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...denn ich weiß nciht genau, was für ein Modelljahr das Auto ist.
EZ ist 09/2006, Comfort Ausstattung.
...denn ich weiß nciht genau, was für ein Modelljahr das Auto ist.
EZ ist 09/2006, Comfort Ausstattung.
Schau auf die 10. Stelle der Fahrgestellnummer, das ist die vor dem G. Die gibt das Modelljahr an:
J ist 1988, K ist 1989, L 1990, M 1991, N 1992, P 1993, R 1994, S 1995, T 1996, V 1997, W 1998, X 1999, Y 2000, 1 2001, 2 2002, 3 2003,
4 2004, 5 2005, 6 2006, 7 2007, 8 2008, 9 2009, A 2010
Gruaß Heiko
Hi,
nachdem die ersten km gefahren sind, machts meiner Frau und mir wirklich Spass mit dem Sauger zu fahren.
Allerdings fahren wir den Subi noch ca. 1000km ein und machen noch einen kompletten Flüssigkeitswechsel (Motoröl, Kupplung, Bremse) , da das Auto so lange gestanden hatte. Des Weitern müssen wir die gesamten Bremsen einmal wechseln, aber von den Kosten geht das ja noch im Vergleich zum WRX.
Aber jetzt habe ich noch ein par Fragen zum Ausstattungspaket, denn ich weiß nciht genau, was für ein Modfelljahr das Auto ist.
EZ ist 09/2006, Comfort Ausstattung.
Aus den Prospekten der MY 2006 und 2007 habe ich folgendes herausgelesen:
1. im Fahrzeug sind Sportsitze drin (mit verstellbaren Kopfstützen)......laut Propekt gabs das erts ab MY07
2. Lenkrad, Handbremssack udn Schaltsack sind aus Leder....solls laut Prospekt auch erst ab MY07 gegeben haben
3. Gegen MY 07 spricht, dass im Fahrzeug keine Sitzheizung drin ist
4. Gegen MY07 spricht auch, dass das Fahrzeug einen Dachspoiler hat, der im Prospekt von MY07 nicht aufgeführt ist
Vielleicht könnt Ihr mir mal kurz helfen. Sind in den Propekten nicht immer alle Fahrzeugdetails drin???
Gruß und Danke,
Jens
Zitat
machen noch einen kompletten Flüssigkeitswechsel (Motoröl, Kupplung, Bremse)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Baumschubser« (12. September 2010, 03:46)
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Fömi im Impreza GT Club
Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008
Wohnort: Landkreis Schleswig-fFlensburg Grenzregion zu Dänemark
Zitat
Aaaah, das ist also "Schmidt´s cat"...
Pass auf, dass das keine Hutzen-Katze wird - immer schön auf dem Sauger liegen!
Zitat
Harmonisierung der Zulassungsbestimmungen in Europa
Im Oktober 2005 wurden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gemäß EU-Richtlinie 1999/37/EG und 2003/127/EG durch Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II ersetzt. Danach können nur noch Neuwagen, die von deutschen Markenhändlern ausgeliefert werden, also keine Importfahrzeuge, mit der Zulassungsbescheinigung II an Kunden bundesweit verkauft werden.
Importfahrzeuge können von EU-Händlern nur noch an diejenigen Kunden mit Zulassungsbescheinigung II (also dem Nachfolgedokument des Fahrzeugbriefes) ausgeliefert werden, die im selben Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle wohnen, in der der EU-Händler seinen Sitz hat. Ein bundesweiter Verkauf mit Zulassungsbescheinigung ist freien, markenunabhängigen Händlern somit nicht mehr möglich.
Wer in der Vergangenheit von seinem außerhalb seines Wohnsitzes ansässigem EU-Händler den Reimport mit Blanko-Fahrzeugbrief ausgeliefert bekam, hat nun das Nachsehen und muss künftig die zweiteilige Zulassungsbescheinigung selbst beantragen. Selbstverständlich wird auch weiterhin jeder EU-Import europaweit mit dem COC-Dokument ausgeliefert, was die Zulassung einschließlich Brieferstellung in den letzten 2 Jahren zunehmend zu einem Kinderspiel hat werden lassen.
Zitat
Bei neueren Fahrzeugen wurde seit einigen Jahren dem neuen Halter zusammen mit den Fahrzeugpapieren auch das EC Certificate of Conformity (CoC) ausgehändigt. Dort sind alle wichtigen Daten erfasst, u.a. auch unter dem Punkt 32 die Bereifung und die dafür vorgesehenen Felgendimensionen.
Zu den Scheinwerfern nochmal: Ist das ne Kombi-Krankheit mit dem Wasser in den Scheinwerfern?