nochmal nachgedacht.
An der Kupplung muss ein E-Prüfzeichen angebracht sein. Dann braucht man nichts eintragen.
Schon mehrere habe ich selbst verbaut und immer war das ein Thema. Nie habe ich eintragen lassen.